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Mieter verschweigen Insolvenz und zahlen keine Miete

gefragt von Casimann am 09.03.2009 um 9:10 Uhr

Letztes Jahr im Mai haben wir einen neuen Mieter "bekommen". Die Famlilie zahlt jetzt schon mehrere Monate keine Miete. Jetzt haben wir den Tipp bekommen, dass Insolvenzen im Spiel sind. Gestern habe ich im Internet nachgeschaut und rausgefunden, dass seine Insolvenz schon Jahre läuft und sie eine Insolvenz beantragt hat. Geht das einfach so? Dürfen diese Leute während der Insolvenz neue Mietschulden machen? Müssen sie einem nicht mitteilen, dass sie in der Insolvenz sind?

Danke für die Antworten


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Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 9. März 2009 09:13
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Ja, müssen sie. Und normalerweise im Einvernehmen mit der Insolvenzstelle. Und an Deiner Stelle würde ich mal ganz schnell die Forderungen anzeigen beim Insovenzverwalter/-gericht. Ansonsten gehst Du leer aus.

Deshalb gibt es ja auch sog. Selbstauskünfte über Mieter, die im Vorfeld ausgereicht werden.


bavariamaus
beantwortet von bavariamaus am 9. März 2009 09:17
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Im Insolvenzverfahren darf man sich nichts zuschulden kommen lassen, fordere sie doch auf, die Mietschulden zu zahlen, auch in Raten, ansonsten müsstest du dem Gericht Bescheid geben, und die Insolvenz ist in Gefahr. Aber ich denke, du wirst keinen Cent mehr sehen.

Kommentar von 265d5d1432bb8b2e1121017eaee57121smallbavariamaus am 9. März 2009 09:31

Und frag bei deinen nächsten Mieter unbedingt die letzten Vermieter, ob es Probleme mit Zahlungen gab.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 9. März 2009 09:13
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2 mal keine Miete bedeute fristlose Kündigung. Und dann direkt eine Räumungsklage hinterher dann hast Du in 6 Monaten ruhe.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 9. März 2009 09:32

Das glaubst aber nur Du!!! Ich habe über ein Jahr gebraucht und lt Anwalt habe ich da noch Glück gehabt!!!


maiki01
beantwortet von maiki01 am 9. März 2009 09:21
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www.insolvenzbekanntmachungen.de

dort gibst Du Namen und Wohnort ein und kannst alle Bekanntmachungen nachlesen. Der Mieter verstößt gegen die Richtlinien, da er ja durch Nichtzahlung der Miete neue Schulden macht. Ich würde das dem Insolvenzverwalter mitteilen


anonym
beantwortet von tergenna am 9. März 2009 09:12
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Ich glaube nicht, das sie es mitteilen müssen, es sei denn du hast GENAU DANACH gefragt. Ansonsten hast du wirklich richtig großes Pech. Versuch sie rauszubekommen



alwine1963
beantwortet von alwine1963 am 9. März 2009 09:12
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"Mietnormaden". Die wohnen, dann sind sie nachdem sie die Wohnung "genutzt" haben plötzlich wieder weg und suchen sich eine neue schöne Mietwohnung. Da hast du ein Problem. NEIN, Dürfen dürfen die das nicht. Zeig die an.


Mismid
beantwortet von Mismid am 9. März 2009 09:13
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ist doch egal, wenn die Miete nicht mehre Monate nicht gezahlt wurde, kannst du fristlos kündigen


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 9. März 2009 09:17
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Natürlich muss niemand mit dieser Geschichte hausieren gehen. Es sei denn, sie werden vom Vermieter explizit danach gefragt. Aber selbstverständlich ist jeder verpflichtet, seine Miete regelmässig und pünktlich zu zahlen.

Kontaktiere umgehend den Insolvenzverwalter. Neue Schulden haben nämlich ganz böse Konsequenzen für deine Mieter.

Ob du jemals etwas davon sehen wirst, steht auf einem anderen Blatt. Leider.


paps1959
beantwortet von paps1959 am 11. März 2009 17:01
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Da die Antwort aus unverständlichen Gründen gelöscht wurde; naja vielleicht will jemand die Wahrheit nicht hören; also nochmal.

So wie die Fakten geschrieben sind, sind die Mietschulden nach Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entstanden. Damit sind es neue Schulden, die nicht der Restschuldbefreiung unterliegen. Der Schuldner ist bereits in der Wohlverhaltensphase. Der Schuldner gefährdet damit aber keines Wegs direkt seine Restschuldbefreiung, da die Versagungsgründe in §§295,296 InsO geregelt sind. Dort ist keine Rede von neuen Schulden. Also kann auch aus diesem Grunde keine RSB versagt werden.

Dem TE bleibt nur der Weg, der auch außerhalb der Inso bestehen würde. Dem durchklagen, bis zur Räuming. Die dadurch entstehenden Kosten können tituliert werden und sind auch nach Erteilung einer RSB beitreibbar, wenn sie rechtzeitig tituliert Wurden. In diesen Fällen also mind. 30 Jahre.

Ob der ganze Aufwand lohnt, muß der vermeiter selbst abschätzen.

Und noch ein Gedanke zu der Auskunftspflicht über eine bestehende Inso. Es gibt sie Gott sei Dannk noch nicht. Fordert der vermeiter aber eine entsprechende Selbstauskunft vor begründung des Mietverhältnisses ab, ist diese natürlich wahrheitsgemäß anzugeben. Sonst rechtfertigt das verschweigen eine Anfechtung des Mietvertrages.


Noergelix
beantwortet von Noergelix am 9. März 2009 09:16
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Der Fisch ist jetzt nun geputzt, da hilft nur noch eine Räumungsklage, und wenn diese Gestalten dir eine einigermaßen brauchbare Wohnung, Haus zurücklassen, dann darfst Du die nächsten Mieter nur dann nehmen, wenn sie dir einen Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geben, oder du holst dir Auskunft selbst ein. Wie einer schon festgestellt hat, nach Insolvenz hast du nicht gefragt...


anonym
beantwortet von Casimann am 9. März 2009 10:08
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Habe soeben mit seinem Insolvenzverwalter gesprochen.

Er ist schon in der Wohlverhaltensperiode. Durch dieses Verhalten bringt er seine Restschulbefreiung in Gefahr. Tipp vom Verwalter: Mieter damit drohen das Thema ans zuständige Amtsgericht zu melden. Ich werd ihm jetzt nochmal auf die Füße treten und wenn er nicht reagiert melde ich es dem Gericht.


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