Mietberechnung
Gehört eine Außenterasse, auch wenn sie sich im 2. Stock befindet zur Berechnung der Miete als Wohnfläche?
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Ja, aber nur zur Hälfte.
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Ja, allerdings nur mit der halben Quadratmeterzahl.
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Nach der II Berechnungsformel können max. 50% in die Miete eingerechnet werden. MfG
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Wenn überdacht, dann zu 50 %, ansonsten zu 25 %, wenn ich mich noch richtig erinnere.
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Ja, gehört dazu. Wirde aber nur zur Hälfte auf die Wohnfläche angerechnet.
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Vermutlich wird diese anteilig zum Wohnraum dazugerechnet, ähnlich wie bei einem Balkon. Der wird glaube ich auch zur Hälfte als Wohnfläche gesehen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wohnflaechenvero.pdf
"von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen."