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Mieterin will nicht streichen,was tun?

gefragt von Mariechen87 am 20.07.2009 um 15:16 Uhr

Hallo miteinander :) Und zwar hab ich folgendes Problem: Ich zieh Anfang August in eine neue Wohnung (zu 2 sehr guten Freunden). Jedoch ist in meinem neuen Zimmer eine Wand komplett dunkelbraun gestrichen und ich will diese Wand so nicht übernehmen. Die jetzige Mieterin weigert sich aber die Wand zu streichen, da sie diese selber so übernommen hat...(Soweit ich weiß steht im Mietvertrag, dass man sein Zimmer streichen muss.) Aber was soll ich machen, wenn sie sich weiter weigert? Kann ich da überhaupt was machen?

Vielen dank schon mal für eure Antworten. liebe Grüße Maria


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Bause2404
beantwortet von Bause2404 am 20. Juli 2009 15:26
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Da muss sich der Vermieter drum kümmern.


magisa
beantwortet von magisa am 20. Juli 2009 15:27
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naja wenns im mietvertrag drin steht dann muss sie es wohl machen obwohl du als vermieterin nicht auf weiße wände bestehen kannst.und wenn sie jetzt sagt sie hat erst vor kurzem gestrichen stehen deine chancen ziemlich schlecht.also streich selbst oder (was ich persönlich am besten finde) lass den neuen mieter entscheiden was er will und was nicht vielleicht mag er ja das braun oder will es lieber pink...soll er es selbst machen dann hast du auch keinen stress mit denen


wursti
beantwortet von wursti am 20. Juli 2009 15:27
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Auch wenn es im Mietvertrag steht schätze ich das du die Wand wohl oder übel selbst streichen musst.


anonym
beantwortet von Gingryu am 20. Juli 2009 15:35
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Kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Stehen da irgendwelche Starren klauseln zum Renovieren drin z.B. "Die Arbeiten sind ab Mietbeginn in Küchen, Bädern und Toiletten spätestens nach drei Jahren, in Wohnräumen, Schlafräumen, Dielen spätestens nach fünf Jahren und in sonstigen Räumen spätestens nach sieben Jahren zu tätigen." Oder steht drin, dass nach Auszug allgemein fachgerecht zu renovieren sind, sind diese Klauseln ungültig und der Vermieter muss sich drum kümmern. Steht gar nichts drin, muss auch der Vermieter streichen. Lediglich bei flexiblen Regelungen kann man sich als Vermieter darüber unterhalten. (z.B. Die Wände müssen gestrichen werden, wenn es notwendig ist, wenn z.B. starke Verschmutzungen an den Wänden vorhanden sind).


anonym
beantwortet von ivonne82 am 5. September 2009 16:10
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soweit ich weiß hat sich das mietgesetz geändert und der mieter ist jetzt nicht mehr verpflichtet zu renovieren und wenn sie das zimmer so übernommen hat dann muss sie es erstrecht nicht machen. Am besten sprichst du mit dem vermieter denn wenn er das zimmer vermieten will wird er das bisschen farbe schon bezahlen.


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