Mieter verwüstet die Wohnung.. Wie wird man den Mieter los?

11 Antworten

Hier kommen sie nur mithilfe von Ordnungsamt dann und gegebenenfalls Polizei weiter. Zuvor sollten sie in jedem Fall eine Besichtigung durchführen. Wenn es möglich ist, gemeinsam mit dem Ordnungsamt. Wenn nicht, dann mit einem anderen Zeugen.

Diese Besichtigung sollten sie vorher ankündigen, schriftlich, etwa 14 Tage. Als Begründung sollten sie angeben, dass sie mit einem Zeugen den baulichen Zustand der Wohnung dokumentieren möchten und zu diesem Zweck Fotos des baulichen (!) Zustandes der Wohnung machen möchten.

Ist der Mieter zu diesem Termin nicht da, was zu erwarten ist, müssen sie in 14 Tagen einen weiteren Termin machen. Ist er auch dann nicht da, müssen sie das gleiche über den Gerichtsvollzieher versuchen. Letztlich geht das dann so weiter bis hin zu einer gerichtlichen Erzwingung des Zuganges des Gerichtsvollziehers in die Wohnung. Spätestens bei diesem Termin können sie dann das Ordnung- und Gesundheitsamt mitnehmen.

Wenn die Ämter dann festgestellt haben, dass die Wohnung zweckentfremdet genutzt wird (Gesundheitsschäden, Bauschäden usw.), dann können sie mit diesen Feststellungen zum Gericht gehen und den Mieter rausklagen.

Zunächst würde ich mein Besichtigungsrecht beanspruchen (Besuch musst du vorher allerdings ankündigen) und mit einer Kamera, Mundschutz, Handschuhen und Zeugen bewaffnet einen genauen Überblick aller Mieträume verschaffen und alles dokumentieren.

Müll mal beiseite räumen und Bausubstanzschäden (Feuchtigkeit, Schimmel) dokumentieren.

Je nach Schadensausmass dann entweder den Mieter abmahnen und eine Frist setzen, um die Wohnung zu entmüllen und etwaige Schäden zu beseitigen.

Bei erheblichem Schadensausmass der Bausubstanz, Ungezieferbefall, Mieterbeschwerden käme sogar "aus wichtigem Grund" fristlose Kündigund in Betracht, wenn der Mieter die Wohnung durch Vernachlässigung seiner Sorgfaltspflicht erheblich gefährdet.

G imager761

diese rechte hat aber nur der vermieter, das scheint nicht er/sie zu sein ;)

@pfannylein

Richtig, nur wer außer dem Vermieter kann wissen und behaupten: "Er zahlt regelmäßig seine Miete..."?

@imager761

Wir saßen alle schon einmal zusammen und haben über den Mieter gesprochen, da fiel der Satz vom Vermieter das er regelmäßig zahlt....

du kannst das sozialamt auf den fall hinweisen, handelt sich ja offensichtlich um messitum oder verwahrlosung... ansonsten den vermieter bescheid geben, schließlich ist es dessen eigentum und niemand ist begeistert von so etwas.... der mensch braucht auf jeden fall hilfe und es stimmt nicht dass er machen darf was er will nur weil er miete zahlt, es ist zwar etwas schwerer ihn los zu bekommen aber es ist möglich,zum beispiel wegen zerstörung fremden eigentums( bei schädlingsbefall oder schimmel) sowie unsachgemäße nutzung von wohneigentum... allerdings müssen solche sachen über den vermieter laufen, sollte dieser ein ganz sozialer sein habt ihr so gut wie pech gehabt... :/

Es gibt verschiedene Ansatzpunkte:

  • ordnungsgemäßer Gebrauch der Mietsache - Zweckentfremdung
  • Seuchenschutz
  • Brandschutz

Einfach mal in allen Richtungen weiterforschen. Eine solche Wohnung gefährdet die anderen Bewohner des Hauses, Einer davon ist doch bestimmt Mitglied im Mieterverein/bund.

Ich finde es etwas seltsam, das der Vermieter selbst kein interesse zeigt, sein Eigentum zu schützen.

Als Mieter habt ihr keine großen Angriffspunkte. Nehmt den Vermieter in die Pflicht und verlangt Einhaltung der Hausordnung, wenn das möglich ist.