Wir hatten von der potentiellen Vermieterin schon eine mündliche Zusage, dass wir die Wohnung bekommen würden, wenn wir eine Bürgschaft schicken könnten. Das haben wir getan, unsere Unterlagen sind einwandfrei. Am Telefon meinte die Vermieterin dann heute, dass sie die Wohnung schon an jemand anderen vermietet hat und unsere Unterlagen noch nicht einmal geprüft hat. Haben wir einen Anspruch auf die Wohnung, weil sie uns schon fest zugesagt hat? Kennt sich hier jemand aus? Danke!

Pech gehabt.. Mündliche Zusagen / Verträge gelten leider nur unter Geschäftsleuten.
Nö, kein Anspruch.-- hauptsache man hat die alte Bude noch nicht gekündigt.--

Mündlich heißt nichts in diesem Fall. Das ist Pech
Die anderen haben ja vermutlich nicht nur eine mündliche Zusage, sondern sogar einen Vertrag unterschrieben. Die haben jawohl ein noch größeres Anrecht auf die Wohnung.
Nicht ärgen und weitersuchen ihr findet noch was besseres.
beim nächsten mal weißt du, daß mündliche zusagen eben nur mündlich sind
mündliche zusagen galten schon im 18ten jahrhundert man muss sie nur beweisen können.
wie gesagt.. unter Geschäftsleuten!
Sorry - das ist großer SCHWACHSINN! Selbstverständlich gilt bei den meisten Vertragsarten, dass diese auch mündlichen Bestand haben. Einzig mit der Beweislast ist es so eine Sache. Oder wann hast du das letzte Mal beim Bäcker einen Kaufvertrag wegen eines Brötchens unterschrieben?
Das ist so nicht richtig, Mietverträge können auch mündlich abgeschlossen werden und sind damit gleichermaßen rechtsgültig. Ob es diesem Fall aber bereits zu einem solchen Vertragsabschluss kam, bezweifle ich.