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miete und Vertrag

gefragt von zarafeezarafee am 24.09.2009 um 12:22 Uhr

wenn man einen Mietvertrag zusammen unterschrieben hat, und einer kündigt den Vertrag und zieht nach 3 Monaten aus, hat er dann noch die Pflicht den Vertrag weiter zu erfüllen indem er anteilig bezahlen muß oder nicht?

danke

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vertragsrecht x 190

anonym
beantwortet von wolkenkind am 24. September 2009 12:25
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nein, hat er nicht. wenn die kündigung vom vermieter angenommen wird und dabei dem anderen weiter alleine vermietet wird. nach kündigung und ablauf der kündigungsfrist ist der andere raus aus dem vertrag.

Kommentar von Saarland60 am 24. September 2009 12:29

So falsch. Das suggeriert, dass man als 2. Hauptmieter mühelos aus einem Mietvertrag käme.

Kommentar von wolkenkind am 24. September 2009 14:41

falsch? bei mir hat das so funktioniert. bisher hatte ich keine schwierigkeiten mit dieser verfahrensweise. sicherlich kommt man nach schriftlicher kündigung innerhalb der kündigungsfrist "mühelos" aus dem Mietvertrag raus. denn der vermieter muss die kündigung 1. akzepiert haben und 2. wird der vertrag umgeschrieben, auf den überbleibenden mieter alleine. hast du andere erfahrungen gemacht?

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 24. September 2009 15:16

Wolkenkind, du hast es leider immer noch nicht verstanden. Dein "nein, hat er nicht" ist in dieser Absolutheit schlicht und edel falsch! Du hast in deiner Situation Glück gehabt, dein Vermieter hat sich kulanterweise ohne jegliche Rechtspflicht frewillig darauf eingelassen - aber das muss er nicht!


anonym
beantwortet von Saarland60 am 24. September 2009 12:30
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Ja, er muss den Vertrag weiter erfüllen.

Mietverträge mit 2 Hauptmietern können auch nur von diesen beiden Hauptmietern gemeinsam gekündigt werden.

Ob der Vermieter aus reiner Kulanz und ohne Rechtsanspruch eine einzige Kündigung akzeptiert, ist eine völlig andere Geschichte.


anonym
beantwortet von benjiman am 24. September 2009 12:29
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Wenn beide als Hauptmieter unterzeichnet haben, dann kann der Mietvertrag auch nur durch die Unterschrift beider Parteien gekündigt werden. Der Auszug einer Partei befreit diese nicht von der Erfüllung des Mietvertrages, sofern nicht in einem 3 Parteiengespräch etwas anderes vereinbart wurde oder der Mietvertrag für diese Situation etwas anderes vorsieht.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 24. September 2009 12:36
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Eine einseitige Vertragskündigung ist nicht zulässig! Beide Mieter müssen kündigen. Verweigert der verbliebene Mieter die Zustimmung zur Kündigung, so kann der scheidende Mieter darauf klagen.

Kommentar von benjiman am 24. September 2009 12:37

Stimmt. Die Erfolgsausicht der Klage hängt dann vom Einzelfall ab. Meiner Meinung nach sollte aber immer eine gütliche Einigung gesucht werden.

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 24. September 2009 13:11

ich kann aber aus der wohnung nicht raus da ich 2 schulpflichtige kinder habe....bin jetzt erst eingezogen. und mein bescheuerter freund hat nach 6 wochen gesagt er hat keinen bock mehr.....ich kann jetzt nicht ausziehen...

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 24. September 2009 13:26

Er haftet solange für die mietvertraglichen Verpflichtungen, wie der Vertrag existiert. Zahlst Du mangels eigenem Einkommen die Miete nicht, so kann der Vermieter ihn beliebig in Anspruch nehmen! Sie die Kinder wenigstens von ihm, für die er dann die Miete mitzahlt?


anonym
beantwortet von chicaBlue am 24. September 2009 12:27
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Wenn einer mit dem Vermieter klarkommt ( Kündigt)und der Vermieter einverstanden ist, muß der Dableibende die Miete zahlen. Geht nur, wenn alle Seiten einverstanden sind.

