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mietbürgschaft

Frage von gabriela1 gabriela1

hallo..ich hoffe mir kann jemand helfen , habe folgendes problem... meine tochter bekommt ende mai ihr erstes baby... sie hat sich auf eine wohnung beworben und alles sah sehr gut aus... die miete wird dann vom amt übernommen und per abtrittserklärung vom amt an den vermieter überwiesen... mietkaution 3MM ...alles kein problem ...vermieter hat sein okay gegeben und dann kam ein anruf , man verlangt noch ein mietbürgschaft... und da liegt mein problem...ich geh zwar arbeiten bin aber noch hilfebedürftig, das heisst ich habe 430€brutto und ca 350€netto ..habe das dem vermietrer mitgeteilt und er sagte dann bescheid und verdienstbescheinigung einreichen ... habe ich alles dann getan... dann sagte man es werde alles nocheinmal geprüft ... kann es jetzt dazu kommen das meine tochter die wohnung nicht bekommt , weil ich noch ünterstützung bekomme?

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Antworten (5)

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    Antwort von vonRichthoven vonRichthoven

    Warum will der Vermieter überhaupt noch eine Bürgschaft? Verstehe ich nicht, der hat doch mehr Sicherheit durch das Amt. Die zahlen sicherlich immer pünktlich, wenn derjenige, der das Geld vom Amt bezieht, sich nichts zu Schulden kommen lässt. Frag mal den Vermieter, was das soll? Denn Du, als Mutter, hast doch auch keine Möglichkeit einzuspringen, wenn Not am Mann (Tochter) ist!!!!

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    Antwort von MikeMolto MikeMolto

    Habt ihr mit dem Amt gesprochen? Das Amt übernimmt evtl. sogar die Bürgschaft.

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    Antwort von stef1601 stef1601

    Das ist ja der Hammer, was stellt der sich so an, die Mieten sind ihm ja sicher, da das Amt gleich an ihn zahlt. Ich würde mit dem Amt darüber sprechen, die können sicherlich helfen und eventuell mal mit dem Vermieter sprechen. Bürgen würde ich auf keinen Fall auch nciht für die Tochter, ganz ehrlich.

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    Antwort von JSKAugsburg JSKAugsburg

    nun, es gibt auch die möglichkeit einer bankbürgschaft.. d.h., die bank / sparkasse verbürgt für evtl. mietausfälle (vorteil: sicherste variante für den vermieter, evtl. nachteil: es werden montl. gebühren* erhoben)

    *) richtet sich nach höhe des jwlg. betrages. (bis 3.000 eur = ca. 7 - 14 eur)

    Kommentar von skywalker66 skywalker66skywalker66

    Diese Bürgschaften der Banken gibt es nicht mehr.

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    Antwort von steffi12345 steffi12345

    was soll denn das,also die vermieter werden ja immer dreister

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