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miete !!!!

gefragt von MamboMambo am 19.11.2007 um 16:50 Uhr

ein mieter meiner mutter ist zwei monate mit seine miete im rückstand !! es sind aber nicht zwei aufeinander folgende monate !!! einmal für feb.07 und eimal für juli 07 !!! kann mann diesem guten menschen nun fristlos kündigen oder nicht ???


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 19. November 2007 16:54
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Ja, nach zwei rückständigen Monatsmieten kann gekündigt werden. Gezahlte Beträge werden immer zuerst auf die Rückstände angerechnet, es sei denn man schreibt ganz genau: Miete für 07/07 z.B.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 19. November 2007 17:03

- Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft durch Frau HerrLich. Dies ist eine Meinungsäußerung. Frau HerrLich kann somit auch nicht belangt werden, sollte dieser Rat falsch sein und/oder zu finanziellen oder sonstigen Schäden führen. -

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 19. November 2007 17:09

Warum schreibst Du so etwas?

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 19. November 2007 17:19

frag ich mich auch!!!

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 19. November 2007 18:45

Es ist aber eine juristisch völlig zutreffende Auskunft durch Frau HerrLich. Merkwürdiger Kommentar, @sender.

Kommentar von Gutefrage.net Support am 19. November 2007 20:01

Lieber sender, wenn ich ehrlich bin verstehe ich auch nicht ganz, was Du mit Deinem Kommentar sagen möchtest. gutefrage.net ist eine Ratgeber-Plattform und alle hier erscheinenden Beiträge sind Meinungsäußerungen und Ratschläge von anderen Usern. Es wäre schön, wenn Deine Beiträge und Antworten in Zukunft etwas genauer auf die Frage eingehen und somit dem Fragesteller weiterhelfen. Vielen Dank für Dein Verständnis und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support


Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 19. November 2007 18:50
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Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt vor, wenn "der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht." Wenn der Mieter also einen Monat und einen Tag lang mit insgesamt 2 Mieten im Rückstand war, kann ihm fristlos gekündigt werden.

Der Mieter kann allerdings den ausstehenden Betrag nachzahlen und damit die Kündigung rückwirkend unwirksam machen. Das ist sogar noch im Räumungsprozess möglich, und zwar bis zu 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage.




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