Hallo habe folgendes Problem. Mein alter Mieter, der vor 2 mon ausgezogen ist, will die mehr bezahlte Miete zurück. Ich habe die Wohnung als ca. 52m² an ihn vermietet für 275€. Im Vertrag steht aber nicht 5,22€ x 52m². In seinem Schreiben steht aber das die Wohnung kleiner ist, weil es ein Dachgeschoss und die Flächen wo Schräge sind nicht 100% gemssen werden, 275€ / 52m²= 5,22€. seine berechnete Wohnfläche beträgt 41m² x 5,22 = 214€. Er will jetzt die Differenz. Kann er sich das Geld wirklich zurück holen? Er soll das angeblich beim Ausziehen bemerkt haben, dass die Wohnung kleiner ist. Meine andere Wohnung wurde ganuso vermietet.
Such Dir Rat bei einem Anwalt. Für eine klare Aussage spielen zu viele Faktoren eine Rolle.

Wenn im Mietvertrag die Miete nur als Gesamtsumme mit 275,-€ vereinbart wurde, gilt dieser Preis unabhängig von der vermieteten Fläche. Sein Begehren ist daher unberechtigt.
Wäre die Miete jedoch mit Quadratmeterpreis von 5,22€ vereinbart, wäre sein Begehren berechtigt.
Ja, er kann das Geld rückwirkend fordern. (höchstens 2 J.) Du solltest am besten dich mit dem Mieter gütlich einigen und einen vernünftigen Betrag aushandeln. Klagen ist schließlich für beide Parteien teuer und nützt niemand außer natürlich den Anwälten. Da du spätestens jetzt Kenntnis von der Rechtslage bei der Berechnung von Wohnraum Kenntnis hast, rate ich dringend auch die anderen Mietverträge zu ändern. Ansonsten kann man die arglistige Täuschung vorwerfen oder Betrug.
lies dazu auch: Minderung der Miete sind wir berechtigt gemäß 536 BGB 2. Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlter Miete gemäß Paragraph 812 BGB. Sobald die tatsächliche qm Zahl mehr als 10 % von dem angegebenen qm abweicht

Da die Abweichung mehr als 10% ausmacht, kann der Mieter zuviel bezahlte Miete zurück verlangen. Voraussetzung ist natürlich zunächst, dass dieBerechnung des Mieters zur Wohnfläche stimmt.

Duldung - Kein Anspruch im Nachhinein. Drohe ihm sofort mit nem anwaltlichem Verfahren.
wenn du keinen Quadratmeterpreis angegeben hast sollte es kein Problem sein, denn er hat die Mite akzeptiert. Andesr könnte es sein, wenn er auf die geringere anzurechnende Quadratmter den Mietpreisspiegel anwendet und dadurch die Miete Wucher wäre. dann hätte er eine Chance, aber bei dem Preis wird das wohl nicht zutreffen.
Im mietvetrag steht Wohnfläche ca.52m². Kaltmiete 275€ es steht aber kein Quadratmeterpreis.
butsch1977 am 30. August 2008 11:29 Wenn im Mietvertrag steht die Wohnung hat 52qm und die tatsächliche Größe der Wohnung kleiner ist (miß doch selber mal nach, irgendwo steht auch ab welcher Deckenhöhe es als Wohnfläche berechnet werden darf) hat Dein Mieter sehr wohl das Recht die zuviel gezahlte Miete zurück zu verlangen. Ich hatte das auch schon mal und der Vermieter mußte das so anerkennen.

Grundsätzlich hat der Mieter Recht. Es stellt sich nur die Frage, ob seine "Reklamation" nicht zu spät kommt, was wahrscheinlich ist. Ich finde es allerdings auch absolut nicht in Ordnung, eine Wohnung auf diese Art und Weise zu vermieten. Als Vermieter sollte man schon wissen, wie gross die Wohnung ist und auch das der Raum unter Schrägen nur prozentual als Wohnfläche berechnet werden darf.
ich habe die Quadratmeter aus dem Bauplan. er hat auch die ganze Wohnfläche voll ausgenutzt. er war nicht eingeschränkt in der wohnung. 2 jahre hat er ohne probleme drin gewohnt ohne beschwerden und jetzt sowas.