Es handelt sich um einen Unterputzspülkasten, bei dem aller Wahrscheinlichkeit nach, die Schwimmerdichtung ausgetauscht werden muss.
Mieter ist zuständig da es ein Bagatellschaden ist.

Lt. unserem Mietvertrag müssen wir Bagatellschäden bis zu 200 € pro Jahr selbst tragen.

Im Mietvertrag informieren ob Kleinreparaturen zu Lasten des Mieters gehen.

Abgesehen von der Kostenübernahme könntest du vielleicht die Reparatur selbst durchführen.
Entweder ist die Dichtung für den Ablauf defekt (Dichtung gibt es im Baumarkt), die ist relativ leicht zu wechseln, oder das Schwimmerventil ist defekt.
Hier ist meistens durch Verkrustung am Ventil der Schwimmerarm schwergängig. Da genügt oft schon, wenn man den Arm ein paarmal auf- und abbewegt.
Oft genügt es, wenn man alles mal sauber macht.
Klingt total nach Fachmann :) Dankeschön.
fourseasons am 28. April 2008 20:32 Dem Inschenör is nix zu schwör ;o))
bei den meisten steht im mietvertrag ein selbstbetrag drinnen,das sind meistens so um die 50 euro.

Meistens fallen solche Schäden unter Bagatellreparaturen und müssen vom Mieter getragen werden. Guck mal nach was in Deinem Mietvertrag steht.
Danke für eure Antworten! Das ist dann recht eindeutig.
Liebe/r Achat,
ich bitte Dich in Zukunft Dein "Dankeschön" und auch Ergänzungen zu Deiner Frage im Kommentarfeld unterzubringen und nicht im Antwortfeld.
Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,
Tim vom gutefrage.net-Support
Das war mir zu viel Arbeit, jedem persönlich "Danke" zu sagen...