Mieter will im reinem Wohngebiet Gewerbe im Keller anmelden als Lagerstätte für seine Malermaterialien,könnte Vermieter Probleme bekommen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er kann völlig unproblematisch sein Gewerbe unter der Adresse anmelden und muss noch nicht einmal den Keller als Büro-/Lagerraum angeben. Das Gewerbe ist auf seine Wohnadresse angemeldet und das ist o.k.

Hier bekommt er seine Post, von hier führt er Kundentelefonate und sicher wird auch mal der ein oder andere Kunde direkt kommen. Das alles ist nicht störend, wenn von seiner gewerblichen Tätigkeit unter der Wohnadresse keine Emissionen ausgehen, kein nennenswerter, zusätzlicher Verkehr entsteht und auch sonst, das normale Wohnen in dem Gebiet nicht gestört wird.

Jede Kommune, jedes Finanzamt, jedes Gewerbeamt uns sogar Wohnungsämter in größeren Städten werden nichts dagegen haben, wenn der Handwerker einen Teil der Wohnung, die er ansonsten für Wohnzwecke nutzt, auch für das Gewerbe nutzt.

Sollte irgendwann der Lagerraum im Keller nicht ausreichen, wird er sich woanders Lagerraum mieten und dennoch sein Gewerbe an der Wohnadresse angemeldet lassen.

endlich mal eine super Antwort. Du darf ich dir eine freundschaftsanfrage senden? Würde dir gern eine PN schicken. Das wäre mega lieb

@AllRoundBoy

Danke für die Auszeichnung.

Ich frage mich gerade, warum er ein Gewerbe anmelden muss, nur um Materialien einzulagern?

Ich habe auch eine Garage angemietet und lagere dort alles mögliche ein.

Allein aus einer Lagerung lässt sich keine gewerbsmäßige Tätigkeit ableiten.

Er betreibt ein Gewerbe und dieses Gewerbe muss er ja irgendwo anmelden und das wollt er gerne in meinem Keller. Nun frage ich mich ob es da Probleme geben könnte

@AllRoundBoy

Er ist also gleichzeitig Wohnungsmieter, betreibt in der Wohnung sein Büro und den Keller als Lager?

Unabhängig davon: Wenn Du Angst hast, dass es seitens der Ordnungsämter Bedenken gibt, dann lass Dir von dem Mieter eine entsprechende Genehmigung vorlegen (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

@ChristianLE

Er wohnt oben und im Keller halt Lager zur Aufbewahrung der Materialien und es würde auch ein Büro im Keller passen um Rechnungen zu schreiben aber er will da nur Lagern. Irgendwo muss ja sein gewerbe angemeldet sein und ich will es ihm erlauben. Nur werde ich mich absichern das es falls es Probleme gibt ich es kündigen kann. Er arbeitet nicht mal von dort aus sondern lagert es nur dort.

abschreiben kann er auch nix da ich ja nur die Miete bezogen auf die Wohnfläche verlange. Extra für Keller verlange ich kein Geld also hat er auch keine Kosten die er mindern kann

@AllRoundBoy

Nur werde ich mich absichern das es falls es Probleme gibt ich es kündigen kann.

Dann erstelle für den Keller einen separaten Mietvertrag. Da der Keller kein Wohnraum ist, gilt dann auch kein Kündigungsschutz.

Hier würde ich mit dem Mieter mal verhandeln.

@ChristianLE

mit kündigen meinte ich die Zustimmung zum Gewerbe entziehen oder beenden. Nicht den kompletten Mietvertrag kündigen. Ich möchte ihm nicht noch mehr zu Kasse bitten wegen dem Keller. Das ist ein sehr netter Mensch.

@AllRoundBoy

Du sollst auch nicht die gesamte Wohnung kündigen, sondern nur den Keller vertraglich von der Wohnung lösen und hierfür eine separaten Vertrag erstellen.

Mietverträge über Keller unterliegen nicht dem allgemeinen Wohnungsmietrecht, so dass es hier einfacher wäre, eine Zustimmung zur Einlagerung zu widerrufen.

Letztendlich kannst Du das aber auch über eine ganz normale Zusatzvereinbarung regeln.

@ChristianLE

Die Zusatzvereinbarung habe ich gestern geschrieben. Der keller ist mit dem Haus in EINS. Verstehst du? Teil des Hauses ist der Keller. Ein Haus mit Keller und nicht ein Haus und dann 100 Treppenstufen durch ein Hausflur runter wie man es in Wohnblöcken kennt und dann Keller.

Bitte dringend beim Brandschutz aufpassen. Lacke und Farben in gewisser Menge einzulagern ist nicht ohne. Lass dich beraten!

