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Mieter schaut sich nicht jugendfreien Film an

gefragt von Vinc1 am 30.09.2007 um 18:20 Uhr

Daran ist zunächst mal nichts verwerfliches. Aber ist es auch dann in Ordnung, wenn von draussen spielende Kinder das auch sehen können (und auch gesehen haben)? Darf er in seiner Privatsphäre tun und lassen was er möchte oder müsste er Rücksicht nehmen und z.B. die Vorhänge zu ziehen oder die Rollos runter lassen? Bitte ernsthafte Meinungen, das Thema ist gerade nicht lustig.


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Mieter (678)
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jheart
beantwortet von jheart am 30. September 2007 18:26
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Er muss natürlich dafür Sorge tragen, dass die jugendgefährdenden Streifen nicht von Kindern oder Jugendlichen gesehen werden können.

Ansonsten verstößt er gegen das Jugendschutzgesetz.

Ich weiß aber nicht, ob das strafbar oder eine Ordnungswidrigkeit ist, oder ob es nur zu einem Unterlassungsanspruch gegen ihn führen kann.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 30. September 2007 18:24
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Es ist doch wohl klar, dass Jugendlichen der Zugang zu nicht jugendfreien Filmen untersagt ist.

Dabei spielt es keine Rolle, wie Jugendliche den Zugang erhalten, direkt oder indirekt.

Rede mit dem Menschen und mache ihm klar, dass er sich großen Ärger einhandeln kann.


tradaix
beantwortet von tradaix am 30. September 2007 18:43
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Halte Rücksprache mit Deinem Ordnungsamt.


Morris
beantwortet von Morris am 30. September 2007 18:43
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Du solltest in jedem Fall mit ihm reden und ihn zur Vernunft bewegen. Falls das nicht geht, würde ich mal ein "unverbindliches" Gespräch mit der Polzei führen.


Kajjo
beantwortet von Kajjo am 30. September 2007 19:59
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Die zentrale Frage ist doch, ob er davon ausgehen mußte, daß Kinder die Inhalte sehen würden oder nicht. Wenn der Raum von öffentlichem Grund einsehbar ist, darf er keine jugendgefährdenden Inhalte zugänglich machen. Spielen die Kinder jedoch unerlaubterweise auf seinem Privatgrund, dann sollte man eher mit den Kindern sprechen...



comarel
beantwortet von comarel am 30. September 2007 20:06
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Wenn seine Wohnungsfenster zugänglich sind für Kinder, ohne dass sie sich "dahinschleichen" müssen sollten Vorhänge und Rolläden auf jeden Fall von ihm geschlossen werden. Mit ihm reden und ggf. weitere Schritte androhen. Kannst dich ja schon mal vorab mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen.

Machen die Kinder aber die reinsten "Kletterpartien" um an die Fenster mit dem "brisanten" Hintergrund zu gelangen, dann solltet ihr als Eltern auch mit euren Kindern reden.


anonym
beantwortet von Rolfe am 30. September 2007 23:00
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Das erfüllt sogar den Tatbestand der Verbreitung pornografischer Schriften, wobei das Wort Schriften alles beinhaltet - egal, ob Fotos, Videos, Dateien pp. Allein die Möglichkeit, dass Kinder Einblick durch das vielleicht offene Fenster haben könnten, reicht aus. Es reicht aus, wenn ein unbestimmter Personenkreis die Möglichkeit der Einsichtnahme hat. Würde er Fotos dieser Art in den Müll werfen, würde er auch billigend in Kauf nehmen, dass Kinder darin herumwühlen und diese sehen. Auch das würde reichen.


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