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Mieter kündigt "während" des Verkaufs der Immobilie

gefragt von harrywepper am 09.07.2008 um 7:53 Uhr

Hallo, vielleicht weiß einer von euch ja Rat!

Ich habe vor zwei Wochen mein Mehrfamilienhaus verkauft, d.h. wir waren beim Notar ...usw. Nun dauert das ja noch einige Wochen, bis alles unter Dach und Fach ist.

Das Dumme: Ausgerechnet jetzt kündigt einer der Mieter fristgerecht zum 30.9.08.

Was bedeutet das nun für mich: Muss ich mich für den Käufer des Hauses noch einen neuen Mieter besorgen? Oder ist das für den Käufer einfach "Schicksal"?

Wer weiß da Näheres?


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Reply


maiki01
beantwortet von maiki01 am 9. Juli 2008 08:00
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bis zum 30.09. ist die umschreibung erledigt. man kann den mieter nicht festhalten. da der vertrag unterschrieben ist, würde ich den käufer informieren. die neuvermietung ist dann seine sache. immerhin muß er ja mit dem nachmieter klarkommen

Kommentar von piedromolinero am 9. Juli 2008 08:01

DH, sehe ich genauso.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 9. Juli 2008 08:16
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Die Suche nach einem neuen Mieter ist Aufgabe des Käufers. Du solltest ihn halt informieren. Im Kaufvertrag steht vermutlich auch etwas dazu, ab wann Nutzen und Lasten des Hauses auf den Käufer übergehen. Liegt dieser Termin vor dem 30.09.2008 könntest Du Dir sogar Ärger mit dem Käufer einhandeln, wenn Du ihn für den danach liegenden Zeitraum mit einem neuen Mietvertrag belastest.

Kommentar von jockl am 9. Juli 2008 08:50

Dieser Antwort ist nichts hinzuzufügen


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 9. Juli 2008 08:27
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Wer weiß, vielleicht ist der Käufer ja sogar froh, wenn er das Haus ohne Mieter erhält...

LG

Wieselchen


Patron
beantwortet von Patron am 9. Juli 2008 09:05
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ich gehe davon aus, dass dem käufer der mietvertrag bekannt ist. also weiss er auch, welche kündigungsfrist gilt und kann deshalb nicht geschädigt oder getäuscht sein. und womöglich ist er sogar glücklich über die leer werdende wohnung?


anonym
beantwortet von etmundi am 9. Juli 2008 07:59
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Namaste Warum solltest du einen neuen Mieter besorgen müssen? Es ist evtl. sinnvoll, da es den Kaufpreis schmälern könnte. Vielleicht ist der neue Käufer aber auch dankbar, da er selbst in das Haus einziehn möcht und er sich so die Kündigung wegen Eigenbedarf spart.




Kommentar von piedromolinero am 9. Juli 2008 08:03

Den Kaufpreis kann es nun sicher nicht mehr schmälern, da der notarielle Kaufvertrag bereits unterschrieben ist.




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