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 24. September 2009 12:29

mein vermieter ist einverstanden das ich alleine in der wohnung bleibe mir einen mitbewohner suche, da ich die miete alleine nicht zahlen kann.....er sagte ich soll mich schlau machen ob das gesetzlich geregelt ist, das er evtl. weiterbezahlen muß.

Kommentar von chicaBlue am 24. September 2009 12:36

Dann geh zum Mieterschutzbund/ Mieterverein, die können dir rechliche Auskunft erteilen.

Kommentar von benjiman am 24. September 2009 12:39

Der scheidende Mieter soll einfach einen Nachmieter stellen oder du suchst dir selbst einen. Wenn der Vermieter das akzeptiert, ist doch alles in Ordnung.


soedergren
beantwortet von soedergren am 24. September 2009 12:25
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Ja, hat er. Der Vermieter hat nach wie vor einen Anspruch gegen beide.

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 24. September 2009 12:26

was hat er? pflichten?

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 24. September 2009 12:27

Liess doch einfach die Frage: "hat er dann noch die Pflicht den Vertrag weiter zu erfüllen" - und deshalb, ja, hat er...

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 24. September 2009 12:30

Ein bißchen ausführlicher: Aus einem gemeinsamen Vertrag kommen die Mieter ohne Einverständnis des Vermieters auch nur gemeinsam heraus. Im Innenverhältnis hätte allerdings derjenige, der weiter in der Wohnung bleibt, einen Anspruch gegen den, der ausgezogen ist.

Und weiter: wenn der Vermieter sich auf eine Aufhebung und anschließenden Neuabschluß mit nur einem Mieter einläßt, dann sieht die Sache natürlich anders aus.

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 24. September 2009 12:30

ja hat er also sagst du..ist das gesetzlich festgelegt?

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 24. September 2009 12:33

Vertragsrecht, ganz einfach. Ein gemeinsam unterschriebener Vertrag kann nicht ohne Einverständnis aller Beteiligten (hier Vermieter, 1. Mieter, 2. Mieter) einseitig gekündigt werden. Problematisch wird's nur, wenn der Vermieter die Kündigung des 2. Mieters bereits anerkannt haben sollte.

Kommentar von Saarland60 am 24. September 2009 12:34

Selbstverständlich ist das gesetzlich festgelegt.


Emmawoodhouse
beantwortet von Emmawoodhouse am 24. September 2009 12:25
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Wenn er fristgerecht gekündigt hat, braucht er sich auch finanziell nicht mehr beteiligen. Liebe Grüße

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 24. September 2009 12:25

Das ist bei einem gemeinsam unterschriebenen Vertrag falsch.

Kommentar von wolkenkind am 24. September 2009 12:27

nein, ist es nicht. ich habe sogar für meinen mitbewohner gekündigt, weil der nicht in der lage war. der vermieter hat die kündigung akzeptiert und mir die wohnung alleine überlassen. mit einverständnis des vermieters geht das und der wird zusehen, dass er die wohnung vermietet behält. so zumindest meine erfahrung

Kommentar von benjiman am 24. September 2009 12:30

Das ist durchaus möglich, aber der vermieter muss eine einseitige Kündigung nicht akzeptieren, da diese formell ungültig ist. Die andere Partei kann die Kündigung daher anfechten.

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 24. September 2009 12:31

Wolkenkind, deine Situation setzte aber ein Einverständnis der Vermieters aus. Die allgemeine rechtliche Lage sieht anders aus.

Kommentar von 5c475d486295b6b9ba83e059b504e7ddsmallEmmawoodhouse am 24. September 2009 12:31

Bin deiner Meinung! Wenn er beim Vermieter(!) kündigt, und der ihm aus dem Mietvertrag raus lässt, dann ist er draussen.

Kommentar von Saarland60 am 24. September 2009 12:34

Das hat doch mit der juristischen Regelung aufgrund des Mietrechts nichts zu tun. Das ist in diesem Fall reines Entgegenkommen des Vermieters. Die juristische Seite sieht ganz anders aus.

Kommentar von Saarland60 am 24. September 2009 12:26

Falsch.


Klaus4972
beantwortet von Klaus4972 am 24. September 2009 12:24
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Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben müssen auch beide kündigen. Anderen Falles muss derjenige der nicht kündigt den Mietvertrag weiter erfüllen.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 24. September 2009 12:37

Haften müssen weiterhin beide!


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