Bei meiner Schwester wird in einem 8-Parteien Haus ein neues Dachgeschoß on Top aufgebaut (2 weitere Wohnungen) und dazu wurde ein Baugerüst installiert. Dadurch ist auch der Balkon in der Nutzung stark eingeschränkt. Der Vermieter verneint die Anfrage auf Mietminderung mit den Hinweis, dass ja auch bei normalen Renovierungen wie Hausstreichen ein Baugerüst aufgebaut wird. Ich finde, dass die Fälle nicht vergleichbar sind und deswegen Mietminderung schon ein Thema ist. Was meint ihr? Wenn ja, wieviel Mietminderung wäre angebracht? Danke aragon
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Es gibt Tabellen, da kann man bei 6-monatigem Baugerüst sogar 22 % Mietminderung ansetzen.
http://www.google.de/search?hl=de&q=Mietminderungstabelle&btnG=Suche&...
Mietminderung ist in jedem Falle angebracht da sich die vertraglich vereinbarte Mietsache nicht mehr nutzen läßt, hier bspw. der Balkon, aber auch Baudreck, Fensteröffnung erschwert, Baulärm etc. pp.
Pauschal eine Quote angeben zu können ist schwierig, ganz grob um die 10-15% sollten für den Balkon drin sein...

hallo aragon, das gerüst an sich ist kein minderungsgrund. entscheidend ist, inwieweit es den vertragsgemäßen gebrauch der mietsache (balkon etc.) beeinträchtigt. die mietminderung wird nicht beantragt und ist auch nicht zu genehmigen. Sie wird dem Vermieter mitgeteilt und ist diesem gegenüber auch zu begründen (von wann bis wann und warum), unbedingt schriftlich. die miete ist kraft gesetzes automatisch gemindert solange der mangel vorliegt (bgb § 536, weil die mietsache nicht mehr vertragsgemäß nutzbar ist. einzubeziehen ist auch der lärm und dreck usw. durch die baumaßnahmen. pauschal kann man sich nicht nach einer tabelle richten. entscheidend ist immer der einzelfall. die konsultation eines mietervereins ist angeraten, setzt aber mitgliedschaft voraus. nach der rechtsprechung von ag und lg werden bei dachgeschossausbau 25 bis 33 % mietminderung als angemessen gesehen. ein gericht hat auch 60 % zugebilligt. bitte alle beeinträchtigungen zusammenfassen und dann mitteilung an den vermieter.
Danke für die hilfreiche Antwort albatros - Grüße aragon