Ein Freund wohnt seit Monaten sechs Tage die Woche im Baulärm weil gegenüber seiner Wohnung ganze Wohnblocks gebaut werden. Er wollte nun seine Miete mindern, der Vermieter hat aber abgelehnt, da er nicht für den Lärm verantwortlich ist, was kann man da tun?

Auch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück, Straßenarbeiten oder der Bahn- und Gleisausbau können zur Mietminderung berechtigen. http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/miete/content_09.html
hier zählt nicht das verursacherprinzip, pech für den vermieter, die miete kann gemindert werden.
auch Baulärm kann eine Mietminderung begründen. Da gibts aber umfangreiche Rechtsprechung, ob, wann und wieviel zulässig ist. ich empfehle, in solchen Fällen sich an einen Fachmann/frau zu wenden (wie zb. den Mieterbund oder so)

wichtig ist übrigens, sofort einen brief zu schreiben, und die mietminderung anzukündigen. rückwirkend kann man mietminderung nicht geltend machen.
Auch Baulärm, für den der Vermieter nichts kann, berechtigt zur Mietminderung! Das ist höchstrichterlich mehrfach entschieden. Übrigens muss kein Mieter Mietminderung "beantragen", sondern geltend machen. Das heisst: er muss den Mangel, der zur Minderung berechtigt, schriftlich darlegen, eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen (auch dann, wenn ersichtlich der Vermieter gar keine Abhilfe schaffen kann, weil er für die Bauarbeiten nichts kann) und bei Nichtabhilfe schriftlich darlegen, dass er ab dem nächsten Monat (nach Fristablauf) einen bestimmten Prozentsatz der Miete (seit April 2005 gilt nicht mehr die Kalt-, sondern die Warmmiete!) mindert. Bei erheblichem Baulärm dieser Grössenordnung sollten mindestens 10 % angemessen sein. Sicherheitshalber würde ich nochmal in den Mietminderungstabellen unter www. mieterbund.de nachlesen.

leider kann er da garnichts gegen machen...das muß man leider dulden...
HerrLich am 29. Januar 2008 17:12 das stimmt so nicht.

bei uns wird gerade gebaut und die mieter des nachbarhauses haben 20% abschlag auf die warmmiete bekommen - wegen unserem lärm.
Wüsstet dein Freund schon vorher, als er diese Wohnung eingezogen ist. Wegen Baulärm-Merkblätter hat wahrscheinlich schon bekommen, denke ich. Wenn die Baulärm schon verteilt hat, kann dein Freund nicht mindern machen.
Aber Baulärm muss auf übliche Ruhe-Gesetz achten, nicht vor 6:00 und nicht nach 22:00 Uhr und Mittagpause von 12:00 bis 13:30 Uhr gibt Ruhepause. Wenn die Bau nicht diese Gesetz eingehalten haben, dann kann dein Freund mindern machen.
Ist das klar?
Es gibt im Gesetz keine Mittagsruhe mehr (jedenfalls in Berlin)

Der Vermieter kann übrigens seine Mindereinnahmen beim Baulärmverursacher wieder reinholen. Für ihn ist das also Arbeit, evtl. auch Anwalt, der das durchsetzt, aber dieser Ausgleich passiert, zumindest bei größeren Baustellen, immer wieder.
ok...wieder was gelernt...is natürlich ziemlich doof für den vermieter...und ob ich das so richtig finden soll naja...ist halt deutsches recht...
Wieso doof für den Vermieter? Der holt sich das vom Verursacher zurück.