Ich meine mich erinnern zu können, dass früher die Miete vom Sozialamt (Arbeitsamt?) direkt an den Vermieter gezahlt werden konnte. Gibt es das heute auch noch ?

im normalfall wird die miete an den mieter vom sozialamt oder von der arge überwiesen.
dieser hat sie dann an seinen vermieter zu geben.
bei mehrfach aufgetretenen mietrückstaänden, kann die miete dann auch von der behörde direkt an den vermieter geleitet werden.
Nein, nur in besonderen Fällen, z. B. wenn du unter 25 Jahre bist, du die Miete nicht regelmäßig überweist etc. Im Normalfall musst du es selbst überweisen, wenn die ARGE dir das Geld gibt.

nur bei Sozialhilfeempfängern geht die Miete direkt an den Vermieter; bei Arbeitslosigkeit und Hartz IV bekommt man einen berechneten Satz,je nach Anzahl der Bedarfsgemeinschaft, und muss - falls die Miete zu teuer ist - den Rest aus eigener Tasche bezahlen !
Es gibt das Sozialamt, so wie noch vor Jahren, nicht mehr. Dafür ist in allen Fällen bei arbeitsfähigen Personen jetzt die ARGE zuständig. Nur auf Antrag des ALG2 Empfängers überweist die ARGE Kosten für die Unterkunft (KdU) an den Vermieter.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 31. Juli 2007 20:44 nicht nur auf antrag des empfängers. unser mieter hat 3 monate seine miete versoffen, wir haben uns selber gekümmert bei der arge. jetzt überweisen die direkt an uns.sonst hätten wir den rausgeklagt.

Ja, das ist heute auch noch so.
LG 2kiba
2kiba am 31. Juli 2007 20:41 O.K., ich muss mich verbessern: es ist regional bedingt. In Oberhausen und Mülheim z. B. wird die Miete sofort an den Vermieter überwiesen. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Miete an den Hartz IV- Empfänger überwiesen.