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Mieter soll Handwerker bezahlen

gefragt von Chrstian2303 am 23.07.2009 um 8:00 Uhr

Hallo allerseits, ich bin neu hier und erhoffe mir hier einige brauchbare Infos.

Wir sind grade dabei unsere erste eigene Wohnung zu renovieren. Das Haus in dem die Wohnung sich befindet ist 50 Jahre alt und war seit Oktober letzten Jahres unbewohnt. Seit März diesen Jahres hat das Haus einen neuen Eigentümer, der Vorbesitzer ist wohl verstorben und hat das Haus leider nicht viel gepflegt. Bei der Besichtigung der Wohnung wurde natürlich auch über das Thema Küche gesprochen. Hier befindet sich noch ein uralter Durchlauferhitzer. Dieser soll auch entfernt werden, da wohl solche Geräte heute nicht mehr benutzt werden dürften (laut Aussage seines "Handlangers"). Soweit so gut, wäre da nicht die Aussage unseres Vermieters, dass er zwar die Entfernung und Neuverlegung eines modernen Gerätes bezahlt, wir aber dafür das neu verputzen der Küche zahlen sollen. Den alten Fliesenspiegel entfernen wir selber und auch die neuen Fliesen wollen wir selber legen, aber ich will nicht auch noch für die Verputzarbeiten zahlen wollen. Dies habe ich meinem Vermieter bereits schriftlich mitgeteilt, ich warte da noch auf Antwort. Ich wollte hier nun mal fragen, ist das überhaupt richtig von ihm? Bedankt, Christian

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Küche x 4.985 Mietrecht x 3.887

kikkerl
beantwortet von kikkerl am 23. Juli 2009 08:04
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sanierungskosten muss der vermieter bezahlen.Du bist nur fürs Streichen und tapetieren zuständig. Auch sonst wenn was im Haus kaputt geht, sofern du den schaden nicht selbst verursacht hast musst du den nicht unternehmen egal wie hoch der ist. Was steht in deinem Mietvertrag drin? Da muss eine Klausel diesbezüglich sein. Es gibt auf jeden Fall Hintertürchen für Dich :-)


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 23. Juli 2009 08:05
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Damit hast du im Grunde garnichts zutun, Erneuerungen und Modernisierungen gehen zu Lasten des Vermieters....

Kommentar von hanswuchst am 23. Juli 2009 08:08

Vorsicht: Es gibt noch die sogenannten Schönheitsreparaturen für die der Mieter selbst aufkommen muss...

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 23. Juli 2009 08:10

Das hört sich aber eher nach Wohnungsanierung an, unter Schönheitsreparatur verstehe ich mal etwas streichen oder tapezieren...


anonym
beantwortet von Obelhicks am 23. Juli 2009 09:50
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es kommt auf den zeitpunkt an. kein vermieter kann das einseitig von seinem mieter verlangen. dazu ist er nach 535 BGB selbst verpflichtet.

aber wenn diese absprache im rahmen des mietvertrages besprochen wurde, musst du es übernehmen. hier wurde ein maßnahmenpaket besprochen, zu dem auch eine monatsmiete gehört.

anderersents wäre der vermieter nicht verpflichtet gewesen, einen durchlauferhitzer aus dem 30-jährigen krieg zu erneuern, wenn er noch funktioniert. oder überhaupt warmwasser in der küche bereitzustellen.


anonym
beantwortet von hanswuchst am 23. Juli 2009 08:03
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Also wenn du mich fragst, verputzen gehört nicht zu euren Aufgaben. Ihr kommt ihm doch schon mit den Fliesen entgegen...


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 24. Juli 2009 09:58
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Ja natürlich ist beim Einzug alles richtig, was die beiden Vertragsparteien vereinbaren. Streit gibt es nur beim Auszug.

Diesbezügliche Angelegenheiten werden über die Miete geordnet und ich gehe davon aus, daß die entsprechend niedrig ist. Zudem dürfte es in den ersten Monaten die übliche Mietbefreiung geben.

