Mieterin benutzt Allgemeinstrom für Trockner und Gefrierschrank. Rechtliches Vorgehen?

9 Antworten

Das ist so nicht hinnehmbar´. Als Vermieter würde ich dem Mieter eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung per Boten oder Einwurfeinschreiben oder persönlich mit Zeugen zustellen. Frist: Sofort. Bei Verstoß kündigen. Da per Verlängerung aus der SD des Waschmaschinenraumes der Strom bezogen wird, für jede Mietwohnung eine eigene verschließbare SD installieren mit Zuleitung vom Zähler der jeweilgen Wohnung. Das als Modernisierung auf die Mieter umlegen (11% jährlich). Bis zur Realisierung immer den Stecker ziehen oder einfach abtrennen (Vorsicht). Oder wurde hier illegal eine feste Zuleitung installiert? Dann abmahnen, Fristsetzung zwei Tage, bei Verzug selber den E-Installateur beauftragen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen. Außerdem wäre es gerechtfertigt, dem Mieter fristlos zu kündigen.

Die Stromkosten des bisherigen illegalen Bezuges schätzen und in Rechnung stellen. Den Betrag dann nach Zahlung den anderen Mietern erstatten.

Die "Mieterin", die das macht, scheint keine richtige Mieterin zu sein, wenn sie die Tochter des Vermieters ist. Der hat möglicherweise sogar Kenntnis davon....

Ich würde daher alles dokumentieren, Zeugen finden.... und dann schrfitlich den Vermieter mit einer kurzen Frist auffordern, das abzustellen, und außerdem bei der Betriebskostenabrechnung diese Position des Allgemeinstroms beanstanden und nicht zahlen.

@angy2001

Bei der Gemengelage erachte ich es als erforderlich und berechtigt, seitens der benachteiligte bzw. geschädigten Mieter die Position "Allgemeinstrom" aus der nächsten Abrechnung herauszurechnen. Das setzt dann voraus, dass gegen die Abrechnung Einspruch eingelegt und dieser entsprechend begründet wird.

Zunächst einmal müssen sie durch Beweise sicherstellen, dass das auch stimmt. Sie sollten Fotos machen, Zeugen befragen, ein Gedächtnisprotokoll des Gespräches mit der betreffenden Nachbarin machen usw. Ihre Beweise müssen gerichtsfest, d.h. nachprüfbar sein.

Dann sollten sie die betreffende Mieterin sowohl beim Vermieter Anzeigen als auch bei der Polizei eine Anzeige machen wegen Stromdiebstahl. Sie benötigen das polizeiliche Aktenzeichen eventuell später vor Gericht.

Des weiteren sollten sie dem Vermieter schriftlich mit Nachweis mitteilen, dass sie die Stromrechnung des allgemeinen Stromes für den betreffenden Zeitraum nicht bezahlen werden. Nennen sie in diesem Schreiben auch, warum sie das machen, legen sie die Beweise vor. Teilen sie dem Vermieter in diesem Schreiben weiterhin mit, dass sie auch so lange keinen Allgemeinstrom bezahlen werden, wie dieser Stromdiebstahl stattfindet.Der Vermieter wird sich dann relativ schnell um diese Angelegenheit kümmern, denn er möchte nicht, dass er auf den Stromkosten aller Mieter sitzen bleibt.

Versuch erst einmal mit Sicherheit festzustellen über welchen Zähler der Strom entnommen wird, das kann man am Zähler sehen bzw. durch die Sicherung rausdrehen feststellen und das unter Zeugen und dann kann man zurück rechnen und ggfls anzeigen.

Jetzt kommt das eigentliche dreiste. Am nächsten hat sie den ganzen Tag getrocknet und ihren Trockner kurzfristig an den Stromanschluss der Nachbarin angeschlossen, die 2 Monate im Ausland ist. Sieht man auch am Zählerstand eindeutig.

Zählerstand aufschreiben, Bilder machen von den Leitungen wo sie angeschlossen sind, schriftlich dokumentieren und von Zeugen die sich das angeschaut haben unterschreiben lassen.

Dann schriftliche Mängelanzeige mit Frissetzung zur Behebung an den Vermieter:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine kurze Frist zur Behebung des Mangels.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in 5 Tagen)"

Die Berechnung des Allgemeinstromverbrauches kann zwar nicht exakt aber annähernd geführt werden, indem alle Verbraucher für 4 Stunden am Tag hochgerechnet werden. Wenn dann ein zwischen dem aktuellen Ablesewert und der Näherung eine sehr hohe Differenz entsteht, sollte die Bezahlung des Postens Allgemeinstrom ausgesetzt werden. Der Vermieter wird kaum gegen seine Tochter vorgehen. Steckdosen im Haus, der Allgemeinheit zugängig, verleiten immer wieder zum Stromklau - Ziel: Steckdosen beseitigen. Ansonstens hilft nur Beweise sichern, Zeugen suchen und Anzeige erstatten.