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Mieter Zahlt keine Nebenkosten

gefragt von Bergbauer am 01.11.2009 um 21:55 Uhr

Hallo, ich habe folgendes Problem: Einer meiner Mieter lebt von Hartz4 und zahkt auch seine Miete. Allerdings bezahlt er den Mietzins immer exklusive Vorrauszahlung der Betriebskosten und hat auch vom Verwalter vorgelegte Nebenkostenabrechnungen nicht. Schaden bislang ca. 6000 Euro. Meine erster Gedanke war, eine frsitlose Kündigung zu schicken. Hiervon riet mir der Verwalter aber ab, da dies zu Folge habe, dass der Mieter wohl auch keine Miete mehr zahlen würde und auch eine Klage keinen Erfolg hätte, weil er ja wegen bestehender Mietschulden bei Vorvermietern (wurden mir verschwiegen) nirgendwo mehr eine Wohnung bekäme. Habt Ihr noch Hinweise für mich?? Es kann ja doch nicht sein, dass der Typ damit durchkommt...

Danke schonmal für Eure Antworten

Viele Grüsse

Almöhi

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Mietrecht x 3.858 Betriebskosten x 178 Mahnungen x 41

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critter
beantwortet von critter am 1. November 2009 22:02
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Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 1. November 2009 23:32

Danke fürs Sternchen! :-)


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panzer0170
beantwortet von panzer0170 am 3. November 2009 00:49
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Also ich würde mich an die Arge wenden und meine Forderungen da Geltend machen. Sollten die nicht Zahlen,würde ich einfach die Heizung und Wasser abstellen. Denn wenn ich diese Kosten nicht an die Versorger Bezahle wird mir direckt von den Versorgern der Hahn zugedreht! Und da kann ich die Versorger nicht Verklagen.


anonym
beantwortet von Imera am 2. November 2009 14:41
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Supermietnomade, geh zum Haus und Grund!

Kommentar von Simple_avatar2smallpanzer0170 am 3. November 2009 01:01

Wer läßt sich denn heute noch auf einem Betrügerverein ein? Da stimmen die Verträge [es sind Klausln drin,die nicht Angemessen sind] überhaupt nicht mit einem richtigen Mietvertrag überein [ich spreche aus Erfahrung].


anonym
beantwortet von Gerhart am 2. November 2009 13:15
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Nebenkosten sind Bestandteil des Mietzinses. Wenn der Abrechnung der Nebenkosten nicht widersprochen wurde, muss die monatliche Vorauszahlung durch den Mieter geleistet werden. 6000€ Schulden? = Fristlose Kündigung, aus wichtigen Grund, weil bestimmt eine Schuld von mindestens 2 Monatsmieten aufgelaufen ist.


anonym
beantwortet von Padri am 2. November 2009 12:38
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Letztendlich bleibt nur die Möglichkeit die fehlenden Betriebskosten einzuklagen wenn er auf Mahnungen nicht reagiert. Sollte man bei Leuten, bei denen nichts zu holen ist, jedoch nur mit vorhandener Rechtsschutzversicherung machen. Ansonsten bleibt man noch auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen. Allerdings kann der Mieter auch bei ständigem Nichtzahlen der Betriebskosten gekündigt werden. Rat beim Anwalt holen.

Kommentar von Simple_avatar2smallpanzer0170 am 3. November 2009 00:56

Auch wenn der Vermieter versuchen wird die Kosten Einzuklagen,würde er darauf letzendlich alleine hängen bleiben. Denn bei diesem Mieter kann man warscheinlich nichts mehr Holen. Wer weiß,wo der sonst noch überall Schulden hat!


anonym
beantwortet von Bergbauer am 1. November 2009 22:10
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Hallo, erstmal danke für die Hinweise. Mit der Arge habte ich schon gesprochen. Die sagen, sie überweisen mir das Geld nur dann komplett, wenn mir mein Mieter hierfür eine "Freigabe" unterschreibt. Das hat der grinsend abgelehnt.... Vielleicht muss ich ja doch mal an den Haupthähnen "Spielen"...

Kommentar von Fb2f2ba16e2839abac0fd7e220530cf3smallPanikattacke am 1. November 2009 22:17

oder Du wendest Dich an (Moskau Inkasso).Kostet ne Kleinigkeit aber du wirst sie SCHNELL los!


