Midijob in Bedarfsgemeinschaft
Hallo, ich lebe mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft und habe einen Job gefunden (ich bin übrigens noch U25). Der Arbeitgeber würde mich sowohl für einen 450€ Job als auch für einen 451€ Job anmelden. Bei dem letztern wäre ich ja sozialversichert. Aber wie viel wird dann meiner Mutter vorm Hartz VI abgezogen? Was ist besser?Und wie viel muss der Arbeitgeber bei den beiden Varianten zahlen?
4 Antworten
Wenn man vom Minijob auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umsteigt, dann sinkt auch das Nettogehalt; das hat durch die Freibetragsberechnung Auswirkungen auf das anzurechnende Einkommen:
Brutto: 450,01 € - Netto: 404,20 € - angerechnet auf ALG-II = 234,20 €
Minijob: 450,00 € - Netto: 433,35 € - angerechnet auf ALG-II = 263,35 €
Wegen 1 Cent wird der Steuerzahler um 29,15 € zusätzlich in Anspruch genommen.
Vorteil für ArbN = er erwirbt Ansprüche Arbeitslosenversicherung
Vorteil ArbG = er zahlt weniger Sozialabgaben
Nachteil Steuerzahler = zusätzliche Belastung
Vorteil Steuerzahler = bei späterer Arbeitslosigkeit wird vorrangig ALG-I gezahlt und vermindert daher das aus Steuern finanzierte ALG-II, wenn zusätzlich zum ALG-I auch ALG-II bezogen wird.
Fazit: Durch ein geringfügiges Überschreiten der 450,00 € wird zunächst die Allgemeinheit zusätzlich belastet, da das ALG-II im Gegensatz zum ALG-I eine steuerfinanzierte Sozialleistung ist.
Für den Arbeitnehmer ändert sich am netto zur Verfügung stehenden Einkommen nichts - er erhält zwar weniger Nettogehalt aber er erhält das Weniger 1:1 von der öffentlichen Hand wieder zurück.
Gewinner ist auf jeden Fall der ArbG, da er weniger SV-Beiträge zahlen muß (Minijob: 28,94% - ab 450,01 € = rd. 20%)
Je weiter sich das Gehalt von 450 € entfernt, desto weniger wird die Allgemeinheit belastet.
Eine reale Entlastung tritt bei ca. 480 € ein, denn ab diesem Wert etwa ist die Anrechnung dann höher als beim Minijob.
"Wenn man vom Minijob auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umsteigt, dann sinkt auch das Nettogehalt"
Nur zur Klarstellung: das bezieht sich ausschließlich auf die geringfügigen Überschreitungen der 450 € Grenze
Dein komplettes Gehalt wird auf eure gemeinsamen Einnahmen angerechnet. Deine Mutter wird also mit Sicherheit mindestens 200 Euro weniger bekommen.
Besser ist 451 Eurojob, weil du dann eigenständig sozialversichert bist. Alles andere ist Nebensache, auch wenn du das jetzt noch nicht begreifen kannst. Oder begreifst du es?
Sehr wahrscheinlich nicht. Du hast einen Freibetrag von 130 Euro, verbleiben also 361 Euro. Und wenn dir noch Unkosten wegen deiner Arbeit entstehen (Arbeitskleidung, Fahrtkosten zur Arbeit ect. dann mindert sich dementsprechend weiter dein Verdienst. Hebe also alle Belege deiner Ausgaben auf. dies dann dem Amt zu gegebener Zeit mit deiner Lohnabrechnung vorlegen
Deiner Mutter wird nichts abgezogen - nur dein Anteil wird verringert. Das bedeutet, du müsstest einen Teil der Miete und deiner Lebenshaltungskosten selbst zahlen.
Ob 450 oder 451 macht keinen Unterschied - anrechnungsfei bleiben nur 100 Euro. Daher lohnt sich bei ALG2-Bezug nur ein Job für 12 Stunden im Monat.
Nutze die Zeit lieber für die Suche nach einem auskömmlichen Job.
Ich denke schon, dass ich ungefähr verstanden habe, mit einem 451€ besser dran zu sein. Nur macht meine Mutter gerade Panik, weil sie eben Einschnitte bei den Zulagen für Miete und Versicherung und allg. Lebenskosten fürchtet. :(
Würde ich den so aus der Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter komplett rausfallen?