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Mieter zahlt nicht - Kündigung wegen Eigenbedarf

gefragt von ruediger1603 am 11.01.2009 um 12:17 Uhr

Wir haben einem Mieter der seit 2Jahren unregelmäßig zahlt, immer wieder aber mit dem Geld nach rückt, wegen Eigenbedarf und wegen unregelmäßiger Zahlungen gekündigt. Er hat ein halbes Jahr Frist um auszuziehen und muss innerhalb von 3 Monaten die rückständige Miete nach zahlen, sonst muss er nach 3 Monaten raus. Jetzt zahlt er gar nicht mehr und wird auch wahrscheinlich keine Miete mehr überweisen, seitdem er die Kündigung bekommen hat. Was kann man jetzt machen? Kann man ihm zusätzlich eine fristlose Kündigung wegen nicht zahlens oben drauf setzten? Sonst sehn wir das Geld nie mehr? Was kann man tun?


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anonym
beantwortet von doris11 am 11. Januar 2009 12:19
2x
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Ich denke du solltest dich mit einem Anwalt in VErbindung setzen,der sich da auskennt,und dich richtig beraten kann,..

Kommentar von C8beadc5ca45718f76bb3269bade70a1smallstefffi23 am 11. Januar 2009 12:24

So ist es richtig!


Shark

svanny
beantwortet von svanny am 11. Januar 2009 12:20
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Denke folgendes würde ich machen: Abmahnen, dann fristlose Kündigung, dann rechtlich vorgehen um das Geld wieder zu bekommen (wenn was zu holen ist.)


siegas
beantwortet von siegas am 11. Januar 2009 12:24
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Tja da hat man als Vermieter schlechte Karten. Wenn er nicht mehr zahlt und sich blöd stellt, würde ich ihm das Leben zur Hölle machen bis er freiwillig geht. Kündigung wg. Eigenbedarf geht natürlich - wenn es echt so ist - mit den üblichen Fristen. Am besten ist allerdings das wohlwollende Gespräch mit dem Mieter. Im Notfall ist´s natürlich gut man ist Rechtschutzversichert (eigener Vertrag/ Mietwohnung) und überlässt die Hauptverhandlungen dem Anwalt.


MartinaBra
beantwortet von MartinaBra am 11. Januar 2009 12:25
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Da fällt mir nur ein lustiger Spruch eines Bekannten ein:

"Da hilft nur eine Warmsanierung!"

Kommentar von jockl am 11. Januar 2009 12:35

Gesetzwidrige Selbstjustiz - Quatsch und strafbar.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 11. Januar 2009 12:26
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Die Mahnungen sind hoffentlich schon draussen ?

Dann ist fristlose Kündigung gerechtfertigt.

Aber es sieht alles nach einem schwierigen Vorgang aus. Ich würde mir hier einen Anwalt zu Hilfe holen.

Im übrigen, wenn er nicht zahlt: es gibt auch noch das Vermieterpfandrecht - aber auch das ist Sache für einen Anwalt.


aristokrat
beantwortet von aristokrat am 11. Januar 2009 12:28
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...und dann jammern und wundern sich die Mietervereine, wenn Kapitalanleger nicht mehr in Mietwohnungsbau investieren!


anonym
beantwortet von jockl am 11. Januar 2009 12:33
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  1. Fristlose Kündigung wg. Mietrückstand
  2. Mahnbescheid bzgl. der rückständigen Mieten

Mit Mahnbescheid, das ist von allen anderen Wegen, der schnellste um einen rechtskräftigen Titel zu bekommen. Denn der nichtzahlende Mieter wird kaum Widerspruch gegen den MB einlagen und wenn sofort nach Ablauf der Wderspruchsfrist ein Vollstreckungsbefehl bzw. Pfändungs- und Überweisungbeschluss erwirkt ist, kann sofort gegen Einkommen gepfändet werden. Das alles bedarf keines Anwaltes solange 10 TDN € nicht überschritten werden.


Ursula08
beantwortet von Ursula08 am 11. Januar 2009 12:34
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Ich glaube, es war keine gute Idee, die Kündigung mit "unregelmäßigen Zahlungen UND Eigenbedarf" zu begründen. Dadurch könnte der Eigenbedarf vor Gericht als "Vorwand" ausgelegt werden. Besser wäre es gewesen, die unregelmäßigen Zahlungen nicht zu erwähnen, eine reine Eigenbedarfskündigung durchzuziehen und das restliche Geld dann gesondert auf dem Klageweg einzutreiben. So etwas zu holen ist. Dem Staat sind Vermieter nämlich Jacke wie Hose. Die gehen teilweise pleite aufgrund säumiger Mieter, ohne dass etwas geschieht. In unserem Land fehlt leider die Rechtssicherheit in diesen Dingen, da es per sé ein sozialistisches Land ist.

Kommentar von jockl am 11. Januar 2009 12:37

Das mit der Idee ist richtig, war nicht gut

Kommentar von ruediger1603 am 11. Januar 2009 12:55

Dazu kommt noch, dass uns eine Anwältin dazu geraten hat.... sie hat das Kündigungsschreiben aufgesetzt


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