Wir haben einem Mieter der seit 2Jahren unregelmäßig zahlt, immer wieder aber mit dem Geld nach rückt, wegen Eigenbedarf und wegen unregelmäßiger Zahlungen gekündigt. Er hat ein halbes Jahr Frist um auszuziehen und muss innerhalb von 3 Monaten die rückständige Miete nach zahlen, sonst muss er nach 3 Monaten raus. Jetzt zahlt er gar nicht mehr und wird auch wahrscheinlich keine Miete mehr überweisen, seitdem er die Kündigung bekommen hat. Was kann man jetzt machen? Kann man ihm zusätzlich eine fristlose Kündigung wegen nicht zahlens oben drauf setzten? Sonst sehn wir das Geld nie mehr? Was kann man tun?
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Ich denke du solltest dich mit einem Anwalt in VErbindung setzen,der sich da auskennt,und dich richtig beraten kann,..

Denke folgendes würde ich machen: Abmahnen, dann fristlose Kündigung, dann rechtlich vorgehen um das Geld wieder zu bekommen (wenn was zu holen ist.)

Tja da hat man als Vermieter schlechte Karten. Wenn er nicht mehr zahlt und sich blöd stellt, würde ich ihm das Leben zur Hölle machen bis er freiwillig geht. Kündigung wg. Eigenbedarf geht natürlich - wenn es echt so ist - mit den üblichen Fristen. Am besten ist allerdings das wohlwollende Gespräch mit dem Mieter. Im Notfall ist´s natürlich gut man ist Rechtschutzversichert (eigener Vertrag/ Mietwohnung) und überlässt die Hauptverhandlungen dem Anwalt.
Da fällt mir nur ein lustiger Spruch eines Bekannten ein:
"Da hilft nur eine Warmsanierung!"
Gesetzwidrige Selbstjustiz - Quatsch und strafbar.

Die Mahnungen sind hoffentlich schon draussen ?
Dann ist fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Aber es sieht alles nach einem schwierigen Vorgang aus. Ich würde mir hier einen Anwalt zu Hilfe holen.
Im übrigen, wenn er nicht zahlt: es gibt auch noch das Vermieterpfandrecht - aber auch das ist Sache für einen Anwalt.

...und dann jammern und wundern sich die Mietervereine, wenn Kapitalanleger nicht mehr in Mietwohnungsbau investieren!
Mit Mahnbescheid, das ist von allen anderen Wegen, der schnellste um einen rechtskräftigen Titel zu bekommen. Denn der nichtzahlende Mieter wird kaum Widerspruch gegen den MB einlagen und wenn sofort nach Ablauf der Wderspruchsfrist ein Vollstreckungsbefehl bzw. Pfändungs- und Überweisungbeschluss erwirkt ist, kann sofort gegen Einkommen gepfändet werden. Das alles bedarf keines Anwaltes solange 10 TDN € nicht überschritten werden.

Ich glaube, es war keine gute Idee, die Kündigung mit "unregelmäßigen Zahlungen UND Eigenbedarf" zu begründen. Dadurch könnte der Eigenbedarf vor Gericht als "Vorwand" ausgelegt werden. Besser wäre es gewesen, die unregelmäßigen Zahlungen nicht zu erwähnen, eine reine Eigenbedarfskündigung durchzuziehen und das restliche Geld dann gesondert auf dem Klageweg einzutreiben. So etwas zu holen ist. Dem Staat sind Vermieter nämlich Jacke wie Hose. Die gehen teilweise pleite aufgrund säumiger Mieter, ohne dass etwas geschieht. In unserem Land fehlt leider die Rechtssicherheit in diesen Dingen, da es per sé ein sozialistisches Land ist.
Das mit der Idee ist richtig, war nicht gut
Dazu kommt noch, dass uns eine Anwältin dazu geraten hat.... sie hat das Kündigungsschreiben aufgesetzt
So ist es richtig!