superwuermchen am 13.07.2008 um 13:01 Uhr
Guten Tag, Ich habe wir Ziehen um,die Maklergebühren wurden beim Unterschreiben des Mietvertrags sofort Bezahlt.Die Zukünftige Vermieterin wollte die Kaution ebenfalls sofort haben.Was ich Selbstverständlich zurück wies,immerhin Ziehen wir erst zum 1. in die neue Wohnung. Ich un mein Mann sind dafür die Kaution auf ein Seperates Konto zu überweisen so das man an das Geld nur dann ran kommt wenn beide seiten Unterschreiben. Die Vermieterin will das Geld aber auf ihr Privates Konto Überwiesen bekommen. Das sehe ich nicht ein.Da meine Kaution nicht zur privaten nutzung dienen soll. Wann muss die Kaution Gezahlt werden? Rechtlich gesehen??? Ich bitte

Dier Kaution muss sogar auf einem extra Konto angelegt werden und verzinst werden. Der Vermieter ist auf Verlangen verpflichtet, dem Mieter Auskunft über Verbleib und gegenwärtige Höhe der Kaution, auch unter Belegvorlage, zu erteilen. Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei gleichen, aufeinanderfolgenden Monatsraten zu bezahlen, § 551 BGB, beginnend mit Beginn des Mietverhältnisses. Entgegenstehende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam.
In der Praxis wird der Vermieter den Mietvertrag aber oftmals erst dann unterschreiben, wenn der Mieter die Kaution "auf den Tisch" legt. Der Vermieter muß die Kaution bei einem Kreditinstitut getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. Die Anlage und Verzinsung muß unverzüglich nach Erhalt des Geldes erfolgen, ansonsten kann sich der Vermieter wegen des eintretenden Zinsverlustes dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig machen.
Die Kaution muß verzinslich angelegt werden und zwar mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Hierbei ist der Vermieter nicht verpflichtet, das Bankinstitut mit des höchsten Zinssatz auszuwählen.
Ausnahme: Wird Wohnraum vermietet, der Teil eines Studenten- oder Jugendwohnheims ist, ist eine Verzinsung der Kaution nicht Pflicht.
Die erzielten Zinsen hat der Vermieter dem Kautionskonto des Mieters gutzuschreiben. Sie erhöhen die Sicherheit, § 551 BGB. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Auszahlung der Zinsen vor Ablauf des Mietverhältnisses. Quelle: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietkaution.html

Bei Unterschrift des Mietvertrages. Wenn beide Seiten unterschrieben haben, ist üblicherweise die Kaution zu zahlen. Die Vermieterin ist verpflichtet diese zinsbringend auf den Namen der Mieter anzulegen. Für die Zinsen sollte auch ein Freistellungsauftrag gestellt werden, ansonsten werden Kapitalertragssteuern abgezogen.

die kaution kannst du in drei monatsraten zahlen. dann muß der vermieter dieses auf ein sparbuch anlegen. am sichersten ist es aber, wenn du bei deiner bank ein sogenanntes "mietkautionssparbuch" anlegst. es wird auf deinem namen geführt, der vermieter muß dieses auch unterschreiben und wird dem vermieter ausgehändigt.
superwuermchen am 13. Juli 2008 13:20 Bei einer Kaution von 1800 Euro würde ich also 600 Euro pro Monat Zahlen müssen? Ich Denke dann steigt sie mir aufs Dach : )
domchef am 13. Juli 2008 13:35 es ist zwar gesetzlich so geregelt das man in drei raten zahlen kann, aber wenn du der meinung bist das sie dir dann aufs dach steigt, dann würde ich es auf einmal zahlen. aber im sichersten bist du wenn du es per sparbuch anlegst, dann hast du für dich die sicherheit das es vom vermögen des vermieters getrennt ist. gesetzlich es zwar der VM verpflichtet es von seinem vermögen zu trennen, nur wenn er es nicht macht hast du später das nachsehen, und bei 1800 hat man ja nichts zu verschenken
da der makler bezahlt ist, gehe ich davon aus daß ein von beiden parteien unterschriebener mietvertrag existiert. egal, was darin steht: es gilt folgendes:die kaution darf maximal 3 monatsmieten kalt betragen. sie kann in 3 monatsraten eingezahlt werden. die erste rate ist zu mietbeginn fällig. hier würde ich die ausnahme machen und früher zahlen, wenn z.b. für renovierung die schlüsselübergabe früher erfolgt. die kaution muß vom vermögen des vermieters getrennt angelegt werden, die zinsen stehen dem mieter zu und erhöhen die kaution (oder werden nach absprache ausgezahlt). wenn nicht als sparbuch mit 3 monatsfrist angelegt können die parteien eine andere anlage bestimmen. eine zum nachteil des mieters getroffene vereinbarung ist ungültig. damit darf das geld keinesfalls dem vermögen des vermieters zugeführt werden.

Mietkaution ist zu zahlen, ab dem Moment, wo in der Wohnung etwas von euch gearbeitet wird. Grundsätzlich muss diese von der Vermieterin auf ein separates Konto gezahlt werden, das auch Zinsen bringt. Ist dann beim Auszug die Kaution wieder komplett auszuzahlen, muss sie den gesamten Betrag zuzüglich der Zinsen zurückgeben
superwuermchen am 13. Juli 2008 13:05 Genau so habe ich es mir auch vorgestellt.
Danke für die schnelle Antwort
Vielen Dank für diesen ausführlichen Auszug. Nun darf ich die Frage als Beantwortet betrachten... Moment ein Frage bleibt da noch,wie ist das mit den Haustieren was istv Rechtlich gesehen Erlaubt und was nicht`? Meine Zukünftige Vermieterin besteht auch daraif das ich keine Dübel in die Wände Bohre,die Frage: Wie sollen Schränke etc. befestigt werden?
Kommt auf die Haustiere drauf an: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Haustierhaltung/hh.htm Ich denke nicht das der Vermieter verbieten kann Löcher zu Bohren um Schränke aufzuhängen. Du hast ja die möglichkeit und bist bei Ausszug auch verpflichtet diese wieder Ordnungsgemäß zu verschliessen.
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Danke dir