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Mieter hat Untermieter ohne Gestattung des Vermieters einquartiert

gefragt von clint am 29.09.2009 um 20:20 Uhr

Und weit über dem ortsüblichen Mietsatz die Miete angeordnet (600 statt 350 Euro). Kann man als Vermieter den überhöhten Betrag fordern?


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albatros
beantwortet von albatros am 30. September 2009 08:56
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Das Untermietvertragsverhältnis berührt dich nicht. Es besteht zwischen Haupt- und Untermieter. Wenn der Hauptmieter also eine deiner Meinung nach zu hohe Miete mit dem UM vereinbart hat, ist das deren Angelegenheit, du hast keinen Anspruch. Untervermietung ohne deine Zustimmung ist nicht in Ordnung. Deshalb fristlos kündigen kannst du ihm nach meinem Kenntnisstand nicht, wohl aber abmahnen. Der Hauptmieter hätte aber seinerseits bei Verweigerung der Untervermietung das Recht,fristlos zu kündigen .


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Igitta
beantwortet von Igitta am 29. September 2009 20:23
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Als Vermieter kannst du deinem Mieter kündigen.


vincero
beantwortet von vincero am 29. September 2009 23:18
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alsouer grund zur fristlosen kündigung. der jetzige untermieter könnte ja der zukünftige mieter werden.


anonym
beantwortet von FragenStellerN1 am 29. September 2009 20:22
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Wenn der Vermieter nichts davon wusste, dann kann er den Mieter anzeigen, wenn er was wusste und nichts tat, hab er ein Problem. Über den Mietbetrag muss der Vermieter mit dem Mieter verhandeln

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 30. September 2009 08:49

Anzeigen? Wo, bei der Polizei? Soll das ein Witz sein? Es ist Unsinn!


anonym
beantwortet von Weigan am 29. September 2009 20:22
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anonym
beantwortet von schleudermaxe am 30. September 2009 14:28
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Nein, natürlich nicht. Warum auch. Der Mieter ist Hausherr seiner vier Wände, bestimmt ganz alleine, wer über die Matte darf und kann schalten und walten, wie er möchte. Es sei denn, es wurde mietvertraglich etwas anderes vereinbart.

Alles Gute.


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