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mieter von 2 Fam. Haus stellt Adresse ins Internet wegen seinem Internet gewerbe. Ist das rechtlich?

gefragt von Keri83Keri83 am 02.02.2009 um 8:20 Uhr

Wir wohnen in einem 2 Familienhaus. Unsere Nachbarn betreiben zahlreiche Internetshops. Durch Zufall sind wir bei google auf diese Seiten gestoßen. Auf jeder shopseite unseres Nachbarns steht die Wohnadresse. Es ist aber so das er ja nicht allein im Haus wohnt. Dazu kommt, das bei uns stundenlang die Haustür offensteht, also jeder ein und ausspazieren kann. Meine Frage wäre ob das überhaupt rechtens ist das er die Wohnadresse ins Internet stellt wenn er nicht allein in dem besagten Haus wohnt und ob und wie wir uns dagegen wehren können..

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Mietrecht x 3.894 Gewerbe x 743 Nachbarschaft x 185 Wohnadresse x 1

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anonym
beantwortet von anjanni am 2. Februar 2009 08:24
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Hilfreichste Antwort

Seid Ihr die Eigentümer? Dann kannst Du vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (ohne Grund mit drei Monate längerer Kündigungsfrist). Gibt es einen Paragraphen im BGB, den ich gerade nicht auswendig weiß. - Okay, Du brauchst dann noch einen Nachmieter.


Seid Ihr auch Mieter? Dann beklagt Euch beim Vermieter über dei offenstehende Haustür, mit der Begründung, daß Ihr ein Unsicherheitsgefühl habt. Das Einstellen der Adresse wird wohl legal sein. Es ist ja nun mal seine Adresse.

Eigentlich ist in Mietverträgen ja auch das Ausüben eines Gewerbes in der Wohnung untersagt. Aber für ebay-Verkäufer ist das natürlich schwierig nachzuweisen. Bei Internetshops schon eher. Wenn jedoch so reger Publikumsverkehr herrscht, ist das ja gerade das, was durch das Gewerbeverbot ausgeklammert werden soll. Also hilft vielleicht auch eine Beschwerde beim Vermieter.

Notfalls: Hilfe beim Mieterverein oder einem Anwalt suchen.

Kommentar von Simple_avatar2smallKeri83 am 2. Februar 2009 08:32

Wir haben uns schon mehrmals beschwert wegen der offenen Haustür. Selbst die Nachbarn gegenüber haben bei unserem Vermieter nachgefragt was bei uns los ist. Ihn stört es ja auch aber er unternimmt nix. Am Anfang haben wir die Tür ja auch jedesmal zugemacht. Dann wurde sie jedesmal paar Minuten später wieder aufgemacht und bei uns geklingelt und sich beschwert. Wir haben schon seit 2 Jahren Ärger mit diesen Nachbarn. Sie stört das wir einen Hund haben (Hund steht im Mietvertrag mit drin), das wir auf unserer Terrasse rauchen usw. Selber sind sie die lautesten im Haus und nehmen null Rücksicht auf uns. Wir stellen uns jetzt schon zum Rauchen weg vom Haus und stehen schon fast auf der Strasse...

Kommentar von anjanni am 2. Februar 2009 08:33

Wenn Beschwerden alleine nichts bringen, könnt Ihr auch die Miete mindern, z.B. wegen der Lärmbelästigung. Versucht's mal mit Hilfe eines Anwalts.

Wenn das Gewerbe im Mietvertrag nicht vereinbart ist, muß der Vermieter einschreiten.

Wenn das Gewerbe vereinbart ist, sind Eure Karten natürlich schon schlechter.


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zj1000
beantwortet von zj1000 am 2. Februar 2009 08:22
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Die Adresse muß er sogar reinschreiben. Die Frage ist höchstens ob er in diesem Haus ein Gewerbe betreiben darf

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 2. Februar 2009 08:27

Genaus so ist es.

Kommentar von anjanni am 2. Februar 2009 08:50

Daß er die Adresse reinschreiben muß, wenn er einen Shop betreibt, ist klar.

Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob der ständige Betrieb im Haus und die offenstehende Haustür so geduldet werden müssen.

Kommentar von Simple_avatar2smallKeri83 am 2. Februar 2009 09:49

Danke für Eure Antworten. War zum teil eine Hilfe.:-)


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 2. Februar 2009 08:23
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Natürlich kann bzw. muss sogar Euer Nachbar diese Adresse angeben. Welche alternative Adresse sollte er denn nennen? Was würdet Ihr denn sagen, wenn Ihr in einem Mehrfamilienhaus mit 8 oder 10 Parteien leben würdet? Ich finde die Aufregung, ganz ehrlich gesagt, ziemlich kleinkariert...

