Beide sind verheiratet. Die Wohnung ist gekauft unter Name des Mannes. Jetzt wird man die Fraus Name auch hinzufügen. Die Frage sind:-

Erstens: Wenn der Wohnungsanteil an den Ehepartner übertragen wird, dann fallen wohl keine Steuern an. Aber es können Verwaltungs- bzw. Notargebühren anfallen.
Zweitens: Wenn die Anteile nicht deklariert sind, dann wird darunter 50:50 verstanden, aber beide Haften gesamtschuldnerisch.
Drittens: Solange man verheiratet bleibt - keinen. Bei einer evtl. Scheidung gehört die zu Ehezeiten erworbene Wohnung ohnehin zum Zugewinn, es sei denn es existiert ein gültiger Ehevertrag.
Normalerweise muß man beim Kauf einer Wohnung/Haus immer auch Grunderwebsteuer zahlen. Wenn man nicht im Grundbuch eingetragen ist, hat man keine Rechte aber auch keine Kosten.
Indy72 am 18. April 2008 09:16 Grunderwerbsteuer fällt nicht an, wenn nichts verkauft wird oder die Eheleute in Zugewingemeinschaft einander eintragen. Sie ind steurlich ohnehin gemeinsam veranlagt,