Mieter hat endlich selbst gekündigt. Hatte genug Gründe, ihm fristlos zu kündigen. Jetzt will er trotz schriftlicher rechtzeitiger Terminankündigungen keinen reinlassen. Mieter ist arbeitslos den ganzen Tag zuhause. Termine 15 h und Tage vorher. Beschimpft mich vor Interessenten und behauptet, ich könne ihn nicht zwingen, seinen Briefkasten zu leeren. Manchmal fährt er kurz vor angekündigtem Termin weg. Sagt auch einfach nicht Bescheid. Interessenten flüchten. Anzeigen kosten viel Geld. Möchte nahtlos vermieten und keinen Mietausfall haben. Was soll ich denn noch tun?
Vorausgesetzt es macht zeitlich noch einen Sinn, hole Dir einen entsprechenden richterlichen Beschluss.

Klar kannst du ihn zwingen. Willst du das aber auch unter diesen Bedingungen?
Spar dir das Geld für die teuren Anzeigen, damit gleichst du einen Monat Mietverlust aus.
So kannst du die Wohnung auch noch auf Vordermann bringen, könnte u.U. nötig sein ;)

Du als Mieter bist dazu berechtigt, vorallem wenn er gekündigt hat, dir einen Eindruck der wohnung einzuholen sprich du darfst sie mit ankündigung betreten auch wenn dein mieter nicht da ist. und dann würde ich gucken ob es sinnvoll ist die wohnung so zu präsentieren oder abzuwarten und vielleicht die einrichtung gleich mit dem neuen mieter absprechen
Questor am 21. Februar 2009 11:44 Das ist ein großer Irrtum, keiner darf in die Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters, nicht mal der Eigentümer - das wäre Hausfriedensbruch, und kein Kavaliersdelikt.
Bei Gefahr in Verzug darf Vermieter in die Wohnung jederzeit! Mieter war paar Tage nicht da und nicht erreichbar. Er hatte nicht mal die Frostsicherung eingeschaltet. Kann ich sehen an Stromzähler auf Flurgang!
So ein Quatsch, dies ist noch lange kein Hausfriedensbruch. Selbstverständlich kann man mit Mietinteressenten rein auch ohne, dass der Mieter da ist. Der Mieter ist verpflichter Zutritt zu gewähren, ggf durch eine Person die der Mieter beauftragt, damit Zutritt gewährt wird.

Hast du mal geschaut (da ist eventuell ein Wasserschaden,dann kannst du rein auch wen er nicht da ist)und du stehst nicht vor der überraschung,wen du nach dem auszug,mal schauen darfst. Gruß Bernd bin auch Vermieter !!
Danke, den Tipp mit "mögl. Schaden" kenne ich. Hätte ich beinahe auch mit Herzklopfen gemacht, da er 2 Tage nicht hier und wir 18Grad Kälte hatten und er nicht geheizt hatte. Gezittert habeich vor Angst, obwohl ich eine gute Gebäudeversicherung habe. Die Nervensäge hat vorhin meinen Mann abgefangen:IHN würde er aber jetzt mit Interessenten reinlassen. Danke an alle Mitfühlenden
...In Deinem Interesse - Renovier vorher - und lass den Nachmieter entscheiden wie es auszusehen hat... und - Du hast zwar Recht...aber warte bis das Mistvieh raus ist..
Da kannst nur Klage einreichen, was willst denn sonst machen. Ich würde dem schriftlich mit Einschreiben Rückschein rechtzeitig den Besichtigungstermin mitteilen. Termin Uhrzeit wie im Mietvertrag steht nehmen. Dann würde ich mit Mietinteressenten hingehen, Adresse der Mietinteressenten notieren, unterschreiben lassen, dass der Mieter, die Interessenten und Dich nicht in die Wohnung gelassen hat. Schadenersatz fordern, da eine Vermietung nicht möglich war, da Mieter die Interessenten nicht in die Wohnung gelassen hat, und diese Interessenten somit keine Besichtigung vornehmen konnten und somit nicht rechtzeitig deren jetzige Wohnung kündigen konnten. Beim schriftlichen rechtzeitigen Besichtigungstermin Anmeldung, gleich mitteilein, dass er der Mieter oder ein Beauftragter des Mieters Euch in die Wohnung zu lassen hat, da ansonsten Schadneersatzforderungen wegen Mietausfalls auf ihn zukommen, ebenso Kosten der erfolglosen Anfahrt zwecks Besichtigung. Die Fahrt kostet ja auch und das Inserat kostet. Darum würde ich da gleich Schadensersatzforderungen androhen und auch einfordern

