Wir sind 2000 in eine Wohnung gezogen; der damalige Vermieter hat auf eine Mietkaution ausdrücklich verzichtet. Nun wurde das Haus verkauft und der neue Besitzer fordert eine Meitkaution nach. Ist das rechtens? Nach 8 Jahren? Außerdem soll ein neuer Mietvertrag unterschrieben werden, der gelinde gesagt einige Passagen enthält, die für den Mieter eher negativ sind. Müssen wir uns darauf einlassen? Der Hausbestitzer lebt übrigens im Ausland.
Ihr müsst überhaupt keinen neuen Mietvertrag abschließen, nicht einmal einer Änderung des vorhandenen. Kauf bricht nicht Miete.
Unterschreib bloß keinen neuen Mietvertrag. Dazu bist Du nicht verpflichtet, denn der alte gilt weiter.
Wenn Du jetzt einen neuen Mietvertrag unterschreibst, fangen die Kündigungsfristen von vorne an. Jetzt (nach 8 Jahren) hat der Vermieter Dir gegenüber nämlich schon eine Frist von 9 Monaten!
Auch eine Änderung - die dann als neuer Vertrag gilt - brauchst Du nicht zu unterschreiben.
Das bedeutet natürlich auch, daß der neue Eigentümer nicht plötzlich eine Kaution verlangen kann.
Teile ihm einfach mit, daß Dein alter Mietvertrag weiterhin gilt und Du Dich an den auch gebunden fühlst. Einer Kautionszahlung würdest Du aus diesem Grund auch nicht zustimmen.

Nein, der neue Vermieter übernimmt die Rechte und Pflichten des alten. Ohne dass sich an Eurem Mietverhältnis was ändert. Es kann dann höchstens passieren, dass er Euch raushaben will. Aber da bist Du relativ geschützt.

Nein brauchst Du nicht, Vor allem keinen neuen Vertrag abschließen, der alte bleibt gültig

Nö, nichts unterschreiben - Du hast einen gültigen Vertrag. Wenn von Kaution nichts im Vertrag steht, würde ich sowieso nichts nachzahlen. Gleiches, wenn der Vermieter nachweisbar verzichtet hat. Falls es im Vertrag steht und der Vermieter in 8 Jahre nichts unternommen hat, diese einzufordern, kann man wohl auch davon ausgehen, dass er mit der Nichtzahlung einverstanden war.
Lasse Dich auf gar keinen Fall auf irgend was ein. Der Vermieter kann im besten Fall mit einer Änderungskündigung, unter Beachtung der Kündigungsfrist, was unternehmen. und wenn Du dieser Kündigung, so dieser eine Kautionszahlung zugrunde liegt, widersprichst, kommt der VM auch vor Gericht, wg. Unbilligkeit, nicht weiter.
Es gibt im deutschen Wohnungsmietrecht bei preisfreien Wohnungen keine Möglichkeit einer Änderungskündigung.

Es gibt den alten Grundsatz: "Kauf bricht nicht Miete". D.h. der neue Eigentümer hat die Mieter mit ihren alten Verträgen mitgekauft (vgl: §§ 566 ff. BGB). Wenn der ausdrückliche Verzicht auf die Kaution vertraglich vereinbart worden ist, kann der Erwerber jetzt nichts nachfordern und neue Verträge kann er auch nicht verlangen.
Der neue Besitzer muss den alten Vertrag vom Vorbesitzer übernehmen. Keine Änderung für Euch. Ganz bestimmt nicht, allerdings kann er die Miete nach einem Jahr etwas erhöhen...
einer Änderung zustimmen. :-))