Ich habe im August eine Mietvertrag abgeschlossen, allerdings wurde nur mündlich vereinbart das der Mietbeginn ab ca. 01.10. erfolgt, da noch nicht klar war wann die Vormieter ausziehen. ich habe also nicht den Mietbeginn im Mietvertrag stehen. Eine Woche später bin ich vom Mietvertrag zurückgetreten, war für den Vermieter ok. Ein paar Wochen später rief mich der Vermieter an, er könne die Wohnung erst zum 01.01.09 vermieten, und ich soll den Mietausfall bezahlen, wenigstens 1 Monatsmiete. soweit ich weiß ist die Wohnung aber wieder bewohnt.Muß ich die Miete zahlen?

Ein Vertrag ist zustande gekommen, auch wenn kein Anfangsdatum vereinbart worden ist. Einfach so kann man von einem Vertrag nicht zurücktreten. Vielmehr muß man ihn kündigen und dem entsprechend die Fristen einhalten oder einen Aufhebungsvertrag abschließen (und, auch inhaltlich beweisen können). Für die Vertragszeit, bis zur Wirksamkeit der Kündigung, muß man den Vertrag erfüllen, also Miete zahlen, solange die wohnung nicht vermietet ist. Wenn der Vermieter etwas will, wird er beweisen müssen, wann die Vertragslaufzeit begann, wann diese durch den Aufhebungsvertrag endete und wie lange die Wohnung in dieser Zeit unverschuldet nicht vermietet war. Bekommt er das auf die Reihe, müssen sie den Mietausfall selbstverständlich zahlen.

Ein integrierender Bestandteil eines Mietvertrages ist das Datum. Fehlt dieses, ist meiner Meinung nach kein Vertrag zustandegekommen.
tja, hast du denn eine kündigungsbestätigung/einen aufhebungsvertrag? wenn nicht, kann es schon knifflig werden, weil dann ja offiziell ein wirksamer vertrag besteht! wenn sie allerdings bereits wirklich bewohnt ist siehts anders aus!

Wenn der Rücktritt vom Mietvertrag für den Vermieter okay war, musst Du auch keinen Cent zahlen. Du musst aber genau unterscheiden, ob du gekündigt hast - dann gibt es Kündigungsfristen - oder ob du vom Vertrag zurück getreten bist. In diesem Fall ist der Vertrag nämlich nicht rechtswirksam geworden. Der Vermieter ist freigestellt von der Verpflichtung, Dir Wohnraum zur Verfügung zu stellen und Du von der Verpflichtung, zu zahlen. Wenn er sogar die Wohnung vor dem Termin Deines eigentlichen Einzuges neu vermietet hat, hat der selbst dies auch akzeptiert. Diese Vermietung wäre einem "kongruentem" Handeln gleichzusetzen. Im Übrigen sind auch mündliche Absprachen bei Vertragsvereinbarungen bestandteil des Vertrages - nur im Streitfall immer schwer zu beweisen.

nein, die Wohnung ist ja wider bewohnt, sollte er dir wieder dumm kommen droh ihm mit einem Anwalt. Der will nur doppelt kassieren.
WEISTDUS am 26. November 2008 14:02 So ist es. Du mußt deshalb nicht zahlen, weil in dem Mietvertrag kein Mietbeginn eingetragen war, Du die Wohnung also nicht an einem bestimmten Tag beziehen mußtest und sie nachweisbar auch nicht bezogen hast. Er will nur doppelt kassieren.
...mal eine vernünftige Antwort.