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Mietkaution: nach 5 Jahren nur 2 Euro Zinsen?

gefragt von sumpfbub am 01.09.2009 um 12:30 Uhr

Die Höhe der hinterlegten Kaution (2004) war 700 Euro; jetzt, nach 5 Jahren bekomme ich nur 702 Euro zurück? Ich habe das bar abgegeben und wir haben mündlich vereinbart, daß er das zu banküblichen Zinsen anlegt. Was müßte da eigentlich zu erwarten sein? Selbst wenn er nur mit einem Prozent damals angelegt hat, sollten das doch etwa 35-40 Euro mehr sein?

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zinsen x 561 Mietkaution x 148

Wenne
beantwortet von Wenne am 1. September 2009 12:37
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Eine Mietkaution muss mit den Banküblichen Zinsen angelegt werden. Etwaige Bearbeitungsgebühren darf der Vermieter nicht erheben. Er muss dir die Kaution, solange nichts für irgendwelche Reparaturen abgezogen wurde, in voller Höhe (also mit Zinsen!!!) auszahlen. Einbehalten darf er davon dann nichts.

700€ mit einem Prozent gäbe jährlich 7€ - nach fünf Jahren also 35€ - mit Zinseszins noch etwas mehr, was man aber vernachlässigen kann, da sich das eher im Cent-Bereich bewegt.


matrixnero
beantwortet von matrixnero am 1. September 2009 12:33
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Der Vermieter muss (oder sollte) im Normalfall die Kaution anlegen, also war das schon mal sehr richtig. Aber 2 EURO sind sehr wenig, das kann so nicht stimmen. Frage deinen Vermieter genau, wo und wie er es angelegt hat, sag ihm, dass das so nicht stimmen kann!

Die Zinsen stehen im Normalfall auch dir als Mieter zu, lies nochmal genau in deinem Mietvertrag nach, dazu sollte eine Klausel existieren!


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 1. September 2009 12:34
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Mündlich? Dann bist du jetzt schlauer, oder?

Kommentar von sumpfbub am 1. September 2009 14:20

Das ist eine Antwort, die keinerlei Hilfestellung gibt, sondern - zumindest bei mir - nur den Eindruck vermittelt: Ätschbätsch, bist ja ganz besonders blöd und mir wäre das ja nie passiert.


fauzi1
beantwortet von fauzi1 am 1. September 2009 12:34
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mündliche Absprache zählen nicht. Nach dem Gesetz muß aber mit banküblichen Zinsen gearbeitet werden. Kann zu einem Rechtstreit ausarten, am besten beim Mieterverein oder über Rechtsanwalt klären lassen und ja die Fristen einhalten.

Kommentar von sumpfbub am 1. September 2009 14:21

Mündliche Vereinbarungen sind nicht weniger rechtsgültig. Nachteilig ist nur, daß sie schwer zu beweisen sind.


einfachnadine
beantwortet von einfachnadine am 1. September 2009 12:34
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kann deine frage net wirklich beantworten,aber bei mir waren es bei 600 nach einem jahr 18 cent


erdmeridian
beantwortet von erdmeridian am 1. September 2009 12:33
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das scheint mir auf alle faelle zu niedrig! red mal mit deinem vermieter (auch wenn ihr keine muedliche abmachung hattet, ist dieser immer verpflichtet, die kaution zum bankueblichen zinssatz anzulegen - 2 euro ist auf jeden fall darunter!)


anonym
beantwortet von mig112 am 1. September 2009 12:33
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Deine Zinsrechnung ist ungefähr richtig, wenn auch Sparbücher teilweise nur mit 0,5% verzinst wurden.

www.finanzfrage.net

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 1. September 2009 12:43

Selbst bei 0,5% wäre es viel zu wenig. Rechne mal nach. Wären pro Jahr ca. 3,50€.

Kommentar von mig112 am 1. September 2009 12:54

Ich schrieb "DEINE", nicht die Rechnung des Vermieters!


Memphisqueen
beantwortet von Memphisqueen am 1. September 2009 12:33
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Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.


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