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Miete an Eltern

gefragt von teedame am 15.09.2008 um 14:29 Uhr

hallo.... ein Bekannter der Hartz IV bezieht, ist Anfang d. Jahres bei seinen Eltern eingezogen, dessen Vater hat einen Mietvertrag mit ihm gemacht (Bekannter ist schon 30 J.alt) mit Kontoangaben v. Vater. Vom AA wurde allerdings das Geld auf das Kto. des HartzIV -empfangers überwiesen. Loyalerweise hat der Vater dann nur 100 Euro gegen Mithilfe im Haushalt ohn Quittung verlangt. Dann zog dessen Sohn wieder aus in eine andere Stadt, wo von dem AA die Miete richtig überwiesen wurde. Jetzt nach 3 Mon. ist der Sohn wieder zuhause eingezogen, aber das AA sträubt sich die Miete trotz Mietvertra zu zahlen, mit der Begründung, der Empfänger v. HartzIV müsse beweisen, dass er zuh. die Mie

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anonym
beantwortet von Mietnormade am 15. September 2008 14:32
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Na dann soll er halt den Mietvertrag vorlegen und gut ist.


dragon100
beantwortet von dragon100 am 15. September 2008 14:31
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Wenn ein Mietvertrag vorliegt und der Umzug genehmigt war,muss die ARGE zahlen.



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