Mambo am 19.11.2007 um 16:50 Uhr
ein mieter meiner mutter ist zwei monate mit seine miete im rückstand !! es sind aber nicht zwei aufeinander folgende monate !!! einmal für feb.07 und eimal für juli 07 !!! kann mann diesem guten menschen nun fristlos kündigen oder nicht ???

Ja, nach zwei rückständigen Monatsmieten kann gekündigt werden. Gezahlte Beträge werden immer zuerst auf die Rückstände angerechnet, es sei denn man schreibt ganz genau: Miete für 07/07 z.B.
Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt vor, wenn "der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht." Wenn der Mieter also einen Monat und einen Tag lang mit insgesamt 2 Mieten im Rückstand war, kann ihm fristlos gekündigt werden.
Der Mieter kann allerdings den ausstehenden Betrag nachzahlen und damit die Kündigung rückwirkend unwirksam machen. Das ist sogar noch im Räumungsprozess möglich, und zwar bis zu 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage.
- Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft durch Frau HerrLich. Dies ist eine Meinungsäußerung. Frau HerrLich kann somit auch nicht belangt werden, sollte dieser Rat falsch sein und/oder zu finanziellen oder sonstigen Schäden führen. -
Warum schreibst Du so etwas?
frag ich mich auch!!!
Es ist aber eine juristisch völlig zutreffende Auskunft durch Frau HerrLich. Merkwürdiger Kommentar, @sender.
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