Hallo zusammen!
Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass die im Fahrzeugschein angegebene Höchstgeschwindigkeit bei PKWs immer im 4. Gang gemessen wird. Stimmt das? Und wenn ja, gibts dazu Unterlagen/Links?
Danke! Euer Praktikant
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nein, das war zu Zeiten, in denen der 5. Gang ein reiner Spritspargang war... - aber die modernen Autos erreichen heute alle nicht mehr die Höchstgeschwindigkeit im 4. Gang.

Gemessen wird immer im letzten Gang, der die übersetzung 1:1 hat. Und somit kein spritspargang ist. Früher war es der 4. bzw heute noch bei kleinwagen, und meistens der 5. bei größeren Wagen mit 6 Gängen. Aber pauschal kann man das nicht sagen.
Ein Blick in die Bedienungsanleitung könnte helfen. Manchmal ist da auch erwähnt, in welchem Gang die Höchstgeschwindigkeit ermittelt wurde.
Filburt am 27. Mai 2008 09:30 "Gemessen wird immer im letzten Gang, der die übersetzung 1:1 hat" ist ein wenig pauschalisiert, da bei 6-Gang schon ab dem 4. bzw. 5. Gang die Getriebeübersetzung < 1 ist und trotzdem im letzten Gang die Höchstgeschw. erreicht wird.
Wenn du eine Regel bilden willst, dann wäre das Zugkraftdiagramm ein guter Anhalt, in welchem Gang die Höchstgeschwindigkeit erreicht wird.

Praktikant, die Sache ist doch wohl erheblich einfacher als du (und andere) denken: Die Höchst-Geschwindigkeit eines Fahrzeugs wird bei der Übersetzung (dem "Gang") auf ebener Strecke gemessen, in der man diese Geschwindigkeit auch erreicht (sonst kann man sie ja nicht messen). Nichts ist doch logischer als das. Ob das für das jeweilige Fahrzeug der vierte, fünfte, sechste oder siebente Gang ist, spielt doch keine Rolle.
Das würde ich so nicht pauschalisieren.