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Miete im Verhältnis zum Einkommen

gefragt von Necko am 04.06.2008 um 13:25 Uhr

Ist ein Mietvertrag nicht sogar nichtig, wenn er einen bewissen prozentsatz des Einkommens des Miters übersteigt und somit eine vernünftige Haushaltsfüurung des Mieters gefährdet wird?


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Reply


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 4. Juni 2008 13:27
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Nein Der Mieter ist selber für sein Einkommen zuständig. Ansonsten dürfte der Vermieter ja auch bei jeder Gehaltserhöhung einen Nachschlag fordern oder?

Kommentar von Necko am 5. Juni 2008 15:49

Bitte keine unqualifizierten Antworten

Kommentar von Simple_avatar2smallMietnormade am 9. Juni 2008 10:49

Meine Antwort ist nicht unqualifiziert Sie passt Dir bloß nicht. Wenn Du eine Wohnung mietest die für Dich zu teuer ist dann ist das ganz allein Dein Problem. Der Vermiter stellt Dir den Wohnraum für den Betrag X zur Verfügung. Wenn du aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit kein Einkommen mehr hast oder Dein Einkommen zu klein ist um den Betrag X zu leisten so mußt Du halt eine Wohnung mieten die x/2 kostet. Anders ist es wenn in Deinem Mietvertrag steht Du zahlst Bruttolohn-x an Miete. Dann reduziert sich Deine Miete mit Verringerung Deines Einkommens. Aber dann mußt Du bei Erhöhung des Einkommens auch automatisch höhere Miete zahlen. Aber üblich sind solche Mietverträge nicht.


General gertrude ll
beantwortet von General gertrude ll am 4. Juni 2008 13:26
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du musst ja keine wohnung nehmen, die dein budget "auffrisst"....kinder ihr habt vorstellungen

Kommentar von Necko am 5. Juni 2008 15:49

Bitte keine unqualifizierten Antworten


Baiana
beantwortet von Baiana am 4. Juni 2008 13:27
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Sicherlich nicht. Denn Du bist ja nicht gezwungen, dieses Objekt zu Mieten. Such Dir was Günstigeres, bei dem Du Dir die Miete leisten kannst.

Wenn ich 2000 Euro im Monat verdiene, dann kann ich mir keine Loft für 1500 Euro Miete leisten. Und der Mietvertrag von der Loft ist sicherlich nicht ungültig, nur weil ich mich übernommen habe.

Kommentar von Necko am 5. Juni 2008 15:53

In Deinem beispielhaften Fall muss dem Vermieter aber klar sein, dass die Leistungsfähigkeit des Mieters gefährdet ist. Vertragsfreiheit ist zwar Vertragsfreiheit, allerdings muss doch auch ein Vertragspartner geschützt sein, aufgrund einer Mangelsituation, wie bei Wohnraum häufig, seine finanziellen Möglichkeiten zu überschreiten. LG


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 4. Juni 2008 13:27
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ne des ist ja deine Entscheidung wenn du den mietvertrag eingehst.

Weil du kennst ja deini Finanzen am besten und wenn du die unterschift leistest musst du eben in den sauren Apfel beisen.

Vielleicht hast du ja Glück und der Vermieter einigt sich mit dir zusammen dass der Vertrag ungüültig ist.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 4. Juni 2008 13:28

Warum sollte der Vertrag ungültig sein? Gibt doch keinen Grund dafür.

Kommentar von 01bee582b7acc3291933336ecd43d269smallkathis1989 am 4. Juni 2008 13:30

nein nicht ungültig mein Fehler aber der Vermieter kann ja auch sagen dass er vom Vertrag zurücktritt . Hoffe du weißt was ich meine. kanns grad nicht so beschreiben wie ichs eigentlich meine

Kommentar von 4d1494149c12c0e8443acbc9d361f7d4smallgnat01 am 5. Juni 2008 16:03

So etwas nennt man einen "Aufhebungsvertrag"


anonym
beantwortet von Gartenfee1971 am 4. Juni 2008 13:30
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Die meisten Vermieter sichern sich doch ab, ob der zukünftige Mieter zahlungsfähig genug für das Mietobjekt ist, indem sie seine letzten drei Gehaltsabrechnungen als Kopie abfordern. (So ist es mir jedenfalls immer gegangen.)




Kommentar von Simple_avatar2smallMietnormade am 4. Juni 2008 13:34

Ich möchte Dir nicht zu nahe treten aber Dein Gehalt geht den Vermieter einen feuchten Dreck an. Der bekommt üblicherweise eine Kaution die für Mietausfälle herhalten muß. Als ich noch zur Miete gewohnt habe hat nie Jemand nach meinen Salär gefragt.