Also, Gutes Gelingen und viel Freude im neuen Heim.


anonym
beantwortet von Chrstian2303 am 23. Juli 2009 08:15
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Hallo und danke bis hier hin für die Antworten. Ich muss noch hinzufügen, dass wir bei der Wohnungsbesichtigung die Wohnung in einem UNRENOVIERTEN Zustand gesehen haben und auch zugestimmt haben, NORMALE Renovierungsarbeiten selber durchzuführen, d.h. alte Tapete runter und Wunschtapete rein, Holzdecke rausgerissen und tapeziert. Das war uns egal. Als wir jedoch die Tapeten und die Decke weg hatten, kamen Dinge zum Vorschein...gruselig. Verkabelung wie von einem Kleinkind verlegt, Unmengen von übertapezierten Dübellöchern (also noch nicht mal abgeklebt, geschweige denn zugespachtelt). Zusätzlich sehen die Türrahmen auch schon seeeeeeeehr vergilbt aus. Aber, hier muss ich sagen, das war uns egal, das kann und will ich selber machen, macht mir nichts aus. Der Vermieter ist uns nach der Geschichte auch schon mit einer kompletten Monatsmiete entgegengekommen.

Bad und WC wollte er nächstes Jahr in Angriff nehmen, könnte ich selber machen wenn ich da jemanden hätte, er würde die Materialkosten bezahlen...ICH soll den Handwerker auch hier selber zahlen, da hab ich ihm gesagt dass ich dann lieber bis nächstes Jahr warte.

Und nun das Thema Küche...wenn ich geahnt hätte, das er wegen jeder Sache eine Diskussionsrunde draus werden lässt...

Naja, nun ist es zu spät und wir finden die Wohnung nichts desto Trotz richtig schön, wenn sie jemals fertig wird. LOL

Danke und postet ruhig weiter Eure Meinungen Grüße, Christian

Kommentar von Obelhicks am 24. Juli 2009 13:32

gut daß du erkannt hast, dass hier fast alle nur "ihre meinung posten" die mag bei einfachen fragen oft richtig sein, aber leider eben nur eine meinung.


akademikus
beantwortet von akademikus am 23. Juli 2009 08:05
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hallo christian... als vermieter sollte man die mietsache so übergeben das sie bezugsfertig ist. was man darf und was nicht... gute frage, aber ich denke du solltest von so einem vermieter abstand nehmen... wenn der jetzt schon so kleinlich ist... was wird erst sein wenn du später mal was hast. für mich wäre das nichts.


Mickele1988
beantwortet von Mickele1988 am 23. Juli 2009 08:04
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Schwierig zu sagen, da der Vermieter euch mit der Neuinstallation ja auch schon entgegen kommt. Friedlich einigen!


anonym
beantwortet von ProfessorX am 14. August 2009 15:54
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Hallo christian203, also in deinem Fall kommt es auf den Mietvertrag an-was da drin steht! Hat der "alte" Hausvermieter Dir/Euch schriftlich etwas zugesagt MUß der "neue" Vermieter sich daran halten! Wodurch immer auch eine Wohnung/Haus eine/n "neue/n" Vermieter/in bekommt = der Neue muß den Mietvertrag in der vom "Alten" unterschriebenen Form übernehmen! Zu den ganzen Renovierungsarbeiten ist folgendes zusagen: Vermieter/in haben grundsätzlich eine Wohnung/haus in einem zeitüblichen,bewohnbaren Zustand zu übergeben! AUSSER: Du hast im Mietvertrag ausdrücklich den "schlechten" Zustand angenommen! Da greift dann die Kosten-Ausgleichs-Regelung,wonach eine Einigung/Vereinbarung im Mietvertrag stehen sollte wer für welche Kosten (Arbeits-/Material-Kosten,etc.) aufkommt. Solltes Du nun "jeden Buchstaben" im Vertrag gegen dich haben(durch Unachtsamkeit,nicht genaues lesen VORM Vertragsabschluß,etc.),dann empfielt es sich rasch einen fürs Mietrecht speziallisierten Anwalt bzw. Mieterbund-Besuch um dort genauer Vertrags-"Untersuchungen" zumachen ob da nicht juristische Fehler drin sind welche für Dich zu Gute kommen. Eine Rechtsberatung ist hier verboten! Darum habe ich Dir nur einen Rat gegeben! Viel Erfolg...


