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mieterhöhung nach §558 nur bei einer mietpartei in einem mehrfamilienhaus rechtens?

gefragt von jackIT am 27.06.2007 um 9:49 Uhr

ok, der vermieter darf bei bestimmten voraussetzungen eine mieterhöhung machen, aber darf er in einem haus in dem mehrer wohnungen sind nur dem einen eine mieterhöhung geben und den anderen nicht?


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miete (970)
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Reply


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 27. Juni 2007 13:11
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Ich glaub schon - es handelt sich ja um jeweils eigenständige Verträge.


critter
beantwortet von critter am 27. Juni 2007 09:54
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Die Mieterhöhung muss alle Wohnungen betreffen - außer, in einer Wohnung sind Verbesserungen/Aufwertungen gemacht worden, die in den anderen Wohnungen nicht ausgeführt wurden.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. Juni 2007 09:55
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Gleicht er damit die Miete an die Miete der anderen Parteien an, oder warum bekommt nur die eine eine Mieterhöhung. Bitte bei solchen Fragen den ganzen Sachverhalt offen legen. Geheimniskrämerei bringt nicht weiter.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 27. Juni 2007 14:02
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Ist mir vor 5 Jahren in der Mietwohnung passiert und es war rechtens - leider.

Mietverträge sind individuell abgeschlossen, da kann der Vermieter schon mit der Höhe der Miete "spielen", ebenso mit (und darum ging es auch bei mir) Kündigungsfristen.

Was er nicht darf: eine Miete über den üblichen Mietzins anheben - da kann man gegen an gehen.




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