Kommentar von Gartenfee1971 am 4. Juni 2008 13:38

Du trittst mir doch nicht zu nahe. Es ist nur eine Erfahrung, die ich bis jetzt schon zweimal gemacht habe. Auch wurde von dem Vermieter eine Schufa-Auskunft und vom letzten Vermieter sogar noch eine schriftliche Bestätigung meines vorherigen Vermieters, dass ich meine Miete immer vollständig und fristgerecht bezahlt habe, verlangt. Aber diese Dinge sind für mich ab August eh Geschichte, da unser Haus dann soweit restauriert ist, dass wir dort einziehen können. LG und trotzdem lieben Dank für Deinen Tipp - Gartenfee1971

Kommentar von Simple_avatar2smallMietnormade am 4. Juni 2008 13:57

Schufa und Vorvermieter fragen ist aber auch was ganz anderes als mein Salär. Ich find solch persönliche Informationen sollte man nicht jeden zur Verfügung stellen. Wenn ich einen Telefonvertrag (Lebensversicherung etc.)mache erzähle ich Denen ja auch nicht wieviel Salär ich bekomme. Reicht ja das Du dem Finanzamt das mitteilen mußt. Mal davon abgesehen das ich meine Miete nicht unbedingt bezahlen muß nur weil ich ein Einkommen von 5000 Euro/Monat(das ist gelogen und nur ein Beispiel) habe. Laut meiner Erfahrung hat die Zahlungsmoral absolut nichts mit dem Einkommen zu tun.

Kommentar von Simple_avatar9smallRabbicook am 4. Juni 2008 14:38

Korrektur: die Kaution ist für eventuelle Schäden an der Wohnung nach dem Auszug bzw. für die Renovierung aber auf keinen Fall für Mietausfälle.
LG.
Rabbicook

Kommentar von 4d1494149c12c0e8443acbc9d361f7d4smallgnat01 am 5. Juni 2008 16:27

Hallo Rabbicook. Nur im sozialen Wohungsbau darf die Kaution nicht für Mietausfälle genommen werden...

Kommentar von Necko am 5. Juni 2008 15:56

Wenn dem Vermieter aufgrund der Verdienstabrechnungen schon klar sein muss, dass der Mieter seier Verpflichtung nicht nachkommen kann, müßte ihm der LEistungsausfall des Mieters auch irgendwie zurechenbar sein?


anonym
beantwortet von opderberg am 4. Juni 2008 13:36
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unterschreibe z.B. einen Kaufvertrag über ein 150.000 € teures Auto. Du wirst feststellen, Vertrag ist Vertrag. Wie bei Deiner Dir zu teuren Wohnung. Wenn Du daraus willst musst Du dafür bezahlen. Ganz einfach.

Kommentar von Necko am 5. Juni 2008 15:57

Da ist ja jemand ganz schlau. Bitte keine unqualifizierten Antworten


anonym
beantwortet von Rolfe am 4. Juni 2008 22:17
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Das Verhältnis Miete-Einkommen des Mieters kann eine Rolle spielen, wenn der Vermieter modernisieren will. Wenn dadurch die Miete exorbitant steigen würde, könnte der Mieter die Zustimmung zur Modernisierung verweigern. Aber selbst das gilt nur in absoluten Ausnahmefällen - wenn z.B. die Wohngeldstelle nicht mitspielt und das Ganze als Luxusmodernisierung einstuft und deshalb den Zuschuss verweigert pp.


gnat01
beantwortet von gnat01 am 5. Juni 2008 16:30
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Geschäftsfähigkeit --> Volljährige ab 18 Jahren


anonym
beantwortet von Saarland60 am 19. Juni 2008 19:13
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"Wenn dem Vermieter aufgrund der Verdienstabrechnungen schon klar sein muss, dass der Mieter seier Verpflichtung nicht nachkommen kann, müßte ihm der LEistungsausfall des Mieters auch irgendwie zurechenbar sein?"

NEIN! Grundsätzlich gilt in der BRD Vertragsfreiheit, und die erlaubt zunächst auch den Abschluss von ungünstigen oder schlicht dummen Verträgen. In dem von Dir geschilderten Fall tragen beide Parteien ein Vertragsrisiko: Der Mieter das Risiko, die Miete nicht zahlen zu können und dadurch Mietschulden anzuhäufen, der Vermieter das Risiko, seine Miete nicht zu bekommen. Wie der Mieter aber seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, ist allein sein Problem und kann nicht auf den Vermieter abgewälzt werden. Selbst bei niedrigem Einkommen besteht immer noch die Möglichkeit, dass es Zuschüsse der öffentlichen Hand gibt, dass Familie oder Freunde sich an der Miete beteiligen, dass durch zusätzliche Arbeitsleistung ein zusätzliches Arbeitseinkommen erzielt wird.




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