Ich als Vermieter habe mit der Mieterin einen Vertrag geschlossen, dass sie in meine Wohnung einzieht. Nun möchte sie doch nicht einziehen. Sie müsste mir jedoch die Miete für 3 Monate bezahlen, tut dieses aber nicht. Kann ich sie auf Schadensersatz verklagen? Und welches Gericht ist zuständig? Das Amtsgericht meiner oder ihrer Stadt?

Es werden keine konkreten Angaben gemacht, wie leider immer wieder festzustellen ist. Es fehlen die Angaben zum Beginn der Mietzeit und der Kündigungstermin. Theoretisch kann die „Mieterin“ ja bereits vor Mietbeginn fristgerecht mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen, ohne je Miete zahlen zu müssen. Nämlich zB., wenn der Mietvertrag ab 1.3.2010 gelten sollte, könnte noch bis 3.12.09 zum 28.02.2010 gekündigt werden, Miete wäre erst ab 1.3. fällig. Also Nullsummenspiel.

hi.... ja du kannst die miete einklagen... erst anmahnen.. dann ein gerichtliches mahnverfahren anstreben... kannst du schriftlich machen ... im zuständigen amtsgericht....
aber ob das was bringt ist fraglich ... du dürftest die wohnung auch in den 3 monaten nicht vermieten ... sollte das so sein, wird der rückstand automatisch davon abgezogen ...
ob du dein geld siehst ist fraglich, lieber versuchen so schnell wie möglich zu vermieten

Die 3 Monate Kündigungsfrist kannst du natürlich einklagen. Ich würde sie noch einmal zur sofortigen Zahlung auffordern, gegebenenfalls Raten anbieten. Sollte keine Zahlung eingehen, würde ich einen Mahnbescheid schicken, der dann seinen Lauf nimmt.
alsoooo man hat ja immer 3 moante kündigungsfrist und die müssn dann wohl auch gezahlt werden!

Es handelt sich um ein Mietrechtsverfahren; zuständig ist weder Dein Wohnsitzgericht noch das Gericht des Wohnsitzes der Mieterin; zuständig ist das Gericht der "belegenen Wohnung" also das Gericht in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet. Bedenke bitte, dass in einem solchen Fall, also Kündigung vor Einzug, zwar auch die 3-Monats-Frist einzuhalten ist, jedoch Du auch eine Schadensminderungspflicht hast; Du musst das Mögliche tun, um die Wohnung bald wieder vermieten zu können; Du kannst also nicht sagen, ich lass die mal drei Monate zahlen und dann seh ich weiter.
AG Deiner Stadt, prüfe, ob die Kosten der Klage die Forderung nicht übersteigen.
Aber Schadensersatz ist richtig, oder? Und muss bei Schadensersatz nicht im Wohnort der Beklagte geklagt werden?
Ich würde das rückständige Miete nennen, woraus Dir natürlich ein Schaden entstanden ist. M.W. wird immer da geklagt, wo der Kläger zuhause ist.
Es mag komisch klingen, aber ist höchstrichterlich (BGH) bestätigt. Die Kündigungsfrist läuft nicht erst ab Vertragsbeginn. Die Kündigungsfrist läuft ab Zugang der schriftl. Kündigung beim VM. MFG