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Mietkaution nach 8 Jahren nachfordern?

gefragt von elmi2006 am 28.08.2008 um 11:34 Uhr

Wir sind 2000 in eine Wohnung gezogen; der damalige Vermieter hat auf eine Mietkaution ausdrücklich verzichtet. Nun wurde das Haus verkauft und der neue Besitzer fordert eine Meitkaution nach. Ist das rechtens? Nach 8 Jahren? Außerdem soll ein neuer Mietvertrag unterschrieben werden, der gelinde gesagt einige Passagen enthält, die für den Mieter eher negativ sind. Müssen wir uns darauf einlassen? Der Hausbestitzer lebt übrigens im Ausland.


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Resistance
beantwortet von Resistance am 28. August 2008 11:35
8x
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Ihr müsst überhaupt keinen neuen Mietvertrag abschließen, nicht einmal einer Änderung des vorhandenen. Kauf bricht nicht Miete.

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 28. August 2008 11:37

einer Änderung zustimmen. :-))


anonym
beantwortet von anjanni am 28. August 2008 11:39
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Unterschreib bloß keinen neuen Mietvertrag. Dazu bist Du nicht verpflichtet, denn der alte gilt weiter.

Wenn Du jetzt einen neuen Mietvertrag unterschreibst, fangen die Kündigungsfristen von vorne an. Jetzt (nach 8 Jahren) hat der Vermieter Dir gegenüber nämlich schon eine Frist von 9 Monaten!

Auch eine Änderung - die dann als neuer Vertrag gilt - brauchst Du nicht zu unterschreiben.

Das bedeutet natürlich auch, daß der neue Eigentümer nicht plötzlich eine Kaution verlangen kann.

Teile ihm einfach mit, daß Dein alter Mietvertrag weiterhin gilt und Du Dich an den auch gebunden fühlst. Einer Kautionszahlung würdest Du aus diesem Grund auch nicht zustimmen.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 28. August 2008 11:40
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Nein, der neue Vermieter übernimmt die Rechte und Pflichten des alten. Ohne dass sich an Eurem Mietverhältnis was ändert. Es kann dann höchstens passieren, dass er Euch raushaben will. Aber da bist Du relativ geschützt.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 28. August 2008 11:37
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Nein brauchst Du nicht, Vor allem keinen neuen Vertrag abschließen, der alte bleibt gültig


dock69
beantwortet von dock69 am 28. August 2008 11:42
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Nö, nichts unterschreiben - Du hast einen gültigen Vertrag. Wenn von Kaution nichts im Vertrag steht, würde ich sowieso nichts nachzahlen. Gleiches, wenn der Vermieter nachweisbar verzichtet hat. Falls es im Vertrag steht und der Vermieter in 8 Jahre nichts unternommen hat, diese einzufordern, kann man wohl auch davon ausgehen, dass er mit der Nichtzahlung einverstanden war.


anonym
beantwortet von jockl am 28. August 2008 12:16
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Lasse Dich auf gar keinen Fall auf irgend was ein. Der Vermieter kann im besten Fall mit einer Änderungskündigung, unter Beachtung der Kündigungsfrist, was unternehmen. und wenn Du dieser Kündigung, so dieser eine Kautionszahlung zugrunde liegt, widersprichst, kommt der VM auch vor Gericht, wg. Unbilligkeit, nicht weiter.

Kommentar von Saarland60 am 28. August 2008 13:11

Es gibt im deutschen Wohnungsmietrecht bei preisfreien Wohnungen keine Möglichkeit einer Änderungskündigung.


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 28. August 2008 13:42
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Es gibt den alten Grundsatz: "Kauf bricht nicht Miete". D.h. der neue Eigentümer hat die Mieter mit ihren alten Verträgen mitgekauft (vgl: §§ 566 ff. BGB). Wenn der ausdrückliche Verzicht auf die Kaution vertraglich vereinbart worden ist, kann der Erwerber jetzt nichts nachfordern und neue Verträge kann er auch nicht verlangen.


CFRAHM
beantwortet von CFRAHM am 28. August 2008 13:53
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Der neue Besitzer muss den alten Vertrag vom Vorbesitzer übernehmen. Keine Änderung für Euch. Ganz bestimmt nicht, allerdings kann er die Miete nach einem Jahr etwas erhöhen...


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