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Mietfortzahlung 3 Mon trotz fristloser Kündigung?

gefragt von AzizamasryaAzizamasrya am 03.10.2009 um 12:31 Uhr

Meine Mieter haben von der ARGE zwar ihre Miete an mich überwiesen bekommen, allerdings ihre 960 Euro Nebenkostennachzahlung vom vorigen Jahr nur zu 2/3 und dieses Jahr bekamen sie 1860 € Nachzahlungsforderungen! Sie heizen dermassen ein, dass sie mehr Öl brauchen, als 6 andere Parteien zusammen im Haus. Ich habe ihnen vor 1 Jahr fristlos gekündigt. Keine Reaktion. Nach Erhalt dieser Nachzahlungsforderung kündigte ich wiederum zum 1. August fristlos. Wieder keine Reaktion. Stattdessen erzählten sie im Haus herum, sie ziehen freiwillig aus. Heute (am 2. Oktober!)endlich bekam ich einen Zettel, dass sie zum 2. November ausziehen, aber wegen der fristlosen Kündigung keine 3 Monate Fortzahlung leisten. Sind sie im Recht? Woher soll ich die Bank-Schulden nehmen, wenn ich monatelang keine Mieter habe?


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anonym
beantwortet von Sally2809 am 3. Oktober 2009 12:35
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Die Arge erstattet Deinen Mietern nur den üblichen und angemessenen Nebenkosten betrag, auch als Nachzahlungsforderung. Sie haben sicher nicht mehr bekommen und müßten theoretisch den Differenzbetrag aus eigener Tasche zahlen. Die 3 Monate Miete wirst Du wohl(leider) abschreiben müssen. Wie es aussieht, nutzen diese Leute ihren Status voll aus. Von ihnen wirst Du nichts bekommen, sie sind zahlungsunfähig. Melde das aber unbedingt der Arge, da es sein kann, dass sie von der Arge die Miete bekommen und nur nicht an Dich weitergeben. Vielleicht zahlt die Arge dann an Dich. Du hast Anspruch auf Einhaltung des Vertrages. Versuch es. Viel Glück!

Kommentar von parisien am 3. Oktober 2009 13:32

das wäre der erste und beste weg.


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ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 3. Oktober 2009 12:32
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Das ist ein klarer Fall für einen Anwalt, mach nicht selber rum, du verzetttelst dich weiter. Hier gehört ein Spezialist für Mietrecht hinzugezogen, sonst wird das richtig teuer.

Kommentar von Saarland60 am 3. Oktober 2009 12:35

Wozu braucht man hier einen Anwalt, der die Kosten für den Vermieter nur weiter in die Höhe treibt?


anonym
beantwortet von guterwolf am 3. Oktober 2009 12:34
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so lange ein Mieter in der Wohnung lebt, egal ob gekündigt oder nicht, muss er selbstverständlich Miete zahlen und auch seine Nebenkosten entrichten.

Lass dich am besten vom Haus - und Grundbesitzerverein beraten, da bin ich auch Mitglied und es ist preisgünstiger als ein Anwalt, denn du bekommst auch zwischendurch mal eine kostenlose Beratung. Der Mitgliedsbeitrag liegt pro Jahr unter 100 €.

Kommentar von Saarland60 am 3. Oktober 2009 12:44

Wenn der Vertrag durch den Vermieter ausserordentlich und fristlos gekündigt worden ist, muss der Mieter keine Miete mehr zahlen, weil kein Mietvertrag mehr wirksam ist und der Mieter kein Mieter mehr ist.

Nutzt er die Wohnung weiter, tritt an die Stelle der Miete die Nutzungsentschädigung. Das scheint faktisch gleich zu sein, ist aber tatsächlich juristische eine andere Art von Forderung.


anonym
beantwortet von Gammaray74 am 3. Oktober 2009 12:33
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Wie wäre es das mit deinem Anwalt zu klären?!


anonym
beantwortet von Saarland60 am 3. Oktober 2009 12:33
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Sie sind nicht im Recht. Du kannst nach der fristlosen Kündigung zwar keine Miete mehr verlangen, aber Nutzungsausfallentschädigung in Höhe der ursprünglichen Miete.

Aber wieso hat sich da 1 Jahr lang nichts getan? Hast Du däumchendrehend zugesehen?


FragMich24
beantwortet von FragMich24 am 3. Oktober 2009 12:36
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Suche dir einen Anwalt für Mietrecht (Haus- und Grundbesitzer Verein ?). Das bekommst Du nicht selber hin und verlierst nur Nerven.


Azizamasrya
beantwortet von Azizamasrya am 4. Oktober 2009 08:16
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Ich bin in meinem Verdienst unter Hartz IV Niveau. Da bei Hartz IV mir meine Tilgungsraten vom Hartz IV Betrag auch noch abgezogen wurden, war der ohnehin nicht sehr hoch. Ich habe meinen Anwalt gefragt, der meinte, die lassen es auf einen Prozess ankommen. ARGE wird nur frech und sagt: Wenden Sie sich an die Mieter. Als ich sagte, ich werde bedroht, mit denen sei nicht zu reden: Gehen Sie zur Polizei. Die geben mir sicher auch kein Geld! Per Sozialgericht musste ich durchdrücken, dass wenigstens für meine Bude von 21 qm mir die Tilgung als Ausgaben anerkannt werden!


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