Mietkaution, wem gehört sie?

6 Antworten

Im Verhältnis zum Vermieter ist es so, dass er sie einem von beiden auszahlen kann. Es geht ihn nichts an und es interessiert ihn auch nicht, wie die beiden Mieter das untereinander regeln.

Zwischen den beiden Mietern erscheint es logisch, dass derjenige die Kaution auch in vollem vom Vermieter bezahlten Umfang behalten oder bekommen darf, der sie ursprünglich auch gezahlt hat.

Wenn allerdings andere Vereinbarungen getroffen wurden, bzw. noch mehr untereinander ausgeglichen werden muss, dar fröhlich auch darüber gestritten werden.

Beiden zur Hälfte, da die "Kosten" in den Zugewinn fallen. Und bei einer Trennung werden die Ersparnisse / Guthaben geteilt.

Read carefully. Nicht verheiratet.

@Plotz

Daneben geschaut - passiert mir zwar selten - aber na ja. Dann gehört die Kaution naturgemäß demjenigen der die Sicherheit gestellt hat.

Demjenigen der sie gezahlt hat.

Ich würde sagen, dem der es bezahlt hat…

Könnte es Probleme geben wenn es z.Bsp. auf ein Kautionskonto eingezahlt wurde, welches auf beide eingetragenen Mieter läuft? Ich weiß nicht genau wie sowas vonstatten geht, bzw wie das Konto heißen muss auf das die Kaution fließt.