hallo, kann man einer mieterin, die seit über 47 jahren in einer wohnung wohnt, aufgrund von mieterhöhung, die sie nicht bezahlen möchte, kündigen. die wohnung hat vorher der stadt gehört (war eine sozialwohnung), die privat gekauft wurde und die der neue vermieter, mit einem höheren betrag, vermietet hat.
kennt sich hier jemand aus? bitte um mithilfe.....? wäre toll, wenn mir jemand hierzu was sagen kann
danke sehr

Hallo yildiz1, was die anderen (nicht alle und schon gar nicht famulus!!!) sagen, ist richtig. Rede mal mit ihr. Ansonsten machst Du eine Mieterhöhung wie folgt: 1. Überprüfe im Mietvertrag ob irgendetwas zu diesem Punkt vereinbart ist (Indexmiete, BGB, usw.) 2. Mieterhöhungsverlangen (am besten mit einem Formular vom Deinem Haus- und Grundeigentümerverein) an die Mieterin (alle 3 Jahre max. 20 % der Nettokaltmiete). In dem Formular stehen m. E. die Fristen schon drin. Deine Mieterin hat auch ein Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung (das scheidet hier aber m. E. aus). Mieterhöhungen machst Du am besten nach einem Mietspiegel. Wenn es den nicht gibt, dann nach Vergleichsangeboten. Wenn Deine Mieterin nicht innerhalb der gesetzten Frist (ich glaube 2 Monate zum Monatsende - also ggf. fast 3 Monate) der Mieterhöhung zustimmt, müßtest Du innerhalb der nächsten 2 Monate Klage erheben. Verpaßt Du die Frist, bleibt nur eine neue Mieterhöhung zu fordern und die Fristen dann einzuhalten.
Du kannst aber auch eine Induvidualvereinbarung mit der Mieterin schließen und bist damit an keine gesetzlichen Fristen und Erhöhungsbeiträge gebunden (sollte dann aber fair sein). Das kann die Mieterin unterzeichnen, muß sie aber nicht und einklagbar ist das auch nicht, da nicht mit den gesetzlichen Fristen und/oder Erhöhungsbeträgen versehen. Das ganze wird dann eine Anlage zum Mietvertrag.
Rechne Dir doch einfach mal aus, wieviel die max. 20 % der Nettokaltmiete betragen, gehe mit dem Betrag zu Deiner Mieterin und sage ihr, dass auch Du in einer Zwangssituation bist, da sie immer wegen "Kleinigkeiten" die Miete mindert, Du nicht gerne klagst, aber auch Deine Verbindlichkeiten gegenüber z. B. der Bank zu tragen hast. Das kannst Du nur, wenn Du die Miete erhöhst und ob sie sich eine andere Lösung vorstellen könnte.
Probieren geht über Studieren und vielleicht geht es Euch beiden nach dem Gespräch besser.
Ich drücke die Daumen,
Das Recht ist auf deiner Seite, wenn du der Mieterin die Kündigung schickst, wenn sie mit 2 Monatsmieten im Rückstand ist.
Aber bevor du kündigst, frage die Mieterin, ob sie bei der Stadt Wohngeld beantragt hat. Das könnte ih nämlch zustehen.
die mieterin erhält bereits wohngeld
schmargon am 12. Juli 2009 11:58 Hallo yildiz1, es reicht schon ein Rückstand eines Teils der Miete über einen längeren Zeitraum. Hier ist dann das "Bauchgefühl" gefragt, was einen Teil der Miete und den längeren Zeitraum ausmacht. Manch Richter ließen hier Centbeträge zu und wenige Tage Zahlungsverzug. Darauf würde ich mich nicht verlassen und probier doch einfach mal s. u.
nee, kündigen kann man da nicht so einfach. Der Mieter muss einer Mieterhöhung zustimmen, tut er das nicht, kann man auf Mieterhöhung klagen. Und das Gericht entscheidet dann ob diese berechtigt ist.
danke zuerst einmal für die antwort - dh
sie war zuerst mit allem einverstanden und nun stellt sie sich quer
na ja, die Dame wird etwas älter sein und jeden cent 2 x rumdrehen. Wenn es wirklich so "minimal" ist, dann warte noch eine Weile und probiere es nochmal - oder du musst den harten Weg gehen...

