Hallo, ich habe eine Frage. Wir bewohnen von unserer 4-Z.-Whg. einen Raum davon im Keller. In diesem Keller sind die Wände feucht. Das ist zwar vom vermieter selbst "behoben" worden, nützt aber nichts. Die Wäde sind immer noch feucht und die Abschlussleisten sind feucht und schimmelig. Nun meine Frage wie formuliere ich am besten und rechtsmässig ein Schreiben in dem ich Mietminderung ankündige. Und wieviel kann ich mindern und wieviel Zeit muss ich dem Vermieter lassen um diesen erheblichen baulichen Mängel zu beseitigen? Für viele Antworten im voraus schonmal besten Dank.
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Gleich die Miete kürzen - geht nicht! Erst mahnen, dann Fristen zur Nachbesserung setzen und - wenn das nicht hilft - kürzen! Feuchte oder schimmeige Wände können auch ander Ursachen als Baumängel haben. Der Umfang der Kürzung hängt vom Schadensbild ab.

Es ist richtig, daß man die Miete nicht gleich mindern kann, sondern dem Vermieter erst eine "angemessene Frist setzen muß, den Mangel zu beseitigen. "Angemessen" ist ein unbestimmter Begriff, der in diesem Fall dergestallt präzisiert wird, wie lange braucht man um einen Handwerker zu bekommen und wie lange braucht der wiederum, um den Mangel zu beseitigen. Die Summe dieser Zeiten ergibt die Angemessenheit der Frist. Neben bei: Eine unangemesen kurze Frist erzeugt keine Wirkung, würde also mit ihrem Ablauf nicht zu Minderung berechtigen. Ist also die angemessene Frist abgelaufen, kann man die Miete zu dem Prozentsatz der Bruttomiete mindern, in dem der Mangel den Gebrauch der Mietsache verhindert. Steht die Wohnung also zur Hälfte unter Wasser und der Rest ist trocken, kann man 50 % mindern. Beträgt die mögliche Minderung 5 % und weniger ist, wegen des Bagatellcharakters des Mangels, eine Minderung garnicht möglich.

Alle müssen gegen den Schimmel und gegen die Feuchtigkeit etwas tun. Der Vermieter muss bauliche Maßnahmen ergreifen, was er ja offensichtlich tut. Der Mieter muss verstärkt diesen betroffenen Raum heizen und lüften. Dann müssten der Schimmel und die Feuchtigkeit nach einigen Wochen verschwinden. Vorher würde ich keine Mietminderung geltend machen, es sei denn, der Schimmel und die Feuchtigkeit betreffen eine gesamte Wand in erheblicher Größe.
http://www.wohnung.com/schimmelpilzbefall-in-wohnungen-was-hilft/
DH, sehe ich auch so. Wenn Du noch genauere Infos haben möchtest ist der Mieterschutzbund eine große Hilfe.
Tja, wielange muss ich ihm den Frist geben und wielange muss ich dann mit der Kürzung warten????? Es soll ja rechtmässig sein..... sonst ziehen wir doch noch den kürzeren.
Das steht in Gesetzestexten nicht drin. Klär die Sache erst mit dem Vermieter, aber 2 bis 6 Wochen könnten "angemessen" sein. Weniger nicht!