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Mietkurzung bei Heizungsausfall??

gefragt von liesiscb am 25.10.2009 um 11:48 Uhr

Wir haben seit Früh kein Warmes Wasser und kalte Heizung des passiert öfters und jedes mal werde ich von Vermieter hingehalten jetzt reichts mir Wieviel Prozend kann mann die Miete kurzen.Ich erreiche auch nicht meinen Vermieter heute


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Distel35
beantwortet von Distel35 am 25. Oktober 2009 11:54
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Hilfreichste Antwort

Kann eine Mietwohnung nicht ausreichend beheizt werden, darf die Miete gemindert werden. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin beträgt einem Urteil des Landgerichts München zufolge je nach Außentemperatur die Mietminderungsquote 20 bis 50 Prozent (Az.: 20 S 3739/84). In Extremfällen, wenn die Wohnung praktisch nicht mehr nutzbar ist, könne die Miete sogar komplett gekürzt werden (LG Berlin Az.: 65 S 70/92).
.
In echten Notfällen, wenn bei niedrigen Außentemperaturen am Wochenende die Heizung ausfällt und der Vermieter oder sein Hausverwalter nicht zu erreichen ist, kann der Mieter laut DMB die Reparatur auch sofort in Auftrag geben und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Dieser muss jedoch nur für die wirklich notwendigen Reparaturkosten aufkommen.


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Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 25. Oktober 2009 11:49
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bei mir haben sie mal dei Warmiete für die Zeit abgezogen, genaueres kann dir da der mieterschutzbund sagen, darfts das auch nicht einfach einbehalten, musst ein Schreiben aufsetzen, am betsen mit den anderen Bewohnern zusammen


anonym
beantwortet von Maiensee am 25. Oktober 2009 11:49
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Ich würde mir eine neue Bleibe suchen, wenn ich du wäre.


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 25. Oktober 2009 11:50
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Ja, man kann die Miete kürzen, wieviel in diesem Falle, weiß ich leider auch nicht, denke mal so 20%...!? Hole dir aber vorher Exdpertenrat ein, z.B. Mieterbund o.ä.!


Catwoman39
beantwortet von Catwoman39 am 25. Oktober 2009 11:50
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Sich an den Mieterschutzbund wenden.Die können das genau sagen


Shantikarana
beantwortet von Shantikarana am 25. Oktober 2009 12:08
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Bevor Du Miete kürzen kannst, musst Du Deinen Vermieter auffordern, den Mangel zu beseitigen und ihm dafür eine angemessene Frist setzen.


anonym
beantwortet von Imera am 28. Oktober 2009 17:44
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ja, bei bestimmten Bedingungen


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