mietberechnung bei dachschrägen unter 2m
kann oder darf mein vermieter volle miete verlangen ???imbegrifen die gesamten qm bei dachschrägen auch unter 2m ,sowolauch der schräge teil unter 1 m, miete kassiren!!!!
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http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/wohnflaechenberechnung.html
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Es gibt da eindeutige Regeln, wie die qm² unter ich glaube sogar 1,50m berechnet werden. Frag mal einen Mieterverein.Soweit ich informiert bin werden diese Flächen anders berechnet. Also die Bodenfläche ist nicht die Nutzfläche des Wohnraumes. Das weiss ich sicher. Wenn nur die Fläche,die über 1,50m hoch ist wird als Wohnfläche berechnet, soweit ich es weiss. Aber jeder Mieterverein kann dir das sagen
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Es gibt Berechnungsgrundlagen. Ab x m Höhe darf nur der halbe Preis oder so berechnet werden. Die genauen Maße postet vielleicht noch jemand. Du kannst sie aber sicherlich leicht rauskriegen (Stadtverwaltung, Mieterschutzbund. Internet).
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Gemäß BGH,AZ:VIII ZR 44/03 darf für Dachschrägen nicht die volle Miete berechnet werden. Dabei darf für Dachschrägen zwischen 1m und 2m Höhe nur die halbe Miete, für Schrägen unterhalb 1m gar keine Miete mehr verlangt werden.
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Die volle Mieter darf er natürlich verlangen. Nur darf er nicht alles als Wohnfläche anrechnen. Unter 1 m gar nicht und ab 1 bis unter 2 m nur zu 50 %.
Beispiel
Grundfläche 20 m² davon 4 m² unter 1 m - Wohnfläche 16 m²
oder
Grundfläche 20 ² davon 4 m² zwischen 1 und unter 2 m - Wohnfläche 18 m²
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Hier sind zwei unterschiedliche Faktoren zu beachten:
- Die Miete für Wohnraum wird bei Wohnungsmietverträgen nicht je m² Wohnfläche berechnet, sondern als Gesamtbetrag (je nach Vertragsgestaltung mit oder ohne NK).
- Die Wohnfläche zählt bei Dachschrägen mit einer Raumhöhe unter 2m nur zu 50% und bei unter 1m (sog. Kniestock) gar nicht mit. Das hat ggfs. Auswirkungen auf den Mietvertrag, nicht jedoch zwingend auf die vereinbarte Miethöhe.
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kann oder darf mein vermieter volle miete verlangen ???
Selbstverständlich kann er das...
imbegrifen die gesamten qm bei dachschrägen auch unter 2m ,sowolauch der schräge teil unter 1 m, miete kassiren
Miete wird i.d.R. nicht nach Wohnfläche vereinbart...
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