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Mieterin zahlt nicht, auf Schadensersatz verklagen?

gefragt von partymaz am 05.11.2009 um 21:33 Uhr

Ich als Vermieter habe mit der Mieterin einen Vertrag geschlossen, dass sie in meine Wohnung einzieht. Nun möchte sie doch nicht einziehen. Sie müsste mir jedoch die Miete für 3 Monate bezahlen, tut dieses aber nicht. Kann ich sie auf Schadensersatz verklagen? Und welches Gericht ist zuständig? Das Amtsgericht meiner oder ihrer Stadt?

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Recht x 35.155 Mietrecht x 3.888 Schadensersatz x 134

albatros
beantwortet von albatros am 5. November 2009 23:11
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Es werden keine konkreten Angaben gemacht, wie leider immer wieder festzustellen ist. Es fehlen die Angaben zum Beginn der Mietzeit und der Kündigungstermin. Theoretisch kann die „Mieterin“ ja bereits vor Mietbeginn fristgerecht mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen, ohne je Miete zahlen zu müssen. Nämlich zB., wenn der Mietvertrag ab 1.3.2010 gelten sollte, könnte noch bis 3.12.09 zum 28.02.2010 gekündigt werden, Miete wäre erst ab 1.3. fällig. Also Nullsummenspiel.

Kommentar von 1221027c711343f9f81a626ec933f268smallheimwerker am 6. November 2009 16:55

Es mag komisch klingen, aber ist höchstrichterlich (BGH) bestätigt. Die Kündigungsfrist läuft nicht erst ab Vertragsbeginn. Die Kündigungsfrist läuft ab Zugang der schriftl. Kündigung beim VM. MFG


bloodmoon
beantwortet von bloodmoon am 5. November 2009 21:36
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hi.... ja du kannst die miete einklagen... erst anmahnen.. dann ein gerichtliches mahnverfahren anstreben... kannst du schriftlich machen ... im zuständigen amtsgericht....

aber ob das was bringt ist fraglich ... du dürftest die wohnung auch in den 3 monaten nicht vermieten ... sollte das so sein, wird der rückstand automatisch davon abgezogen ...

ob du dein geld siehst ist fraglich, lieber versuchen so schnell wie möglich zu vermieten


Katrindeluxe
beantwortet von Katrindeluxe am 5. November 2009 21:37
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Die 3 Monate Kündigungsfrist kannst du natürlich einklagen. Ich würde sie noch einmal zur sofortigen Zahlung auffordern, gegebenenfalls Raten anbieten. Sollte keine Zahlung eingehen, würde ich einen Mahnbescheid schicken, der dann seinen Lauf nimmt.


ljubavi
beantwortet von ljubavi am 5. November 2009 21:34
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alsoooo man hat ja immer 3 moante kündigungsfrist und die müssn dann wohl auch gezahlt werden!


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 6. November 2009 16:56
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Albatros hat bereits sehr gut geantwortet. MfG


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 5. November 2009 22:01
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Es handelt sich um ein Mietrechtsverfahren; zuständig ist weder Dein Wohnsitzgericht noch das Gericht des Wohnsitzes der Mieterin; zuständig ist das Gericht der "belegenen Wohnung" also das Gericht in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet. Bedenke bitte, dass in einem solchen Fall, also Kündigung vor Einzug, zwar auch die 3-Monats-Frist einzuhalten ist, jedoch Du auch eine Schadensminderungspflicht hast; Du musst das Mögliche tun, um die Wohnung bald wieder vermieten zu können; Du kannst also nicht sagen, ich lass die mal drei Monate zahlen und dann seh ich weiter.


anonym
beantwortet von Reanne am 5. November 2009 21:35
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AG Deiner Stadt, prüfe, ob die Kosten der Klage die Forderung nicht übersteigen.

Kommentar von partymaz am 5. November 2009 21:36

Aber Schadensersatz ist richtig, oder? Und muss bei Schadensersatz nicht im Wohnort der Beklagte geklagt werden?

Kommentar von Reanne am 5. November 2009 22:38

Ich würde das rückständige Miete nennen, woraus Dir natürlich ein Schaden entstanden ist. M.W. wird immer da geklagt, wo der Kläger zuhause ist.


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