Blacky2006 am 07.11.2007 um 9:52 Uhr
Wir haben heute unsere Mieterabrechnung bekommen. Dort steht drin, dass wir die Grundsteuer zahlen müssen. Ist das von Rechtens, denn wir sind nur Mieter und keine Eigentümer? Bitte um schnelle Antworten.

Die Grundsteuer darf im Rahmen der Betriebskosten auf die Miter umgelegt werden. Das ist also in Ordnung.

Ja, das ist rechtens! Siehe bitte: http://www.gutefrage.net/frage/gehoert-der-grundsteuerbetrag-zu-den-mieterumlage...
Eindeutig ja, es ist erlaubt.Es ist gesetzlich so geregelt, dass der Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen kann - natürlich nur unter der Voraussetzung, dass der Mietvertrag es zulässt. Bei gemischt genutzten Gebäuden ist die Grundsteuer oft höher als bei einem reinen Wohngebäude, die durch die teils gewerbliche Nutzung des Hauses entstehenden Mehrkosten dürfen aber nicht auf die Wohnungsmieter umgelegt werden, es sei denn sie sind geringfügig.

Was darf abgerechnet werden?
Bei der Abrechnung wird unterschieden zwischen so genannten "warmen" und "kalten" Betriebskosten. Die "warmen" Betriebskosten umfassen dabei die Heiz- und Warmwasserkosten.
Etwas umfangreicher sind die "kalten" Betriebskosten. Dazu zählen:
Grundsteuer,
Wasser- und Abwasser,
Straßenreinigung,
Müllbeseitigung (umfasst Müllabfuhr sowie den Betrieb damit verbundener Anlagen),
Haus- und Schornsteinreinigung,
Gartenpflege, Hausmeistertätigkeit,
Beleuchtung,
Sach- und Haftpflichtversicherungen,
Versicherungen gegen Elementarschäden,
Antenne- oder Kabelkosten,
Eichkosten,
Sonstiges (Fahrstuhl, Wascheinrichtungen usw.).
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, bei der Jahresmietabrechnung wird die Grundstücksteuer auf die Mieter mit umgelegt. Ich denke das es rechtens ist. Bin mir aber nicht ganz sicher
Warum antwortest du , wenn du keine Ahnung hast?
Es gibt eine Betriebskostenverordnung, in der steht: "Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer".
hier der fehlende Buchstabe: e ;-)