Und weit über dem ortsüblichen Mietsatz die Miete angeordnet (600 statt 350 Euro). Kann man als Vermieter den überhöhten Betrag fordern?

Das Untermietvertragsverhältnis berührt dich nicht. Es besteht zwischen Haupt- und Untermieter. Wenn der Hauptmieter also eine deiner Meinung nach zu hohe Miete mit dem UM vereinbart hat, ist das deren Angelegenheit, du hast keinen Anspruch. Untervermietung ohne deine Zustimmung ist nicht in Ordnung. Deshalb fristlos kündigen kannst du ihm nach meinem Kenntnisstand nicht, wohl aber abmahnen. Der Hauptmieter hätte aber seinerseits bei Verweigerung der Untervermietung das Recht,fristlos zu kündigen .

alsouer grund zur fristlosen kündigung. der jetzige untermieter könnte ja der zukünftige mieter werden.
Wenn der Vermieter nichts davon wusste, dann kann er den Mieter anzeigen, wenn er was wusste und nichts tat, hab er ein Problem. Über den Mietbetrag muss der Vermieter mit dem Mieter verhandeln
albatros am 30. September 2009 08:49 Anzeigen? Wo, bei der Polizei? Soll das ein Witz sein? Es ist Unsinn!
Nein, natürlich nicht. Warum auch. Der Mieter ist Hausherr seiner vier Wände, bestimmt ganz alleine, wer über die Matte darf und kann schalten und walten, wie er möchte. Es sei denn, es wurde mietvertraglich etwas anderes vereinbart.
Alles Gute.