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mieter zahlt renovierung nicht!

gefragt von LEADER am 10.04.2009 um 11:16 Uhr

ein mieter ist ausgezogen und im mietvertrag stand wenn der mieter mehr als 3 jahre in der wohnung wohnt, dann umzieht so hat er die wohnung zu renovieren! tja er hat 7 jahre in der wohnung gewohnt. nun will er aber keine renovierungskosten auf sich nehmen! was kann man da tun? mit ihm reden hat nichts genützt..er fühlt sich übern tisch gezogen! sollte ich rechtsbeistand holen?


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Volker13
beantwortet von Volker13 am 10. April 2009 11:18
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Anwalt nehmen.


moon73
beantwortet von moon73 am 10. April 2009 11:21
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Der Mieter hat wohl Recht, starre Renovierungsklauseln sind nichtig, bei dieser Klausel handelt es sich wohl um eine starre Klausel, denn alleine dieser Satz: Der Mieter muß alle 3 Jahre die Wohnung renovieren , hat leider keine Gültigkeit. http://www.tettenborn.com/renovierung.html

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 10. April 2009 11:24

genau, derartige Klauseln sind nichtig...

Kommentar von kunni am 11. April 2009 21:45

genau richtig, sie sind nichtig. BGH Urt. vom 12.09.2007. Eine vertragl. Verpflichtung des Mieters zur Endrenovierung ist unwirksam.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 10. April 2009 12:51
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bei diesen klauseln kommt es oft auf den wortlaut an. viele klauseln zur renovierung sind vom BGH für ungültig erklärt worden. schließlich geht diese pflicht nach 535 BGB zu lasten des vermieters und wird nur durch schriftliche vereinbarung auf den mieter abgewälzt.

in deinem speziellen fall denke ich daß du keine forderung stellen kannst, weil der mietvertrag dem mieter die renovierung während der mietzeit und auch zum ende der mietzeit aufbürdet. um sicher zu gehen empfehle ich dir rat zu suchen beim haus- und grundbesitzerverein. die sind besser im thema als rechtsanwälte und wollen keine prozessgebühren in die höhe treiben. wo immer du dich beraten lässt, vergiss den mietvertrag nicht denn nur darin kann stehen dass du im recht bist. allein vom gesetz hast du keine forderung.


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 11. April 2009 10:26
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Fest vereinbarte Fristen zur Renovierung sind ungültig. Damit wird auch die gesamte Renovierungsklausel unwirksam.

""


KleineZicke89
beantwortet von KleineZicke89 am 10. April 2009 11:19
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Man muss die wohnung nicht mehr renovieren, ist ein neues gesetz. Der Mieter wird recht bekommen.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 10. April 2009 11:21

Das ist kein neues Gesetz, sondern ständige Rechtssprechung, die jedoch einzelfallbezogen ist.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 10. April 2009 11:22

Das stimmt so nicht ganz, es hängt von der Formulierung der Renovierungsklauseln ab, ob der Mieter renovieren muß oder nicht.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 10. April 2009 11:26

Deshalb sagte ich ja auch einzelfallbezogen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

Kommentar von kunni am 11. April 2009 21:47

Gerne hätte ich mal eine Formulierung gelesen, die den Mieter zur Renovierung verpflichtet. Danke.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 10. April 2009 21:03
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meiner Meinung nach kommt es ersteinmal drauf an wie er die Wohnung übernommen hat. Wenn unrenoviert dann muss er nix machen. Die laufenden Renovierungen sind in dem Fall außenvor. Er hätte nach dem Fristenplan in den dort angegebenen Zeitabschnitten Streichen müssen. Im übrigen ist dies mit den Fristenplan meiner Meinung nach eh eine gefühlssache. Wenn ich richtig dran bin, heisst es, nach 3 Jahren Wohnzimmer + Küche streichen. In einem nicht kochenden nicht rauchenden Haushalt können die Wände noch tip top aussehen und nur weil son Oberhäuptling dies bestimmt muss ich das tun??

Außerdem gegen Messis kann ich als Vermieter kaum was unternehmen aber dem Mieter vorschreiben wann er zu renovieren hat????

Kommentar von guterwolf am 10. April 2009 23:10

Starre Fristen sind gekippt, keiner muss heute mehr jedes Jahr die Küche und jedes 3. Jahr das Wohnzimmer streichen.


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