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Miete - Kaution - Schäden

gefragt von torases am 29.01.2008 um 12:02 Uhr

Hallo mitsammen, ich Miete derzeit noch eine wunderschöne Wohnung, mit edlem Parkettboden... bin im 2t-Bezug (die vor mir waren nur gut 8 Monate drinnen), also so gut wie neuwertig übernommen.

Problem ist, dass der Holzboden ausgesprochen weich ist, und aufgrund dessen (durch normale Abnutzung) sich 2-3 gröbere Dellen in den Boden geschlichen haben, weil mir mal was runter gefallen ist.

Meine Frage: Kann man mir diese kleinen Schäden von der Kaution abziehen?

Herzliche Grüße und schonmal vielen Dank, Torases



Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 29. Januar 2008 12:51
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Naja, man erkennt schon bei deiner Formulierung ("Einschleichen" von Dellen bei "normaler Abnutzung", allerdings "Herunterfallen"), dass die Dellen offenbar nicht durch normale Abnutzung entstanden sind und dich ein etwas schlechtes Gewissen plagt. Ich vermute, deshalb, dass die "Dellen" schon etwas grösser sind. Da wird es von deiner Überredungskunst (aber nicht die Formulierung "Einschleichen" benutzen) abhängen, wie du es dem Vermieter als Abnutzung verkaufst. Ich würde diese Methode auf jeden Fall probieren; reparieren kannst du ja dann immer noch, wenn er es moniert. Das wäre der Weg des geringsten Aufwands.


anjanni
beantwortet von anjanni am 29. Januar 2008 13:16
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Was für Holz, daß "ausgesprochen weich" ist, ist denn da verlegt worden??? Normalerweise nimmt man für Fußböden doch harte Hölzer?

Wenn die Dellen durch "normale Abnutzung" entstanden sind, hast Du kein Problem. Die gehören dazu. Man geht bei Parkett von einer Nutzungszeit von 8-15 Jahren aus. Dann muß Parkett meistens abgeschliffen werden.

Wenn Du richtige Macken drin hast, hat der Vermieter durchaus einen Anspruch auf entsprechende Reparatur.

Zwischen "normaler Abnutzung" und "Beschädigung" gibt es fließende Übergänge. Solltet Ihr Euch bei der Wohnungsübergabe nicht einigen können, sollten auf jeden Fall aussagefähige Fotos angefertigt werden!!!

Zur Reparatur:

Wenn die Oberflächenversiegelung aus einem Lack besteht, wird wohl nicht übrig bleiben, als die ganze Fläche abzuschleifen. Da bekommt man ansatzfrei keine begrenzte Reparatur hin. - Das ist aufwendig. Der Raum muß leergeräumt sein. Man braucht spezielle Maschinen (wegen der Raumgröße), die man aber tageweise mieten kann. Und wenn Du das nicht selbst machen willst/kannst, wird der Vermieter diese Reparatur wohl von der Kaution abziehen. Klar.

Wenn die Oberflächenversiegelung aus einem Öl-Anstrich besteht, kann man meistens um die betroffene Stelle herum anschleifen und neu ölen. - Das kannst Du schon vor der Wohnungsübergabe selbst machen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 29. Januar 2008 12:05
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Im Prinzip ja. Aber wenn du dort länger als 10 Jahre wohnen wolltest, so könnte man dies als "Normale Abnutzung" durchgehen lassen. Kommt auf die Abnahme und den Vermieter an.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 29. Januar 2008 12:07
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Wenn es Parkett ist und die Dellen nicht zu groß sind, kannst du es etwas abschleifen, mit Holzkitt reparieren und wieder neu versiegeln. Dann kann er dir nichts von der Kaution abziehen.

Ansonsten darf er das u.U. je nach dem, was im Mietvertrag steht.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 29. Januar 2008 13:08

Diese Methode funktioniert nicht bei einer vorhandenen Lack-Versiegelung!!! Da sieht man immer die Ansatzstellen!!!


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