gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
55 

Miete in wilder Ehe?

gefragt von Fonselli am 03.05.2007 um 10:10 Uhr

Darf der Freund meiner Schwester einfach bei ihr einziehen, was würde ein Trauschein rechtlich ändern, die beiden machen sich verrückt, dass der Vermieter Ärger macht. Wer kennt sich mit der Rechtslage aus?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33514)
Miete (3153)
Freund (1221)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Tinamat am 3. Mai 2007 10:14
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ein trauschein ändert nichts daran, dass man generell dem vermieter bescheid geben sollte, sobald jemand neues in eine wohnung einzieht. da diese neue person z.B. den wasserverbrauch einer mietgemeinschaft erhöht u.ä. daher sollte deine schwester einfach ihren vermieter anrufen und ihm mitteilen, dass ihr freund bei ihr einzieht.


manuelfunk
beantwortet von manuelfunk am 3. Mai 2007 10:15
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sorry, die genaue Rechtslage kenne ich leider nicht. Wir haben es einfach gemacht, und der Vermieter hat nichts gesagt. Als wir dann geheiratet haben, hat sich am Mietverhältnis ebenfalls nichts geändert.


anonym
beantwortet von georgyellow am 3. Mai 2007 11:01
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sobald man eine "Untervermietung" in Betracht zieht, muß der Vermieter hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Bei einem Lebenabschnittspartner ist dies nicht erforderlich, da sich das Verhältnis innerhalb kurzer Zeit ändern könnte und der Vermieter nicht informiert werden muß, wie viele Damen/Herrenbekanntschaften ich im Jahr mache. Der Wasserverbrauch u.ä. wird normalerweise nicht Personenbezogen, sondern auf die Quadratmeterzahl der Wohnung berechnet. MfG

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 3. Mai 2007 13:00

Aber nicht jedes Betthupferl zieht gleich mit Hausstand bei Dir ein. Sobald einer mit seinem Hausstand einzieht und seinen Wohnsitz dort anmeldet sollte es schon dem Vermieter gemeldet werden. Weil es ja dann als dauerhafter Aufenthalt klar ist.


Hunley
beantwortet von Hunley am 3. Mai 2007 12:53
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Je nachdem wie ernst das schon ist würde ich den Mietvertrag auf beide umschreiben lassen. Nur so kann man auch Ansprüche geltend machen wenn es Ärger gibt wegen Mietanteilen o. ä. Der Vermieter kann es normal nicht verhindern wenn ein Lebenspartner mit einzieht (genauso wie wenn Kinder dazugeboren werden), aber informiert werden muß er denk ich mal schon, wer sich in seinem Eigentum aufhält.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 3. Mai 2007 14:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Vermieter darf es nicht verbieten, eine Meldung eurerseits ist aber wegen der höheren Nebenkosten notwendig (und fair).



Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    miete im rückstand -- Mahnung

    Wieviel Miete zahlt das Arbeitsamt?

    Miete zahlen ?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.