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Miete: Erst Zusage, dann Absage - was tun?

gefragt von Arielle86 am 09.10.2009 um 20:53 Uhr

Wir hatten von der potentiellen Vermieterin schon eine mündliche Zusage, dass wir die Wohnung bekommen würden, wenn wir eine Bürgschaft schicken könnten. Das haben wir getan, unsere Unterlagen sind einwandfrei. Am Telefon meinte die Vermieterin dann heute, dass sie die Wohnung schon an jemand anderen vermietet hat und unsere Unterlagen noch nicht einmal geprüft hat. Haben wir einen Anspruch auf die Wohnung, weil sie uns schon fest zugesagt hat? Kennt sich hier jemand aus? Danke!


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Dory1
beantwortet von Dory1 am 9. Oktober 2009 20:54
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Pech gehabt.. Mündliche Zusagen / Verträge gelten leider nur unter Geschäftsleuten.

Kommentar von parisien am 9. Oktober 2009 21:30

mündliche zusagen galten schon im 18ten jahrhundert man muss sie nur beweisen können.

Kommentar von 1da013680736e6766e253eb1fa4d4866smallDory1 am 9. Oktober 2009 22:54

wie gesagt.. unter Geschäftsleuten!

Kommentar von justiziasgolem am 10. Oktober 2009 10:52

Sorry - das ist großer SCHWACHSINN! Selbstverständlich gilt bei den meisten Vertragsarten, dass diese auch mündlichen Bestand haben. Einzig mit der Beweislast ist es so eine Sache. Oder wann hast du das letzte Mal beim Bäcker einen Kaufvertrag wegen eines Brötchens unterschrieben?

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 11. Oktober 2009 00:48

Das ist so nicht richtig, Mietverträge können auch mündlich abgeschlossen werden und sind damit gleichermaßen rechtsgültig. Ob es diesem Fall aber bereits zu einem solchen Vertragsabschluss kam, bezweifle ich.


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anonym
beantwortet von Meinereiner67 am 9. Oktober 2009 20:55
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Nö, kein Anspruch.-- hauptsache man hat die alte Bude noch nicht gekündigt.--


Roxanne77
beantwortet von Roxanne77 am 9. Oktober 2009 20:55
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Mündlich heißt nichts in diesem Fall. Das ist Pech


anonym
beantwortet von nicki10a am 9. Oktober 2009 20:58
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Die anderen haben ja vermutlich nicht nur eine mündliche Zusage, sondern sogar einen Vertrag unterschrieben. Die haben jawohl ein noch größeres Anrecht auf die Wohnung.

Nicht ärgen und weitersuchen ihr findet noch was besseres.


anonym
beantwortet von Imera am 19. Oktober 2009 14:54
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beim nächsten mal weißt du, daß mündliche zusagen eben nur mündlich sind



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