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Miete anmahnen? Gewerbe

gefragt von Biggi34 am 07.11.2009 um 19:37 Uhr

Hallo unser Gewerbeobjekt ist fristgerecht gekündigt worden, die Schlüssel haben wir aber wegen erheblichen Mängeln nicht angenommen und auf Nachbesserung bestanden ( leider noch nicht schriftlich) nach einem Telefonat mit der entsprechenden Konzernabteilung wurden wir versucht abzuwimmeln und mit den Worten "Ja dann machen Sie sich halt schlau " abgewiesen . Der Übergabetermin war am 16.10. und das Mietverhältnis endete zum 1.11. . Jetzt haben wir weder die Schlüssel für unser Objekt noch die Miete . Wir haben jetzt aber erst für einen Mangel (verkratztes Schaufenster) den Kostenvoranschlag ( wurde vom Konzern gefordert) Da läuft doch irgendwas falsch , die haben vor 17 Jahren ein intaktes Ladenlokal bekommen und jezt ist es in einem so nicht zu vermietenden Zustand!! Ich würde jetzt gerne denen schriftlich per Einschreiben die Mängelliste mit Frist zukommen lassen und gleichzeitig die ausstehende Miete einfordern .

Frage 1 : Da die ja noch im Besitz des Schlüssels sind MÜSSEN die mir doch Miete zahlen , oder? Im Gewerbe ist es ja immer etwas anders als privat

Frage 2 : Welche Frist kann ich denen setzen um die Mängel zu beseitigen?

Von vornherein einen Anwalt können wir uns nicht leisten da es ein sehr großer Konzern ist der uns kaputtprozessieren würde, wir wollen nur noch rausholen was möglich ist.


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Haesilein1951
beantwortet von Haesilein1951 am 8. November 2009 12:24
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Hilfreichste Antwort

meines Wissens wird dies bei Gewerbe nicht anders gehandhabt, als bei einem Wohnungsmietvertrag. Schadensersatz wegen:
1. nicht fristgerechter Übergabe der Räumlichkeiten. 2. Beseitigung der Schäden (beilegen des Kostenvoranschlages)
3. wird eine Weitervermietung dadurch verhindert. Du musst den Konzern per Einschreiben Rückschein und zusätzlich noch Einwurf-Einschreiben, falls das Einschreiben nicht angenommen (wegen Nachweis der Zustellung) anschreiben und eine angemessene Frist für die die Beseitigung der Schäden setzen. (14Tg.-4 Wochen). und die Übergabe der Schlüssel anfordern. Gleichzeitig forderst Du die Miete bis zur Behebung der Schäden ein. siehe mal BGB §546a und §554a; Schuldhafte Vertragsverletzung bzw. §280 BGB flfd.

Da bisher keine Schlüsselübergabe erfolgt ist, kannst Du ja nicht einmal nach Ablauf der Frist die Mieträume betreten und die Schäden auf Kosten des Konzern beheben lassen, zw. einen neuen Mieter suchen.
Sollte der Konzern nicht reagieren, wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wie willst Du sonst an die Räumlichkeiten kommen. Wurden denn die Räumlichkeiten schon geräumt?
Wende Dich auch einmal an das Amtsgericht. Evtl. können die Dir weiterhelfen!!!
Ansonsten kannst Du Mahnbescheid erlassen oder beim Amtsgericht Klage einreichen.

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 8. November 2009 12:28

sorry §554a stimmt nicht, bitte streichen.


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peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 7. November 2009 19:39
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Solange Du den Schlüssel nicht hast, also nicht über Dein Eigentum verfügen kannst, muß Miete bezahlt werden.


anonym
beantwortet von Biggi34 am 8. November 2009 10:12
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Das denke ich ja auch - gibt es da vielleicht auch im www ein Muster wie ich sowas formulieren kann? Ich weiß nicht wie


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 8. November 2009 16:53
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> einen Anwalt können wir uns nicht leisten

Du könntest die Frage mal in Recht-Foren stellen.

Beispiele: www.klicktipps.de/foren.php#Recht_behoerden


anonym
beantwortet von Imera am 8. November 2009 23:14
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habt ihr keine Kaution?



anonym
beantwortet von Biggi34 am 9. November 2009 22:02
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Nein leider nicht. Wo wir das Haus vro 7 Jahren gekauft haben mußten wir den bestehenden Mietvertrag übernehmen.


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