Besichtigungsrecht des Vermieters:
Die Anmeldung zur Wohnungsbesichtigung muss rechtzeitig erfolgen. Mindestens 24 Std. werden als angemessen angesehen. Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminverabredung verlangt werden, wenn 4 Tage zwischen Verabredung und Termin liegen.
Der Vermieter darf aber von seinem Recht nur schonend Gebrauch machen und muss auf den Mieter Rücksicht nehmen. Der Mieter kommt seinen Pflichten nach, wenn er einmal wöchentlich während drei Vormittagsstunden und nur in Eilfällen noch an einem weiteren Tag den Vermieter nach Voranmeldung in die Wohnung einlässt.
Nach Auffassung des AG Köln muss der Vermieter einen vom Mieter angebotenen Besichtigungstermin für Samstags akzeptieren, er kann nicht einen Termin von Montag bis Freitag verlangen.
In keinem Fall darf der Vermieter ohne konkreten Grund eine Besichtigung verlangen. Grundsätzlich hat der Mieter aus Art. 13 GG ein Recht auf seins Privatsphäre ( BVerfG WM 93, 377).
Dazu noch folgendes: Enthält der Mietvertrag über ein Besichtigungsrecht nichts, hat der Vermieter grundsätzlich kein Recht, die Wohnung des Mieters zu betreten (AG Ibbenbüren WM 98, 751).
Klar muss sich der Vermieter rechtzeitig angmelden, damit der Mieter seine Drogen, Haschischpflanzen, oder verpisste Unterhosen, beiseite schaffen kann

Der Mieter hat zwar vertraglich die Pflicht die Besichtigungen zuzulassen, wenn auch nicht unbegrenzt. Aber es ist sinnvoller, wenn du abwartest bis der Mieter endlich raus ist, dann die Wohnung auf Vordermann bringst und dann Mieter suchst.
Wer will unter solchen Umständen sonst auch mieten? Ist klar, dass die Interessenten weglaufen.

Wie wärs denn, wenn du mal beim gerichtsvollzieher oder bei der polizei nachfragst? die wohnung hat er zwar gemietet, gehört aber rechtlich gesehen und auch so DIR!
Das ist Privatsache das interessiert die Polizei nicht. Gerichtsvollzieher macht nur etwas wenn man dem einen gerichtlich vollstreckbaren Titel vorlegt.
Per Einschreiben Rückschein, Besichtigungstermin rechtzeitig mitteilen, und gleich Schadenersatz androhen, wenn durch das Verhalten dieses Mieters nicht rechtzeitig vermieten kannst. Name und Anschrift der Interessenten notieren und unterschreiben lassen, dass der Mieter diese Interessenten nicht ins Haus lies. Die Interessenten sollen dies unterschreiben. Dann hast alles Recht der Welt, Schadenersatz einzuklagen. Aber bei so einem Asozialen hat dies wohl wenig Zweck, der weiß wohl dass bei dem nichts zu holen ist, darum verhält der sich so. So einem gehört bei Nacht und Nebel eins aufs Hirn.Wenn der nicht asozial wäre, und bei dem finanziell was zu holen wäre, dann würde der sich nicht so verhalten. Aber von so einem kann man nichts holen, der lacht nur darüber.