Frage von jupimann 17.09.2010

Mietberechnung

  • Antwort von Schnuckikinder 17.09.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja, aber nur zur Hälfte.

  • Antwort von sonnenlady 17.09.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja, allerdings nur mit der halben Quadratmeterzahl.

  • Antwort von heimwerker 19.09.2010

    Nach der II Berechnungsformel können max. 50% in die Miete eingerechnet werden. MfG

  • Antwort von Zakalwe 17.09.2010

    Wenn überdacht, dann zu 50 %, ansonsten zu 25 %, wenn ich mich noch richtig erinnere.

  • Antwort von Otilie2 17.09.2010

    Ja, gehört dazu. Wirde aber nur zur Hälfte auf die Wohnfläche angerechnet.

  • Antwort von Pumuckel100 17.09.2010

    Vermutlich wird diese anteilig zum Wohnraum dazugerechnet, ähnlich wie bei einem Balkon. Der wird glaube ich auch zur Hälfte als Wohnfläche gesehen.

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