Darf der Freund meiner Schwester einfach bei ihr einziehen, was würde ein Trauschein rechtlich ändern, die beiden machen sich verrückt, dass der Vermieter Ärger macht. Wer kennt sich mit der Rechtslage aus?
ein trauschein ändert nichts daran, dass man generell dem vermieter bescheid geben sollte, sobald jemand neues in eine wohnung einzieht. da diese neue person z.B. den wasserverbrauch einer mietgemeinschaft erhöht u.ä. daher sollte deine schwester einfach ihren vermieter anrufen und ihm mitteilen, dass ihr freund bei ihr einzieht.

Sorry, die genaue Rechtslage kenne ich leider nicht. Wir haben es einfach gemacht, und der Vermieter hat nichts gesagt. Als wir dann geheiratet haben, hat sich am Mietverhältnis ebenfalls nichts geändert.
sobald man eine "Untervermietung" in Betracht zieht, muß der Vermieter hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Bei einem Lebenabschnittspartner ist dies nicht erforderlich, da sich das Verhältnis innerhalb kurzer Zeit ändern könnte und der Vermieter nicht informiert werden muß, wie viele Damen/Herrenbekanntschaften ich im Jahr mache. Der Wasserverbrauch u.ä. wird normalerweise nicht Personenbezogen, sondern auf die Quadratmeterzahl der Wohnung berechnet. MfG
Hunley am 3. Mai 2007 13:00 Aber nicht jedes Betthupferl zieht gleich mit Hausstand bei Dir ein. Sobald einer mit seinem Hausstand einzieht und seinen Wohnsitz dort anmeldet sollte es schon dem Vermieter gemeldet werden. Weil es ja dann als dauerhafter Aufenthalt klar ist.

Je nachdem wie ernst das schon ist würde ich den Mietvertrag auf beide umschreiben lassen. Nur so kann man auch Ansprüche geltend machen wenn es Ärger gibt wegen Mietanteilen o. ä. Der Vermieter kann es normal nicht verhindern wenn ein Lebenspartner mit einzieht (genauso wie wenn Kinder dazugeboren werden), aber informiert werden muß er denk ich mal schon, wer sich in seinem Eigentum aufhält.

Der Vermieter darf es nicht verbieten, eine Meldung eurerseits ist aber wegen der höheren Nebenkosten notwendig (und fair).