Habe im Juli eine Neubauwohnung als Erstmieter übernommen, ohne Mietvertrag. Das Haus war noch in der Ausbauphase, die Arbeiten nicht abgeschlossen, also immer Baulärm, Dreck, keine richtigen Wege usw... Die Wohnung habe ich fertig renoviert und ich habe immer auf einen Mietvertrag gedrängt. In mündlicher Absprache sicherte mir der Vermieter zu erst ab August Miete zu verlangen. Jetzt bekam ich einen Mietvertrag vorgelegt in dem das Mietverhältnis ab Juli angegeben ist. Ich habe ihn nicht unterschrieben, da mir das nicht gefällt, da ein Zeitraum angegeben ist, der eigentlich Mietfrei vereinbart war. Wenn ich jetzt unterschreibe hat er doch mehr in der Hand als ich!? Theoretisch könnte ich doch sogar sämtliche Mietansprüche mir gegenüber verweigern, da kein Vertrag vorhanden ist, indem geklärt ist, ab wann ich wieviel Miete zu zahlen habe. Könnte morgen ausziehen als wäre ich nie da gewesen, er hat ja nix gegen mich.... nur eine fertige Wohnung :-(
Gruss Jennes2212

Du hast sehr wohl einen Mietvertrag, nur keinen schriftlichen sondern einen mündlichen. Durch den Bezug der Wohnung ist der Vertrag rechtskräftig geworden (konkludentes Verhalten). Nun ist es problematisch, Abreden bezgl. Mietzahlung zu beweisen, zumal du evtl. keine Zeugen hast. Es könnte durchaus passieren, dass bei einem Rechtsstreit der Vermieter Recht bekommt. Du brauchst da prof. Hilfe (MV oder RA). Versuche dich mit dem Vermieter zu einigen, dass ist für beide Seiten der billigste Weg.
wie merci27 schreibt ist das der einfachste Weg, dass man vermerkt: Mietbeginn 1.7. - Mietzahlung beginnt jedoch erst ab 1.8. (auch die Berechnung der Nebenkosten).
Hast du denn bisher keine Miete gezahlt???
Natürlich will ich in der Wohnung bleiben, hab sie ja mir schön zurechtgemacht. Ich habe Malerarbeiten und darüber hinaus noch zahlreiche andere Arbeiten geleistet. Habe allein über 3000€ an Material reingesteckt. Im Mietvertrag stand nichts zu halbfertig oder Bezugsfertige Wohnung. Da soll ich sogar laut Passus bei Auszug renovieren, obwohl ich das ja schon zum Einzug gemacht habe... frechheit!
Dann soll er den Mietbeginn um einen Monat verschieben, denn mündliche Vereinbarungen sind auch rechtsverbindlich.
Was hast du denn für Arbeiten in der Wohnung gemacht? Wie lautet der Passus im MV: hat eine halbfertige Wohnung übernommen oder eine bezugsfertige?
Ja das mit der Klausel will er erstmal nicht, das wird schon seinen Grund haben. Ja und Miete hab ich bisher noch nicht gezahlt, hab ja auch keine Bankverbindung von ihm und er äußert sich nicht dazu.
heizfeld am 5. November 2009 18:00 Ja, die Wohnung ist fertig und kann ab jetzt an JEDEN vemietet werden. Du hast praktisch nur den Gast-Status, weil ja kein Vertrag existiert. Wenn du die wohnung also unbedingt haben willst, würde ich evtl. unterschreiben.
die frage ist, welches ziel du verfolgst, nicht welches du verfolgen könntest

Ja, so könnte er ja den Monat Juli nachfordern, wenn er schwein wär.
Lass doch einfach den Zusatz "1. Monat (juli 2009) mietfrei " in den Vertrag schreiben, dann stimmt doch alles wieder.

du kannst eine Klausel in den Mietvertrag schreiben lassen indem der Vermieter eine Mietfreie Zeit eintragen kann. So wie er jetzt ist musst du ihn nicht Aktzeptieren.
Jawoll,
albatros hat das Vertragsrecht geschnallt. Man kann wohl gar nicht oft genug darauf hinweisen, dass das Stück Papier nur die Schriftform des Mietvertrags ist. Ein Mietvetrag selber braucht kein Papier.