Die Höhe der hinterlegten Kaution (2004) war 700 Euro; jetzt, nach 5 Jahren bekomme ich nur 702 Euro zurück? Ich habe das bar abgegeben und wir haben mündlich vereinbart, daß er das zu banküblichen Zinsen anlegt. Was müßte da eigentlich zu erwarten sein? Selbst wenn er nur mit einem Prozent damals angelegt hat, sollten das doch etwa 35-40 Euro mehr sein?

Eine Mietkaution muss mit den Banküblichen Zinsen angelegt werden. Etwaige Bearbeitungsgebühren darf der Vermieter nicht erheben. Er muss dir die Kaution, solange nichts für irgendwelche Reparaturen abgezogen wurde, in voller Höhe (also mit Zinsen!!!) auszahlen. Einbehalten darf er davon dann nichts.
700€ mit einem Prozent gäbe jährlich 7€ - nach fünf Jahren also 35€ - mit Zinseszins noch etwas mehr, was man aber vernachlässigen kann, da sich das eher im Cent-Bereich bewegt.

Der Vermieter muss (oder sollte) im Normalfall die Kaution anlegen, also war das schon mal sehr richtig. Aber 2 EURO sind sehr wenig, das kann so nicht stimmen. Frage deinen Vermieter genau, wo und wie er es angelegt hat, sag ihm, dass das so nicht stimmen kann!
Die Zinsen stehen im Normalfall auch dir als Mieter zu, lies nochmal genau in deinem Mietvertrag nach, dazu sollte eine Klausel existieren!

Mündlich? Dann bist du jetzt schlauer, oder?
Das ist eine Antwort, die keinerlei Hilfestellung gibt, sondern - zumindest bei mir - nur den Eindruck vermittelt: Ätschbätsch, bist ja ganz besonders blöd und mir wäre das ja nie passiert.
mündliche Absprache zählen nicht. Nach dem Gesetz muß aber mit banküblichen Zinsen gearbeitet werden. Kann zu einem Rechtstreit ausarten, am besten beim Mieterverein oder über Rechtsanwalt klären lassen und ja die Fristen einhalten.
Mündliche Vereinbarungen sind nicht weniger rechtsgültig. Nachteilig ist nur, daß sie schwer zu beweisen sind.

kann deine frage net wirklich beantworten,aber bei mir waren es bei 600 nach einem jahr 18 cent

das scheint mir auf alle faelle zu niedrig! red mal mit deinem vermieter (auch wenn ihr keine muedliche abmachung hattet, ist dieser immer verpflichtet, die kaution zum bankueblichen zinssatz anzulegen - 2 euro ist auf jeden fall darunter!)
Deine Zinsrechnung ist ungefähr richtig, wenn auch Sparbücher teilweise nur mit 0,5% verzinst wurden.

Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.