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Mieter in Eigentumswohnung

gefragt von cedvi am 12.05.2009 um 11:17 Uhr

hallo, ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen. In dieser wohnt ein älteres Ehepaar (seit über 10 Jahren). Wenn ich jetzt die Wohnung kaufen sollte, kann ich den Mietvertrag einfach so kündigen oder bedarf es eines trifftigen Grundes?

Müsste das Ehepaar innerhalb von 3 Monaten ausziehen oder (weil sie ja länger in der Wohnung leben) ist die Kündigungsfrist bei ihnen länger?

Kann ich nach dem Kauf den Mietvertrag neu aufsetzen (z.B. Sonderregelungen, Miethöheanpassung, etc.) oder nicht?

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Miete x 3.289

anonym
beantwortet von cedvi am 12. Mai 2009 11:34
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ok, alles klar....vielen Dank für die Antworten. 2 Fragen noch: 1. Die Wohnung würde ich nicht für mich, sondern für meine Eltern kaufen........da gilt ja Eigenbedarf als Kündigunsgrund nicht mehr oder?Kann man da was machen oder am besten mit Mietern vorher besprechen 2. Hab im Internet (http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mietrechtsreform.htm) so eine Passage entdeckt: "Entfallen ist die Verlängerung der Kündigungsfrist auf 12 Monate für Mietverträge, die mehr als 10 Jahre dauern" Heißt dann dass die Kündigungsfrist 9 Monate ist?


anonym
beantwortet von jockl am 12. Mai 2009 11:28
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Kauf bricht nicht Miete, also hast du die mit allen Rechten und Pflichten, hier für 1 Jahr sicher. Alles andere müsste gesondert vereinbart werden.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 12. Mai 2009 11:25
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wegen Eigenbedarf kannst Du kündigen. Allerdings gilt da eine sehr lange Kündigungsfrist. Früher waren das bis zu 10 Jahre. Ich kenne jemanden, die sind erst am letzten Tag ausgezogen


Herzogin
beantwortet von Herzogin am 12. Mai 2009 11:24
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Die Kündigungsfrist ist nach über 10 Jahren üblicherweise bei einem Jahr. Wenn Du selber einziehen willst, kannst Du das schon tun, das ist dann Eigenbedarf. Einfach rauswerfen kannst Du die Mieter natürlich nicht, wieso auch, wenn sie sich nichts zu schulden kommen lassen?


soedergren
beantwortet von soedergren am 12. Mai 2009 11:23
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Der Mietvertrag ginge so wie er ist auf dich über. Du kannst nicht einfach so kündigen und auch nicht wilkürlich die Miete erhöhen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 12. Mai 2009 11:21
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Ein neuer Mietvertrag kommt nicht in Frage, weil er Deinen Kündigungsgrund lügen strafen würde. Nach der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch kann er den Mietvertrag wegen Eigenbedarf, in diesem Falle des Vertragsbestehens von mehr als 5 Jahren, mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Nur dann auch brav einziehen, sonst gibts es finanziell ordentlich was auf die Fingerchen!!! --- Antworten über Antworten!

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 12. Mai 2009 11:34

Eine Kündigung ist ausgeschlossen! Kauf bricht nicht bestehende Mietverträge.


anonym
beantwortet von Nordler am 12. Mai 2009 11:19
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Wegen Eigenbedarf darfst du, glaub ich, kündigen. Gibs mal bei google ein.


anonym
beantwortet von Kruemel38 am 12. Mai 2009 11:19
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Du darfst weder grundlos kündigen, noch die Miete frei Schnauze erhöhen.

Kommentar von Kruemel38 am 12. Mai 2009 11:23

Noch etwas genauer, also Kündigung nur bei Eigenbedarf, Mietanpassung auch nur nach gesetzlichen Regeln, alle drei Jahre Erhöhung, Mietänderungen nur mit Einverständnis der Mieter


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