hallo, ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen. In dieser wohnt ein älteres Ehepaar (seit über 10 Jahren). Wenn ich jetzt die Wohnung kaufen sollte, kann ich den Mietvertrag einfach so kündigen oder bedarf es eines trifftigen Grundes?
Müsste das Ehepaar innerhalb von 3 Monaten ausziehen oder (weil sie ja länger in der Wohnung leben) ist die Kündigungsfrist bei ihnen länger?
Kann ich nach dem Kauf den Mietvertrag neu aufsetzen (z.B. Sonderregelungen, Miethöheanpassung, etc.) oder nicht?
Fragen über fragen......
ok, alles klar....vielen Dank für die Antworten. 2 Fragen noch: 1. Die Wohnung würde ich nicht für mich, sondern für meine Eltern kaufen........da gilt ja Eigenbedarf als Kündigunsgrund nicht mehr oder?Kann man da was machen oder am besten mit Mietern vorher besprechen 2. Hab im Internet (http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mietrechtsreform.htm) so eine Passage entdeckt: "Entfallen ist die Verlängerung der Kündigungsfrist auf 12 Monate für Mietverträge, die mehr als 10 Jahre dauern" Heißt dann dass die Kündigungsfrist 9 Monate ist?
Kauf bricht nicht Miete, also hast du die mit allen Rechten und Pflichten, hier für 1 Jahr sicher. Alles andere müsste gesondert vereinbart werden.

wegen Eigenbedarf kannst Du kündigen. Allerdings gilt da eine sehr lange Kündigungsfrist. Früher waren das bis zu 10 Jahre. Ich kenne jemanden, die sind erst am letzten Tag ausgezogen

Die Kündigungsfrist ist nach über 10 Jahren üblicherweise bei einem Jahr. Wenn Du selber einziehen willst, kannst Du das schon tun, das ist dann Eigenbedarf. Einfach rauswerfen kannst Du die Mieter natürlich nicht, wieso auch, wenn sie sich nichts zu schulden kommen lassen?

Der Mietvertrag ginge so wie er ist auf dich über. Du kannst nicht einfach so kündigen und auch nicht wilkürlich die Miete erhöhen.

Ein neuer Mietvertrag kommt nicht in Frage, weil er Deinen Kündigungsgrund lügen strafen würde. Nach der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch kann er den Mietvertrag wegen Eigenbedarf, in diesem Falle des Vertragsbestehens von mehr als 5 Jahren, mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Nur dann auch brav einziehen, sonst gibts es finanziell ordentlich was auf die Fingerchen!!! --- Antworten über Antworten!
firstguardian am 12. Mai 2009 11:34 Eine Kündigung ist ausgeschlossen! Kauf bricht nicht bestehende Mietverträge.
Wegen Eigenbedarf darfst du, glaub ich, kündigen. Gibs mal bei google ein.
Du darfst weder grundlos kündigen, noch die Miete frei Schnauze erhöhen.
Noch etwas genauer, also Kündigung nur bei Eigenbedarf, Mietanpassung auch nur nach gesetzlichen Regeln, alle drei Jahre Erhöhung, Mietänderungen nur mit Einverständnis der Mieter