Mieterschutz oder Vermieterschutz bei Kinderlärm?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine ordentliche Kündigung wegen Kinderlärm auszusprechen ist als Vermieter sehr schwierig bis unmöglich.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sozialadaequater-kinderlaerm-soll-fristlose-kuendigung-rechtfertigen-zweifelhafter-beschluss-aus-hannover_072259.html

Wohnt ihr als Vermieter zufällig mit der Mieterin in einem 2 Familienhaus?

Falls ja, hättet ihr gem. § 573 a BGB ein erleichtertes ordentliches Kündigungsrecht, d.h. ihr könntet der Mieterin ohne Angabe unter Bezugnahme auf § 573 a BGB ordentlich kündigen. Allerdings müßtet ihr eine um 3 Mon. längere Kündigungsfrist je nach Mietdauer (von 3 auf 6 Mon.; von 6 auf 9 Mon; von 9 auf 12 Mon.) in Kauf nehmen.

http://www.mietrecht.org/kuendigung/wohnung-im-zweifamilienhaus-kuendigungsrecht-kuendigungsfrist/

Leider nicht.... Es ist in einem Haus und das zweiten Stock ist vermietet. Wir wohnen im ersten Stock. Parterre läuft als Geschäft. Wir suchen ein legaler Grund zu kündigen können, sind kinderlieb aber nicht wenn die Ruhezeiten nachts nicht eingehalten werden. Baby Geschrei ist natürlich kein Grund das ist klar, aber um 5.00 Kinder rum toben lassen? Geht das einfach? Wo bleibt da die Erziehung?

Zusätzlich als Info: im zweiten Stock befinden sich zwei kleine selbstständige Mietwohnungen @ 60m2. Wir wohnen unterhalb und unser Geschäft ist im Erdgeschoss. Auf keinem Fall möchten WIR ausziehen!

Kinderlärm ist weder ein Kündigungs- noch ein Mietminderungsgrund und mit kleinen Kindern ist es ja auch nicht immer möglich, die Ruhezeiten einzuhalten. Gerade wenn sie alleinerziehend ist, ist sie mit den 3 Kindern vll. auch einfach ein bisschen überfordert. Das heißt jetzt nicht, dass alle Alleinerziehenden überfordert sind, aber es ist auf jeden Fall schwerer, die Kinder allein zu beruhigen und ihr wäre es sicher auch lieber, wenn die Kinder ruhiger wären.

Das mit dem Kinderwagen ist nicht zulässig. Da muss der Vermieter eingreifen.

Lärm ist immer ein Problem. Und das liegt nur an der Nachweisbarkeit.

Hier hilft im Grunde nur ein Lärmprotokoll und dann der Anruf bei der Polizei.

So ganz bin ich mir nicht sicher, aber ich denke, du bist ebenfalls Mieter. Von daher solltest du da den Vermieter auch einbeziehen. Weniger wegen dem Lärm, da kann der Vermieter momentan auch nicht viel tun. Da gehts mehr um die vollgestellten Flure und Fluchtwege.

dann gibt es ein "lärmprotokoll" aus dem ersichtlich ist das die kinder abends oder morgens nicht ruhig sind.

es sind eben kinder. da kann weder ein gericht noch der vermeiter was dran ändern. der schalter zum leiser stellen wurde bei kindern vergessen.

@martinzuhause

Das kann man pauschal nicht so stehen lassen. Es gibt eben Unterschiede zwischen Kinderlärm und Kinderlärm. Und das sehen die Gerichte ebenso.

Ich bin die Frau des Vermieters

kinderlärm ist natürlich kein kündigungsgrund. wenn ihr selber eltern sein wisst ihr sicher das man kinder nicht zu 22.00 uhr einfach abstellen kann.

auch der rest reicht als kündigungsgrund nicht aus

Nein, ist es nicht. Sag du doch mal einem Baby, das es zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nicht schreien darf.

Das mit der versperrten Treppe ( ist es denn wirklich sooo schlimm) ist, ebenso wie der Mülleimer eine andere Sache.

Auf der anderen Seite nehmen Windeln nun mal Platz weg.

Vielleicht weiß die Mutter nicht, das man in vielen Gemeinden bei kleinkindern anspruch auf "Windelsäcke" hat die übrigens kostenlos sind? 

Erkundige dich doch mal wie das bei euch ist und gib ihr ggf Bescheid.

Sie hat doch ein extra 60 Ltr Eimer bestellt für den Windeln. Und es reicht immer noch nicht aus. Ja Kinder schreien nachts aber keine Stunden lang mit Fenster offen das Nachbarn sich auch beschweren bei uns...

@fyssio

Doch manchmal schreien die Stunden durch. Das kann verschiedene Gründe haben.

und zwei so kleine Kinder brauchen nun mal viele Windeln.