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Mietminderung?

gefragt von Vlado am 17.12.2007 um 13:25 Uhr

Ab November wollte ich eine Wohnung mieten,die Vermieterin hat mich jedoch gebeten (im Oktober),erst im Dezember einzuziehen, da sie die Wohnung im November renovieren wollte.Ich bin am 1.Dezember eingezogen,die Wohnung wurde ueberhaupt nicht renoviert (Teppichboden,Kanalisation,Kuehlschrank). Ich sagte sofort der Vermieterin Bescheid.Sie hat geantwortet,sie schreibt entsprechende Auftraege aus.Am 13.Dezember erhalte ich diese. Die Firmen machen Renovierungsarbeiten erst Mitte Januar 2008 (Betriebsferien).Frag:wofür bezahle ich gerade MietGeld?Darf ich bislang meine Miete für die Wohnung kürzen?Falls ja, um welche Summe?


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Reply


anonym
beantwortet von Regenmacher am 17. Dezember 2007 13:30
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Du bezahlst Miete dafür, dass du ein Dach über dem Kopf hast und nicht frieren musst.

Da dir der Zustand der Wohnung bekannt war, hättest du mit deinem Einzug warten müssen, bis die Wohnung renoviert ist.

Eine Möglichkeit der Mietminderung sehe ich hier nicht. Aber du solltest mit der Vermieterin in Ruhe und Freundlichkeit darüber reden, vielleicht erlässt sie dir ja einen Teil der Miete.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 17. Dezember 2007 13:33

So ist es.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 17. Dezember 2007 18:17

Ganz so ist es ja nicht. Wenn ich mit der Vermieterin vereinbare, in eine renovierte Wohnung zu ziehen, dann ist der Vertrag nicht mit den vereinbarten Bedingungen erfüllt. Wenn ich meine ganzen Möbel in der Wohnung hab, ist es wohl extrem lästig, wenn dann jemand den Teppichboden austauschen will oder evtl. tagelang Handwerker in der Wohnung zu tun haben. Dafür muss man evtl. noch frei nehmen. Und wieso mit dem Einzug warten, bis alles renoviert ist? Wenn ich meinr alte Wohnung gekündigt hab, kann ich nicht einfach 2 Monate länger dort bleiben - oder soll man diese Zeit im Hotel verbringen?


anonym
beantwortet von Teddine am 17. Dezember 2007 14:07
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Wenn ich es richtig verstehe habt ihr bereits bei Vertragsabschluss abgesprochen, dass die Renovierungen vor Einzug ausgeführt werden sollen. Wenn die Wohnung nicht renoviert ist weicht die tatsächliche Beschaffenheit der Wohnung von der vereinbarten Beschaffenheit ab (ist also mangelhaft) und du kannst die Miete mindern. Wie bereits von anderer Seite angesprochen ist die Höhe der Mietminderung schwer zu bestimmen, es kommt darauf an wie abgewohnt die Wohnung tatsächlich ist. 10 % halte ich für einen angemessenen Minderungswert. Wenn die Renovierungsarbeiten ausgeführt werden, dann bist Du nicht dafür verantwortlich Schränke weg zu schieben, Sachen abzudecken, zu putzen usw. In dieser Zeit kannst du auch erheblich die Miete mindern. Wenn du die Wohnung nicht nutzen kannst, weil die Handwerker alles aus der Wohnung räumen, kannst du (für einen solchen Tag) 100 % mindern. Was hier in anderen Antworten zu lesen steht, dass du hattest später einziehen sollen, ist definitiv falsch. Du hattest einen Mietbeginn vereinbart und den hat der Vermieter auch einzuhalten. Insbesondere muss er sich deshalb rechtzeitig um Handwerker kümmern. Er muss deshalb auch alle Schäden ersetzen, die durch eine solche Verspätung entstehen. Auch wenn dies in den Meisten Mietveträgen abgeändert wird sihet das gesetz hierfür eine Haftung des Vermieters auch ohne verschulden vor.


anonym
beantwortet von Rizzo am 17. Dezember 2007 13:26
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Nur ein Anwalt kann das beurteilen. Rechtsschutz vorhanden, hoffe ich mal.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 17. Dezember 2007 13:27
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Inwieweit bist Du durch die Nichtrenovierung eingeschränkt? Heisst das, das Du gar keinen Teppich bzw. Kühlschrank hast? Was meinst Du mit Kanalisation?


anonym
beantwortet von lenamara123 am 17. Dezember 2007 13:29
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Das kommt auf die schwere an. Kann man dort trotzdem gut leben, sind das also nur optische Sachen oder ist das eine Einschränkung z.b. kein warmes wasser oder heizung geht nicht. Falls es nur optische Sachen sind würde ich mit 10 % der Kaltmiete anfangen. Und eine Begründung hinschicken. Dazu muss es aber auch richtige Tabellen im Internet geben.





anonym
beantwortet von lenamara123 am 17. Dezember 2007 13:33
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stehen die geplanten Renovierungsarbeiten im Vertrag oder hast du irgendwas schriftliches darüber?


anonym
beantwortet von Vlado am 17. Dezember 2007 17:29
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Danke an alle fuer die Tipps. Die Sache ist so: der Kuehlschrank ist total alt, hat innerhalb von 4 Tagen ohne Pause gearbeitet, alles drin ist tiefeingefroren und also kaputt gegangen. Schaltrelais funktioniert nicht (ich glaube ist kaputt). Die Firma sagte, so ein uralter Kuehschrank koennen sie nicht reparieren. Der Teppich ist verdreckt mit Farbe, Oel und Brandflecken. Stinkt unertraeglich! Die Toilette steht auf dem Boden voellig frei (die BEfestigungsschrauben stecken raus voll im Rost), die Dichtung um das Kanalisationsrohr herum faellt auseinander. Schriftlich wurde leider nichts versprochen, ich habe den Worten geglaubt. Auch wusste ich nicht im Voraus, dass die Wohnung nicht renoviert wurde. Ich bin richtig am 1.Dezember eingezogen.

Kommentar von Gutefrage.net Support am 17. Dezember 2007 18:18

Liebe/r Vlado,

wenn Du Dich für hilfreiche Antworten extra bedanken möchtest, so achte bitte darauf, dass Du das in Zukunft über das Kommentarfeld zu der betreffenden Antwort tust. So kann der Bezug auch später nicht mehr verloren gehen.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support


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