Diana77
beantwortet von Diana77 am 1. November 2009 22:01
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wenn er von Hartz4 lebt sind in seinem Lebensunterhalt auch die Nebenkosten inbegriffen. Diese muss er ja bei seinem Antrag auch angeben. Das heißt er veruntreut Gelder des Amtes. Der Weg ist eigentlich ganz einfach. Du wendest Dich einfach ans Arbeitsamt und teilst denen das Problem mit. Normalerweise überweist das Amt dann Miete inkl. NK an Dich direkt.

Kommentar von Fb2f2ba16e2839abac0fd7e220530cf3smallPanikattacke am 1. November 2009 22:02

Das war einmal.....


Tonica
beantwortet von Tonica am 1. November 2009 22:00
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Kein Strom, kein Gas, kein Wasser. Ich glaube, Wasser darf man nicht so einfach abstellen, aber Du mußt die Nebenleistungen auch nicht mehr liefern. L.G.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 1. November 2009 21:59
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Die Zahlung von Nebenkosten ist ja wohl im Mietvertrag vereinbart worden.

Setzt Dich mit dem Sachbearbeiter Deines Mieters bei der ARGE in Verbindung, kläre die Situation dort ab und versuche zu vereinbaren, dass die komplette Miete in Zukunft direkt an Dich überwiesen wird, ohne Umweg über den Mieter.

Kommentar von Fb2f2ba16e2839abac0fd7e220530cf3smallPanikattacke am 1. November 2009 22:00

Vergiss es!Der Mieter kann Wiederspruch einlegen!Die Zeiten sind vorbei!Leider!Ich sprech aus Erfahrung....

Kommentar von Saarland60 am 1. November 2009 22:04

Falsch. In meinem Mietverträgen ist immer eine Abtretungserklärung eingeschlossen. Da kann der Mieter Widerspruch einlegen, wie er will.

Aber unabhängig von meinen eigenen Mietverträgen ist das zuständige Amt sehr wohl berechtigt, auch ohne Zustimmung des Mieters die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen; dies in den Fällen, in denen diese zweckgebundenen Gelder offenkundig vom Mieter zweckentfremdet werden.

Kommentar von Fb2f2ba16e2839abac0fd7e220530cf3smallPanikattacke am 1. November 2009 22:14

Da habe ich völlig andere Erfahrung gemacht! Ich war bei der Arge mit dem Gerichtsurteil.Mir wurde versichert dass die Miete künftig direkt an uns geht.Aber Pustekuchen!!!2 Wochen später bekamen wir Post.Unser Nomade hatte Wiederspruch eingelegt.Und somit DURFTE die Arge die Miete nicht an uns zahlen!Der Staat lässt sich wissentlich besch.....Sorry!Aber so war das bei uns.Inzwischen sind wir diese Leute zum Glück los.

Kommentar von Saarland60 am 2. November 2009 07:48

Kann ich bestens verstehen. Von der Sorte hatte ich auch schon einige. Allerdings haben mir die im Saarland zuständigen Ämter - mit einer Ausnahme - nie Probleme gemacht. Es hängt wohl auch viel vom Ermessensspielraum des jeweiligen Sachbearbeiters ab. Mit einer Abtretungserklärung als Bestandteil des Mietvertrages bist Du aber auf jeden Fall immer auf der sicheren Seite.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 1. November 2009 21:58
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Heizung und Wasser abstellen - Ende aus! Gehe mal zur Arge und erzähle denen das. Normalerweise übernehmen die doch die NK fast komplett oder? Und die sollen die dem nicht mehr überweisen. Der A. soll arbeiten gehen

Kommentar von Padri am 2. November 2009 12:36

Das ist leider ein schlechter Rat. Heizung und Wasser darf kein Vermieter abstellen. Da geht der Schuss nach hinten los.


Panikattacke
beantwortet von Panikattacke am 1. November 2009 21:58
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Super!Das ist mal eine ganz neue Spezies von Mietnomaden!Arme Socke!Sieh zu dass Du ihn bald los wirst!Geh zum Anwalt und lass Dich beraten.


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