gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

mietbürgschaft

gefragt von gabriela1 am 14.05.2009 um 7:15 Uhr

hallo..ich hoffe mir kann jemand helfen , habe folgendes problem... meine tochter bekommt ende mai ihr erstes baby... sie hat sich auf eine wohnung beworben und alles sah sehr gut aus... die miete wird dann vom amt übernommen und per abtrittserklärung vom amt an den vermieter überwiesen... mietkaution 3MM ...alles kein problem ...vermieter hat sein okay gegeben und dann kam ein anruf , man verlangt noch ein mietbürgschaft... und da liegt mein problem...ich geh zwar arbeiten bin aber noch hilfebedürftig, das heisst ich habe 430€brutto und ca 350€netto ..habe das dem vermietrer mitgeteilt und er sagte dann bescheid und verdienstbescheinigung einreichen ... habe ich alles dann getan... dann sagte man es werde alles nocheinmal geprüft ... kann es jetzt dazu kommen das meine tochter die wohnung nicht bekommt , weil ich noch ünterstützung bekomme?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

MIETBÜRGSCHAFT x 6

vonRichthoven
beantwortet von vonRichthoven am 14. Mai 2009 07:24
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Warum will der Vermieter überhaupt noch eine Bürgschaft? Verstehe ich nicht, der hat doch mehr Sicherheit durch das Amt. Die zahlen sicherlich immer pünktlich, wenn derjenige, der das Geld vom Amt bezieht, sich nichts zu Schulden kommen lässt. Frag mal den Vermieter, was das soll? Denn Du, als Mutter, hast doch auch keine Möglichkeit einzuspringen, wenn Not am Mann (Tochter) ist!!!!


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 14. Mai 2009 07:44
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Habt ihr mit dem Amt gesprochen? Das Amt übernimmt evtl. sogar die Bürgschaft.


stef1601
beantwortet von stef1601 am 14. Mai 2009 07:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist ja der Hammer, was stellt der sich so an, die Mieten sind ihm ja sicher, da das Amt gleich an ihn zahlt. Ich würde mit dem Amt darüber sprechen, die können sicherlich helfen und eventuell mal mit dem Vermieter sprechen. Bürgen würde ich auf keinen Fall auch nciht für die Tochter, ganz ehrlich.


anonym
beantwortet von JSKAugsburg am 14. Mai 2009 07:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nun, es gibt auch die möglichkeit einer bankbürgschaft.. d.h., die bank / sparkasse verbürgt für evtl. mietausfälle (vorteil: sicherste variante für den vermieter, evtl. nachteil: es werden montl. gebühren* erhoben)

*) richtet sich nach höhe des jwlg. betrages. (bis 3.000 eur = ca. 7 - 14 eur)

Kommentar von 75814f6926450234867076505359911fsmallskywalker66 am 14. Mai 2009 07:38

Diese Bürgschaften der Banken gibt es nicht mehr.


anonym
beantwortet von steffi12345 am 14. Mai 2009 07:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

was soll denn das,also die vermieter werden ja immer dreister


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Elternbürgschaft bei Mietwohnung

    Bürgschaft! Welche ist am sichersten?

    selbstschuldnerische Bürgschaft

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.