Ich habe soeben die ganze Geschichte hinter mir mit einem Miter der nicht bezahlte. (Wohne aber in der Schweiz: trotzdem) Nach Gesetzt: wenn der Mieter einen Monat in Zahlunsrückstand kommt, musst du ihm schriftlich miteilen, dass er noch 30 Tage zeit zu bezahlen. Macht er dies nicht darfst du ihn mit einer friust von 30 Tagen fristlos künidgen.
Lg famulus
schmargon am 12. Juli 2009 11:32 hallo famulus, vielleicht in der Schweiz. In Deutschland ist das nicht so einfach und die 30 Tage sind auch völliger Quatsch!!! In Amerika werden Mietschuldner nach 10 Tagen Zahlungsverzug durch die Polizei geräumt und zwar von gleich auf jetzt. Das ist mit dem deutschen Recht aber nicht zu vergleichen.
wenn eine Mietern 47 Jahre in einer Wohnung wohnt, hat sie diese kompett bezahlt und sie gehört dann ihr.
Panikgirl am 11. Juli 2009 13:08 Das wäre schön;-)
Beispiel:
564 Monate (47 Jahre) mal 300 Euro = 662700 Euro also über eine halbe Mio. dafür bekommt man ein ganzes Haus mit Grundstück.
Das ist leider völlig falsch, da sie für die Nutzung des Wohnraums bezahlt. Wenn ich ein Auto 5 Jahre lang miete, habe ich am Ende mit Sicherheit den Neupreis des Wagens schon mehrfach abgedrückt; trotzdem wird Europcar darauf bestehen, dass ich den Wagen zurückgebe. Ein Mietvertrag ist kein Kaufvertrag!
ist ungerecht, das kannst reden wie du willst, meinetwegen auch als Jurist, es ist Ausbeutung völlig klar, wenn auch legalisierte.
wenn man ein Haus baut und die Wohnungen anderen Leuten gegen Entgeld zur Verfügung stellt, das ist für dich "Ausbeutung"???
Es bleibt jedem Menschen unbenommen sich selbst ein Haus zu bauen und sich von der Bank "ausbeuten" zu lassen oder eine Eigentumswohnung zu kaufen...
dass ist Ausbeuterdenken, weil so die schwachen und weniger begabten Menschen ausgenutzt werden, du bist kein frommer und sozialer Mensch, pfui, und nochmal pfui.
schmargon am 12. Juli 2009 11:37 hallo Tadugor, was hast denn Du für ein Sozialverhalten?! Das ist m. E. schon richtig schräg. Soziale Kompetenz ist die eine Sache, sich ausnutzen zu lassen die andere. Um etwas zu kaufen muß "man" selbstverständlich vorher etwas verdient haben und/oder über einen sehr sehr langen Zeitraum Kredite zurück gezahlt haben. Die Banken stellen sich bei Zahlungsverzug auch nicht hin und sagen: "wir sind fromm und sozial, darum werden wir das verliehene Geld unserer Kunden nicht zurückverlangen". Auch als schwacher und weniger begabter Mensch willst Du Dir nicht die "Schuhe" klauen lassen sondern siehst zu, dass Du die behalten kannst.
Über Deine Auffassung würde ich ernsthaft mal nachdenken!
erstens,ist ein neuer mietvertrag gemacht worden? 2. darf die erhöhung nicht zu viel sein,....da frag mal beim mieterbund
ja ein neuer mietvertrag wurde gemacht. die erhöhung ist wirklich nur minimal.....
Panikgirl am 11. Juli 2009 13:11 Dann würde ich als VM bei ihr keine Mieterhöhung machen. Diese Dame ist bestimmt schon ein älteres Semester - hat immer ihre Miete brav bezahlt und das fast 50 Jahre lang. Also dieser Frau jetzt zu kündigen fände ich schon reichlich überzogen. Und das nur wegen eines geringen Aufschlags. Die Wohnung hatte nie einen Leerstand gehabt - also wozu diese Aufregung.
weil sie ständig bagatell-schäden verursacht,um mietminderung zu bekommen bzw. die miete nicht zu bezahlen. es hat schon einen sinn, weshalb sie nicht mehr da drin wohnen bleiben soll. sonst wäre einem vermieter so eine mieterin mehr als nur recht,die so lange in einer wohnung wohnt
dann würde ich mal ausführlich mit ihr reden und ihr klarmachen, dass du das nicht so hinnimmst und ggf. vor Gericht gehst. Ist zwar schofel einer alten Frau Angst zu machen, aber auch als Vermieter muss man sich nicht alles gefallen lassen und klar denken scheint sie ja noch zu können.