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Mieteigentürmer ?

gefragt von Georgina am 18.04.2008 um 9:05 Uhr

Beide sind verheiratet. Die Wohnung ist gekauft unter Name des Mannes. Jetzt wird man die Fraus Name auch hinzufügen. Die Frage sind:-

  1. Muss man Nachsteuern zahlen nach einer Eintragung des Namens ?
  2. Kann man nur als Miteigentürmer sein ohne Anteil von der Wohnung zu deklarieren?
  3. Was ist der Nachteil für eine Frau, wenn ihr Name nicht in der gekaufte Wohnung eingetragen ist ? Danke.

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Indy72
beantwortet von Indy72 am 18. April 2008 09:13
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Erstens: Wenn der Wohnungsanteil an den Ehepartner übertragen wird, dann fallen wohl keine Steuern an. Aber es können Verwaltungs- bzw. Notargebühren anfallen.

Zweitens: Wenn die Anteile nicht deklariert sind, dann wird darunter 50:50 verstanden, aber beide Haften gesamtschuldnerisch.

Drittens: Solange man verheiratet bleibt - keinen. Bei einer evtl. Scheidung gehört die zu Ehezeiten erworbene Wohnung ohnehin zum Zugewinn, es sei denn es existiert ein gültiger Ehevertrag.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 18. April 2008 09:14
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Normalerweise muß man beim Kauf einer Wohnung/Haus immer auch Grunderwebsteuer zahlen. Wenn man nicht im Grundbuch eingetragen ist, hat man keine Rechte aber auch keine Kosten.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 18. April 2008 09:16

Grunderwerbsteuer fällt nicht an, wenn nichts verkauft wird oder die Eheleute in Zugewingemeinschaft einander eintragen. Sie ind steurlich ohnehin gemeinsam veranlagt,




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