anonym
beantwortet von kunni am 27. Juli 2009 17:40
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Ich kann nur sagen wie ich das machen würde. Selbstverständlich auch mietvertraglich fixieren. Vermieter übernimmt Materialkosten Mieter macht die Arbeit und lässt sich das in € / Monatsmieten vergüten. Einen Mietvertrag kann man mit beiderseitigem Einverständnis ändern. Fotografiere deine Wohnung mit Datum und Unterschrift des Vermieters und nehme dies zu Prodokoll zum Mietvertrag mit einem Zeugen als Unterschrift ( Ein Mitunterzeichner des mietvertrages gilt nicht als Zeuge. Wenn deine Frau und du den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet, so gilt keiner von Euch beiden als Zeuge ). Das dicke Ende kommt immer erst zum Schluss.


anonym
beantwortet von Padri am 24. Juli 2009 10:13
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Ich schließe mich etwas der Antwort von Schleudermaxe an. Am Anfang ist soweit alles beim Besten. Beim Auszug gibts dann i.d.R. richtig Streit wenn nicht alles was Ihr macht schriftlich vereinbart worden ist. Du solltest auch wissen, dass selbst das Fliesen legen nicht Aufgabe des Mieters ist, manche Mieter aber gerne alles so machen möchten wie sie es wollen. Es ist ganz wichtig, dass Du Dir darüber im Klaren bist, dass das nicht Dein Eigentum ist, in das Du investiert, sondern eine Mietwohnung! Und alles was Du schreibst, klingt nach all den vielen Klagen von Mietern beim Auszug "Was hab ich nicht alles da reingesteckt!". In eine Immobilie, die mir aber nicht gehört, stecke ich außer den Schönheitsreparaturen aber nichts rein, weil ich am Ende der Dumme bin. Und der Vermieter auch wenn der Mieter nicht fachgerecht arbeitet oder einen schlechten Geschmack hat.


ratzelchen
beantwortet von ratzelchen am 23. Juli 2009 10:35
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  • Von dir verursachte Schäden musst du selbst übernehmen bzw. deiner Versicherung melden.
  • Shönheitsreperaturen (z.B. Defekte Teile austauschen...) sind im Mietvertrag festgelegt.
  • Modernisierungen (neue Heizung, Fenster, Treppenhaus streichen...) kann der Vermieter über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen.
  • Notwendige Instandhaltung (austauschen altersbedingt defekter Teile...) muss der Vermieter selbst bezahlen und kann es auch nicht umlegen.
  • Wenn ihr etwas erneuern wollt, was nicht nötig ist (streichen, neue Tapete, neuer Teppich...), müsst ihr es auch selber zahlen.

Da ihr euch mit dem VM geeinigt habt, die Reperaturen gegen eine Monatsmiete selbst zu machen, bleibt euch eigentlich nichts anderes übrig.


anonym
beantwortet von jimpo am 23. Juli 2009 08:28
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Habt Ihr den Mietvertrag schon unterschrieben? Wenn nein, würde ich da nicht einziehen wollen.

Kommentar von Chrstian2303 am 23. Juli 2009 08:31

doch, leider haben wir bereits unterschrieben. Der Monat "umsonst" ist aber auch hinterher erst von ihm selber gekommen. Da war uns leider noch nicht klar, dass das Thema Küche uns doch nochmal beschäftigt.

Kommentar von jimpo am 23. Juli 2009 09:00

Könnt Ihr den Mietvertrag nicht rückgängig machen?Der Vermieter hat reingelegt.

Kommentar von jimpo am 23. Juli 2009 12:59

Ich sehe gerade ,daß ich Euch nicht geschrieben habe.Liest sich undeutsch.


anonym
beantwortet von joke0163 am 23. Juli 2009 08:11
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Also wenn Sie mit dem Vermieter vereinbart haben das sie Renovieren und dafür keine Kaution zahlen müssen gehört ddas Verputzen auch dazu,denn wenn mann alte Tapeten entfernt kommt meistens in alte Gebäuden den Putz auch mit Runter mann macht doch auch die alte löcher zu die von Hängende Schränke überbleiben so ein Sack Rotband ist doch nicht so teuer.wenn der alte Fliesenspiegel weggemacht werden muß müstet ihr ja auch beiputzen .Dann lieber alles auf einmal.Gehört der Fliesenspiegel erneuern ja nicht auch zur aufgabe des Mieters wenn er den erneuern will.


anonym
beantwortet von parisien am 23. Juli 2009 08:06
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kikkeri hat schon richtig geantwortet.

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 23. Juli 2009 08:10

kikkerL bitte sehr... :-)))))


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