Normalerweise müssen die Wände und Türen mind 30 Min dem Brand stand halten. Hab's aber bei dem Material nicht im exakt im Kopf! 

Frag beim Bauamt nach.

Bist du dir sicher, dass es ein reines Wohngebiet und kein allgemeines Wohngebiet ist ? Deine Frage ist nämlich kein gewerberechtliches oder steuerrechtliches Problem, sondern ein baurechtliches !

Was du im reinen Wohngebiet machen darfst, siehst du in https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__3.html

Ich hab doch geschrieben das gegenüber ein Maler ist der selbst seine Materialien lagert und es anscheinend Jahre lang kein Problem gab. Die Stadt kennt die Straße zu gut und hat nie was gesagt. Mein Mieter will genau das gleiche machen. Er ändert nicht das Haus

@AllRoundBoy

Du hast meine  Nachfrage nicht beantwortet, ob es ein reines oder allgemeines Wohngebiet ist !? Das ist für die Zulässigkeit von Nutzungen maßgeblich !

Und was andere machen, spielt selten eine Rolle, da es keine Gleichheit im Unrecht gibt. Ich darf schließlich auch nicht in der Stadt 60 km/h fahren, obwohl es fast alle machen...

Und für eine Nutzungsänderung (Wohnraum bzw. Wohnnebenraum zu Gewerbefläche) bedarf es einer Baugenehmigung, egal ob du am Haus etwas änderst oder nicht.

Warum rufst du nicht einfach bei deinem Bauaufsichtsamt an und fragst ? Dann bist du auf der sicheren Seite.

@Geochelone

Vielen Dank für deine Antwort. Ich werde einfach mal nächste Woche anrufen ABER warum braucht man dafür eine Baugenehmigung? Das Haus wird hauptsächlich zu Wonzwecken GENUTZT. Er ändert ja nix am Haus. Er benutzt den Keller nur als Lagerfläche und meldet darauf also auf die Wohnadresse sein Gewerbe. Kein Publikumsverkehr, keine Mitarbeiter, Kein Krach und kein nach außen ersichtliches Schild. Laut BGH ist sowas erlaubt egal wo.

Er ändert ja nix dadurch gibt es auch keine NUTZUNGSÄNDERUNG für die man eine Baugenehmigung brauch. Es bleibt immer noch ein zu Wohnzwecken Haus.

Ist doch nur der Steuer wegen. Ob er nun Kohlen, Kartoffeln, oder Pinsel und Farbe lagert, ist im Grunde doch egal!

wie meinste das nur der Steuer wegen???

@AllRoundBoy

Na dass er ihn als Lager abschreiben kann! Könnte auch z.B. ´n Büro draus machen, :))

@meinerede

Bitte sei mir nicht böß aber wie meinste das mit abschreiben?? Ich verstehe nicht ganz. Hast du ein beispiel oder szenario sodass ich es besser verstehe. Die Gesamtmiete bezieht sich auf die Wohnfläche aber nicht auf die Nutzfläche. Was will er da abschreiben? Zahlt doch dafür nix

@AllRoundBoy

Nur ein Bsp., ich kann´s nicht besser: Wenn ich eine Wohnung miete und dann ein Zimmer als Büro in der Lohnsteuer angebe zu gewerblichen Zwecken, wird das entsprechend angerechnet. Aber das kann Dir ein Steuerberater erkären, ich leider nicht.

@meinerede

ja aber ich verlange ja kein Geld für diese Räume also hat er ja auch keine Ausgaben die er als Werbungskosten mindern kann. Also kann er nix abschreiben. Meine Wohnfläche oder die Miete kann er ja auch nicht abschreiben hat ja nix mit Gewerbe zu tun

Ist doch nur der Steuer wegen.

Schon mal etwas von der Baunutzungsverordnung gehört ?

@Geochelone

Schlaues Kind: Erklär´s dem FS, nicht mir!

@meinerede

Vielen Dank für deine Antwort. Ich werde einfach mal nächste

Woche anrufen ABER warum braucht man dafür eine Baugenehmigung? Das Haus wird hauptsächlich zu Wonzwecken GENUTZT. Er ändert ja nix am Haus. Er benutzt den Keller nur als Lagerfläche und meldet darauf also auf die Wohnadresse sein Gewerbe. Kein Publikumsverkehr, keine Mitarbeiter, Kein
Krach und kein nach außen ersichtliches Schild. Laut BGH ist sowas
erlaubt egal wo.

Er ändert ja nix dadurch gibt es auch keine NUTZUNGSÄNDERUNG für die man eine Baugenehmigung brauch. Es bleibt immer noch ein zu Wohnzwecken Haus.