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Mietminderung bei Baulärm?

gefragt von Hahn1 am 29.01.2008 um 17:09 Uhr

Ein Freund wohnt seit Monaten sechs Tage die Woche im Baulärm weil gegenüber seiner Wohnung ganze Wohnblocks gebaut werden. Er wollte nun seine Miete mindern, der Vermieter hat aber abgelehnt, da er nicht für den Lärm verantwortlich ist, was kann man da tun?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 29. Januar 2008 17:13
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hier zählt nicht das verursacherprinzip, pech für den vermieter, die miete kann gemindert werden.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 29. Januar 2008 17:14
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Auch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück, Straßenarbeiten oder der Bahn- und Gleisausbau können zur Mietminderung berechtigen. http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/miete/content_09.html

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 29. Januar 2008 17:21

ok...wieder was gelernt...is natürlich ziemlich doof für den vermieter...und ob ich das so richtig finden soll naja...ist halt deutsches recht...

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 29. Januar 2008 17:25

Wieso doof für den Vermieter? Der holt sich das vom Verursacher zurück.


tradaix
beantwortet von tradaix am 29. Januar 2008 17:12
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anonym
beantwortet von amiria71 am 29. Januar 2008 17:14
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auch Baulärm kann eine Mietminderung begründen. Da gibts aber umfangreiche Rechtsprechung, ob, wann und wieviel zulässig ist. ich empfehle, in solchen Fällen sich an einen Fachmann/frau zu wenden (wie zb. den Mieterbund oder so)


circoloco
beantwortet von circoloco am 29. Januar 2008 17:17
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wichtig ist übrigens, sofort einen brief zu schreiben, und die mietminderung anzukündigen. rückwirkend kann man mietminderung nicht geltend machen.



anonym
beantwortet von Rolfe am 29. Januar 2008 22:16
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Auch Baulärm, für den der Vermieter nichts kann, berechtigt zur Mietminderung! Das ist höchstrichterlich mehrfach entschieden. Übrigens muss kein Mieter Mietminderung "beantragen", sondern geltend machen. Das heisst: er muss den Mangel, der zur Minderung berechtigt, schriftlich darlegen, eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen (auch dann, wenn ersichtlich der Vermieter gar keine Abhilfe schaffen kann, weil er für die Bauarbeiten nichts kann) und bei Nichtabhilfe schriftlich darlegen, dass er ab dem nächsten Monat (nach Fristablauf) einen bestimmten Prozentsatz der Miete (seit April 2005 gilt nicht mehr die Kalt-, sondern die Warmmiete!) mindert. Bei erheblichem Baulärm dieser Grössenordnung sollten mindestens 10 % angemessen sein. Sicherheitshalber würde ich nochmal in den Mietminderungstabellen unter www. mieterbund.de nachlesen.


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 29. Januar 2008 17:11
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leider kann er da garnichts gegen machen...das muß man leider dulden...

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 29. Januar 2008 17:12

das stimmt so nicht.

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 29. Januar 2008 17:14

aber der vermieter kann nichts dafür...und mit welcher begründung soll man ihm die miete kürzen ???

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 29. Januar 2008 17:17

Lies mal meine Antwort und den Link.


circoloco
beantwortet von circoloco am 29. Januar 2008 17:15
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bei uns wird gerade gebaut und die mieter des nachbarhauses haben 20% abschlag auf die warmmiete bekommen - wegen unserem lärm.


sima79
beantwortet von sima79 am 29. Januar 2008 17:16
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Wüsstet dein Freund schon vorher, als er diese Wohnung eingezogen ist. Wegen Baulärm-Merkblätter hat wahrscheinlich schon bekommen, denke ich. Wenn die Baulärm schon verteilt hat, kann dein Freund nicht mindern machen.

Aber Baulärm muss auf übliche Ruhe-Gesetz achten, nicht vor 6:00 und nicht nach 22:00 Uhr und Mittagpause von 12:00 bis 13:30 Uhr gibt Ruhepause. Wenn die Bau nicht diese Gesetz eingehalten haben, dann kann dein Freund mindern machen.

Ist das klar?

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 30. Januar 2008 09:56

Es gibt im Gesetz keine Mittagsruhe mehr (jedenfalls in Berlin)


claude5
beantwortet von claude5 am 29. Januar 2008 18:41
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Der Vermieter kann übrigens seine Mindereinnahmen beim Baulärmverursacher wieder reinholen. Für ihn ist das also Arbeit, evtl. auch Anwalt, der das durchsetzt, aber dieser Ausgleich passiert, zumindest bei größeren Baustellen, immer wieder.


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