1

Miete an Eltern

Frage von teedame teedame

hallo.... ein Bekannter der Hartz IV bezieht, ist Anfang d. Jahres bei seinen Eltern eingezogen, dessen Vater hat einen Mietvertrag mit ihm gemacht (Bekannter ist schon 30 J.alt) mit Kontoangaben v. Vater. Vom AA wurde allerdings das Geld auf das Kto. des HartzIV -empfangers überwiesen. Loyalerweise hat der Vater dann nur 100 Euro gegen Mithilfe im Haushalt ohn Quittung verlangt. Dann zog dessen Sohn wieder aus in eine andere Stadt, wo von dem AA die Miete richtig überwiesen wurde. Jetzt nach 3 Mon. ist der Sohn wieder zuhause eingezogen, aber das AA sträubt sich die Miete trotz Mietvertra zu zahlen, mit der Begründung, der Empfänger v. HartzIV müsse beweisen, dass er zuh. die Mie

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 0
    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Na dann soll er halt den Mietvertrag vorlegen und gut ist.

  • 0
    Antwort von dragon100 dragon100

    Wenn ein Mietvertrag vorliegt und der Umzug genehmigt war,muss die ARGE zahlen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.