Kommentar von anjanni am 2. Februar 2009 08:28

Nee, ich nicht. In einem Zweifamilienhaus ist ein ganz anderes Wohnen als im 10-Familienhaus. Dem trägt sogar der Gesetzgeber Rechnung...

Man lebt enger aufeinander. Dadurch sind auch andere Rücksichtnahmen erforderlich.

Kommentar von 3910a70740aeb1f50d16891ebc99f396smallSenny74 am 2. Februar 2009 08:29

Ja, aber was passiert denn durch die Bekanntmachung der Adresse im Internet?????

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 2. Februar 2009 08:34

Verstehe ich auch nicht. Die offene Tür ist ein Problem, das sich ganz bestimmt lösen lässt. Aber es liest sich so, als sei in dem Haus nahezu rund um die Uhr ein riesiges Remmidemmi mit Lieferanten und Kundschaft...

Kommentar von Simple_avatar2smallKeri83 am 2. Februar 2009 08:34

Das hat nix mit kleinkariert zu tun. Bei uns kann jeder rein und raus. Außerdem haben wir mit unseren Nachbarn seit Anfang an nur Probleme und Ärger. Ich bin oft genug auf sie zugegangen, hab sie zum Kaffeetrinken eingeladen usw. Ich find es einfach nur blöd, das die sich alles erlauben dürfen und wir nur zuschauen sollen!!!

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 2. Februar 2009 08:38

Wenn ich ehrlich sein soll, kommt mir der Internethandel (von dem Ihr ja nur zufällig erfahren habt...) vor wie ein Aufhänger für eine Retourkutsche dafür, dass seit Anfang an die Chemie zwischen Euch nicht stimmt...


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 2. Februar 2009 08:22
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Das ist leider zulässig und von Euch nicht zu unterbinden.


Senny74
beantwortet von Senny74 am 2. Februar 2009 08:22
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Wenn er hier seinen Firmensitz hat, muß er die Adresse ins Internet stellen.

Wenn der Mietvertrag einen "Firmensitz" also gewerbliche Nutzung erlaubt,könnt ihr nichts machen!

Was soll auch passieren? Die Adresse steht ja auch im Telefonbuch...


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 2. Februar 2009 08:23
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Wenn deine Nachbarn ein Gewerbe angemeldet haben, dürfen sie das sicher! Wenn man ein Geschäft hat, hat man natürlich das Recht die Adresse des Firmensitzes öffentlich zu machen!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 2. Februar 2009 09:00
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Eine von beiden Parteien wird vermutlich irgendwann weichen. Die Zufallserkenntnis Internethandel ist nicht das Problem und wird auch keine Lösung bringen. Bis zum Auszug einer Partei wird man Türnen öffnen und wieder schließen. Man kann aber auch tolerant mit einander umgehen, ohne gleich das Raauchen und die Hundehaltung aufzugeben. Alles eine Frage gegenseitiger freiwilliger Rücksichtnahme.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 2. Februar 2009 08:36
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Dazu ist er sogar verpflichtet. Aber bei Online-Shops kommen doch keine Kunden ins Haus, oder?


maiki01
beantwortet von maiki01 am 2. Februar 2009 08:26
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Er darf doch seine Adresse ins Internet stellen. Er dar nur nicht reinstellen, wer noch dort wohnt. Wenn Du z.B. im Telefonbuch stehst, kann man das auch im Internet finden


Ioooo
beantwortet von Ioooo am 3. Februar 2009 10:43
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Ob ein Gewerbe zulässig ist, ist Sache des Vermieters. Wenn das GW keinen Kundenverkehr und keinen riesigen Warenverkehr erzeugt dürfte es keine Probleme geben.

Die GW-Adresse muss in einer Homepage angegeben werden.


Tür:

Funktionierenden Türschließer einbauen (lassen). Auch das ist Aufgabe des Vermieters.


istie
beantwortet von istie am 2. Februar 2009 08:31
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Wenn der Vermieter nichts dagegen hat, darf er das. Wenn es Dich stört, dann sprich mit Deinem Vermieter oder ziehe aus.


sprossi
beantwortet von sprossi am 2. Februar 2009 08:23
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wenn der Vermieter des Hauses einverstanden ist ist das so okay, sind es mehrer Vermieter, müssen 51% bei der Eigentümerverammlung zustimmen.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 2. Februar 2009 10:28

Da es ein Zweifamilienhaus ist, gibt es einen Vermieter oder zwei. "51 %" ist daher keine Lösung.


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