Das ist nur eine theoretische Frage, weil wir das neulich im Freundeskreis diskutiert haben. Wenn der Vermieter also aus irgendwelchen Gründen auf die Kaution zurückgreift, stehen ihm dann auch die Zinsen zu, wenn beispielsweise die Kautionssumme nicht ausreicht, weil höhere Renovierungsmaßnahmen erforderlich sind?
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Der Vermieter darf nicht auf die Kaution zurückgreifen, aus welchen Gründen auch immer. Sie steht nur zur Diskussion, wenn der Mieter die Wohnung verlässt.

Der Vermieter darf auf das autionskonto nicht eigenmächtig zugreifen. Wenn bei Auszug die Kautionssumme samt Zinsen fällig werden und davon eine Renovierung bezahlt werden soll, dann muß der Vermieter hierzu eine Kostenabrechnung machen.
Er darf nicht für Zwecke der Renovierungsmaßnahmen, die er selbst zu tragen hat auf Kautionskonten zugreifen.
comarel am 9. Oktober 2007 10:50 Renovierung natürlich der leer werdenden Wohnung!!!

Anspruch auf die Zinsen hat immer der Kautionsgeber..alles andere wurde bereits gesagt..
Kabark am 9. Oktober 2007 11:21 Richtig, aber die Verzinsung erhöht die Mietsicherheit. Wie passt das zusammen?
ohnesonderzeichen am 9. Oktober 2007 17:15 Das Gesetz begrenzt die Höhe der bei der Bank zu hinterlegenden Kaution. Und zwar streng. Abweichungen sind nicht erlaubt. Nun ist die Bank so gnädig, auch noch Zinsen aufs Sparbücherl zu zahlen.
Soll der Vermieter jedes Jahr die paar Euro überweisen - oder darf er sich den Spaß bis zum Schluss aufheben?
Letzteres halt.
Kabark am 9. Oktober 2007 18:49 <seufz>

Ihre Frage ist nicht eindeutig. Wer ist Verursacher der Renovierungsmaßnahmen, fallen diese in den Verantwortungs-Bereich des Mieters?
Wohnt der Mieter noch in der Wohnung oder führt der Vermieter diese Renovierungsmaßnahmen nach Auszug des Mieters durch und hält die Miet-Kaution zurück?
Ansonsten zur Miet-Kaution meine Antwort:
Der Vermieter ist verpflichtet, die Miet-Kaution getrennt von seinem Vermögen, mit eindeutiger Zuordnung zum Mieter anzulegen. Er darf dieses Konto nicht für irgendwelche Dinge zweckentfremden. Es dient nur der Mietsicherheit!
Der Vermieter ist verpflichtet über Zinsen die dem Konto zugeführt werden den Mieter zu informieren.
Die Kaution sollte nach dem Gesetz zinsgünstig angelegt werden, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist.
Laut der Mietrechtsreform vom 01. September 2001 können auch andere Anlageformen vereinbart werden "aber es müssen grundsätzlich Erträge dadurch erwirtschaftet werden".
Zinserlöse aus der hinterlegten Miet-Kaution stehen allein dem Mieter zu.